Wohnrecht
Im englischen Recht bestimmt eine Kinderregelungsverfügung darüber, wo ein Kind wohnen soll. Bis 2014 hieß das „residence order“. In Fällen, in denen sich die Eltern trennen und es zu einer Auseinandersetzung darüber kommt, bei wem Kinder wohnen sollen, entscheidet das Gericht nach dem Kindeswohl, wobei meist das Hauptkriterium die Frage ist, wer der Hauptbetreuer des Kindes gewesen ist. In der Praxis in Fällen, wo eine Mutter und ein Vater sich getrennt haben, gibt es wahrscheinlich eine Annahme (zu Recht oder Unrecht), dass die Mutter die Hauptbetreuerin des Kindes gewesen sei, und wenn das nicht der Fall ist, liegt die Beweislast beim Vater.
Gibt es eine gültige Kinderregelungsverfügung darüber, wo ein Kind wohnen soll, so kann diese Person bis zu einem Monat am Stück das Kind aus England und Wales nehmen, ohne dass die Zustimmung der anderen Personen mit elterlicher Verantwortung oder des Gerichtes notwendig ist. Dies erleichtert natürlich die Ferienfahrten ins Ausland. Daher kann eine Kinderregelungsverfügung darüber, wo ein Kind wohnen soll, in Fällen angebracht sein, in denen ein Elternteil grundlos seine Zustimmung zu normalen Ferienfahrten ins Ausland verweigert, oder ständig nur in letzter Minute zustimmt, wenn Tickets teuer geworden sind.
Ein weiterer Grund für eine Kinderregelungsverfügung darüber, wo ein Kind wohnen soll, ist, elterliche Verantwortung für einen sozialen Elternteil zu bekommen, der diese sonst nicht hätte, z.B.
- für einen Elternteil gemeinsam mit dessen Lebensgefährten oder Lebensgefährtin, der/die nicht mit dem Elternteil verheiratet oder verpartnert ist,
- gemeinsam mit einen ehemaligen Lebensgefährten oder einer ehemalige Lebensgefährtin eines Elternteils, mit der oder dem das Kind viel Zeit verbringt, oder
- bei gemeinsam Elternschaft eines lesbischen Paares und eines Mannes, der der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater des Kindes ist.
Verfügungen, bei beiden getrennten Eltern zu leben (früher gemeinsame Wohnrechtsverfügungen)
Immer mehr Eltern sehen die gemeinsame Sorge als die beste Lösung. Die Einführung von Kinderregelungsverfügungen sollte Einigungen zwischen Eltern darüber fördern, dass ein Kind bei beiden von ihnen wohnt, und wann es bei wem wohnt.
Eine Kinderregelungsverfügung darüber, dass ein Kind bei beiden getrenntlebenden Eltern wohnt, heißt nicht, dass das Kind eine Woche bei einem und die nächste Woche beim anderen Elternteil, oder 3½ Tage pro Woche bei jedem Elternteil lebt. Die Zeit, die das Kind mit jedem Elternteil verbringt, kann immer noch variieren, z.B. über einen 14-Tage Zyklus mit fünf von 14 Nächten beim Vater und den übrigen bei der Mutter, oder umgekehrt. Dies wird sehr stark von den Umständen abhängen, einschließlich Dingen wie den Arbeitszeiten der Eltern und wo sich die Wohnungen der Eltern und die Schule des Kindes befindet. Dennoch kann ungleiche Zeit Unterhaltszahlungen über das Kindesunterhaltsamt, die Child Maintenance Service, mit sich bringen.
Sie finden mehr Informationen und praktische Beispiele auf der Seite zur gemeinsamen Sorge.
Am Besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, aber nicht persönlich überwachen, dass das Kind bestimmte Zeit mit einem Elternteil verbringt. Eine Verfügung vollstreckt sich nicht selbst: wenn jemand die Verfügung nicht befolgt oder auf Kleinigkeiten herumreitet, wird die Beziehung weiterhin schwierig bleiben. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.
Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Daher ist es Pflicht für jeden, der einen Antrag bei Gericht zu einer Kinderregelungsverfügung stellen möchte, erst zu einem Mediationsinformations- und Einschätzungstreffen (MIAM) zu gehen (mit ein ganz paar Ausnahmen). Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).
Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.
15. Februar 2024 von Andrea Woelke