Internationale Schwangerschaftsfremdaustragung – „Leihmutterschaft“

Internationale „Leihmutterschaft“ ist ein kompliziertes Rechtsgebiet und hier stellen wir einige Aspekte heraus, die britischen Wunscheltern Probleme bereiten können, einschließlich Einwanderung, Zahlungen an die „Leihmutter“ und andere praktische Dinge.

In England und Wales ist die Schwangerschaftsfremdaustragung (fälschlich als „Leihmutterschaft“ bezeichnet) nicht illegal, aber es ist eine Straftat, sie kommerziell zu vermitteln. Daher wenden sich viele britische Paare und Singles, die ein Kind durch Schwangerschaftsfremdaustragung planen ins Ausland in Länder, wo dies kommerziell legal ist. Dies zieht dann komplizierte Fragen des internationalen Familienrechts und des Einwanderungsrechts aus zwei oder mehr verschieden Ländern mit sich, auf einem Rechtsgebiet, das sowieso schon komplex ist. Ein weiteres Problem ist, dass sich das Recht in dem anderen Land schnell ändern kann. Obwohl dann die Schwangerschaftsfremdaustragung dort vielleicht nicht illegal wird, kann es plötzlich für Ausländer oder jeden, der nicht verschiedengeschlechtlich verheiratet ist, illegal werden. Einige Wunscheltern haben dann gefrorene Embryos in einem Land, in dem sie sie nicht legal nutzen können. Andere fanden sich in einer Lage, in der sie ihre Kinder wegen der Pandemie oder Krieg nicht abholen konnten.

Das Recht des anderen Landes hat oft ganz andere Bestimmungen als das englische Recht. In manchen Gebieten (so wohl, zum Beispiel, in Kalifornien, Kanada und der Ukraine) sind die auftraggebenden Eltern schon automatisch die rechtlichen Eltern. Dies ist das Resultat des Schwangerschaftsfremdaustragungsvertrages. Diese Elternschaft wird in einigen Ländern, aber nicht in England und Wales anerkannt. Die kann höchst problematisch werden, vor allem, wenn die Schwangerschaftsausträgerin verheiratet oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist. Englische Paare sollten deshalb, wenn möglich, immer eine unverheiratete Schwangerschaftsausträgerin wählen.

Einige Länder sehen eine Schnelladoption oder ein Anerkennungsverfahren nach der Geburt vor, ähnlich der englischen Elternverfügung. Dies kann unter Umständen andere Probleme für die auftraggebenden Eltern mit sich ziehen, die, ohne es zu wissen, dadurch Straftaten gegen internationale Adoption begehen, obwohl keine Anklagen bekannt sind.

Das Gebiet ist extrem komplex und alle auftraggebenden Eltern müssen sich unbedingt im Voraus von einem Familienanwalt, der sich auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts spezialisiert, beraten lassen.

Sehen Sie sich bitte auch die folgenden Seiten an:

Jeder Fall ist anders und das Recht in einigen Ländern ändert sich rasch. Auf dieser Seite werden nur einige wichtige Aspekte der internationalen Schwangerschaftsfremdaustragung aufgezeigt. Sie finden auf dieser Seite gratis Informationen über:

Einreise

Um Ihr Kind mit zurück in das Vereinigte Königreich zu bringen, brauchen Sie im Allgemeinen:

  • einen gültigen Reisepass für das Kind,
  • ein Visum für das Kind, wenn das Kind keinen britischen Reisepass (oder einen Reisepass eines Landes, dessen Staatsangehörige für das Vereinigte Königreich kein Visum brauchen) hat, und
  • das Recht, das Kind mit sich in das Vereinigte Königreich mitzunehmen.

Wenn man das Einwanderungsrecht betrachtet, ist es erst einmal wichtig, sich klar darüber zu sein, wer die rechtlichen Eltern des Kindes sind, und zwar sowohl nach englischem Recht als auch nach dem Recht des anderen Landes. Bitte sehen Sie sich die spezielle Seite hierzu an. Wenn die Schwangerschaftsausträgerin alleinstehend ist und die Spermien des auftraggebenden Vaters bzw. eines der auftraggebenden Väter benutzt wurden, ist es in der Regel möglich, einen britischen Reisepass über die Vaterschaft des britischen biologischen Vaters zu beantragen (oder ein Visum, wenn der biologische Vater nicht britisch ist).

Wenn die Schwangerschaftsausträgerin jedoch verheiratet oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist, oder eine Samenspende benutzt wurde, ist dies wahrscheinlich nicht so einfach, obwohl die britischen Behörden jetzt auch in diesen Fällen einen Pass ausstellen, und zwar auf der Basis, dass die Eltern nach ihrer Rückkehr eine Elternverfügung beantragen. In beiden Fällen müssen Sie damit rechnen eine erhebliche Zeit, meist mehrere Monate, mit dem Kind in einem fremden Land fest zu sitzen , bis Sie einen britischen Reisepass für das Kind bekommen. Sie sollten die Kosten Ihres Aufenthalts dort und den Verdienstausfall mit in die Gesamtkosten der Schwangerschaftsfremdaustragung einrechnen.

Obwohl dies bis jetzt nie so von englischen Gerichten gesagt worden ist, sollte englisches Recht nur dann auf die Frage der Elternschaft Anwendung finden, wenn es das Personenrecht des Kindes (oder vielleicht der Eltern) ist. Daher kann die Situation anders aussehen, wenn der biologische Vater sein domicile nicht in England hat. Hierüber wurde bis jetzt noch nicht von den englischen Gerichten entschieden. Die Einwanderung ist viel leichter, wenn das Kind das Recht auf die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes hat, wie es in den USA und Kanada der Fall ist. Auf diese Weise bekommen Sie recht schnell ein Reisedokument und es sieht so aus, als ob Sie damit und mit einer Geburtsurkunde, auf der Sie als Eltern genannt sind, in das Vereinigte Königreich einreisen können. Es scheint bei der Einreise auch zu helfen, wenn man belegen kann, dass man einen Antrag auf eine Elternverfügung stellen wird, oder schon gestellt hat, z.B. durch einen Brief des Anwalts. Es gibt selbstverständlich keinen Grund, warum Ihr Anwalt den Antrag in England nicht direkt nach der Geburt einreichen kann, auch wenn Sie noch im Ausland sind.

In jedem Fall ist es wichtig, im Voraus zu planen, die jeweiligen diplomatischen Missionen vorher anzusprechen und alles Nötige lange vor der Geburt vorzubereiten, damit es nach der Geburt nicht zu unnötigen Wartezeiten kommt.

Wenn Sie keinen Reisepass für das Kind vom Geburtsland bekommen können, sollten Sie sich unbedingt von einem Spezialisten auf dem Gebiet Einwanderungs- und Ausländerrecht beraten lassen.

Zahlungen and die Schwangerschaftsausträgerin

Um die Elternschaft anerkannt zu bekommen, müssen die auftraggebenden Eltern in England und Wales in fast allen Fällen einen Antrag auf Elternverfügung (oder Adoption) stellen. Keine dieser beiden Optionen ist jedoch möglich, wenn eine Zahlung an die Tragemutter als rechtliche Mutter des Kindes geflossen ist, um ihre Zustimmung speziell zur Elternverfügung oder Adoption zu erwirken. Bei der Elternverfügung sind Zahlungen für angemessene Auslagen erlaubt und das Gericht kann weitere Zahlung genehmigen. Es ist daher für die auftraggebenden Eltern unabdingbar sicherzustellen, dass der Vertrag, zum Beispiel, nicht besagt, dass die Schwangerschaftsausträgerin für die Übergabe des Kindes oder ihre Zustimmung zur Elternverfügung oder Adoption bezahlt wird. Während wir nicht bei der Vermittlung und den Verhandlungen zum Schwangerschaftsfremdaustragungsvertrag mithelfen können, können wir uns den Vertragsentwurf ansehen und Sie dahingehend beraten, ob bestimmte Abschnitte später Probleme bei einem Antrag auf eine Elternverfügung bereiten können.

Praktische Schritte

In allen Fällen sollten sich die auftraggebenden Eltern natürlich von einem Anwalt in dem jeweiligen anderen Land, der Experte auf dem Gebiet ist, beraten lassen, und so auch in allen anderen Ländern, in denen eventuell einer der beiden sein domicile hat oder von dem er die Staatsbürgerschaft hat.

Die auftraggebenden Eltern sollten auch verstehen, wie das System in dem anderen Land in der Praxis funktioniert und sicherstellen, dass Sprachbarrieren nicht zu Missverständnissen führen. Es ist in unserer Erfahrung in den meisten Fällen viel einfacher (und daher kostengünstiger) für den Antrag zur Elternverfügung, wenn die Schwangerschaftsausträgerin die Agentur und/oder die Klinik und alle, die sonst noch damit zu tun haben, fließend Englisch sprechen und einfach per Telefon und E-Mail zu erreichen sind und es daher nicht nötig ist, Dokumente übersetzen zu lassen usw. Juristische Übersetzungen können extrem teuer werden.

Sie müssen sicherstellen, dass die Schwangerschaftsausträgerin und das neugeborene Kind krankenversichert sind. Es sieht so aus, als ob das in den USA viel einfacher und kostengünstiger wurde, seit der Affordable Care Act in Kraft getreten ist. haben etliche Staaten in den letzten Jahren Hürden in den Weg gelegt. Auch hier sollten Sie sich von einem/r Versicherungsmakler*in in den USA, der oder die sich auf dieses Gebiet spezialisiert, beraten lassen.

In allen Fällen der internationalen Schwangerschaftsfremdaustragung ist es unabdingbar, dass die auftraggebenden Eltern Rechtsberatung von einem Experten auf dem Gebiet einholen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen, Geld bezahlen oder sogar mit den medizinischen Schritten beginnen.


Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

21. Februar 2024 von Andrea Woelke