„Leihmutterschaft“ – Schwangerschaftsfremdaustragung

In England und Wales ist eine Schwangerschaftsfremdaustragung (oft fälschlich als „Leihmutterschaft“ bezeichnet) an sich nicht illegal. Weder die auftraggebenden Eltern noch die Schwangerschaftsausträgerin („Leihmutter“) machen sich strafbar. Allerdings ist es illegal, eine Schwangerschaftsfremdaustragung kommerziell zu arrangieren. Was heißt das im Detail? Was ist legal im UK und was ist illegal? Wie sieht es aus, wenn das Kind durch eine „Leihmutter“ im Ausland für Britische Eltern geboren wird, so wie in den USA, Kanada, der Ukraine, Kolumbien oder anderswo? Antworten finden Sie auf dieser und den folgenden Seiten.

Das Verbot kommerzieller Schwangerschaftsfremdaustragung im Vereinigten Königreich bedeutet , dass Mitgliedsvereine und nicht kommerzielle Agenturen für Schwangerschaftsfremdaustragung nicht illegal sind, selbst wenn sie eine Gebühr erheben. Dahingegen könnte sich eine kommerzielle Agentur unter dem „Surrogacy Arrangements Act 1985“ strafbar machen. Es ist auch illegal, für Schwangerschaftsfremdaustragung zu werben.

Schwangerschaftsfremdaustragungsverträge sind nicht bindend. Dies bedeutet, dass es nicht gerichtlich eingeklagt werden kann, sollten die auftraggebenden Eltern zum Beispiel eine Zahlung an die Schwangerschaftsausträgerin („Leihmutter“) verweigern oder die Schwangerschaftsausträgerin sich weigern, das Baby zu übergeben. Wenn in dem letzteren Fall ein Gericht darüber zu entscheiden hätte, wo das Kind leben sollte, würde es dies nach dem Kindeswohl entscheiden und, je nachdem, wer die rechtlichen Eltern sind, kann es sein, dass die auftraggebenden Eltern eine Erlaubnis des Gerichtes brauchen, um einen Antrag bei Gericht zu stellen.

Die auftraggebenden Eltern sind nicht automatisch die rechtlichen Eltern des Kindes, und es kann je nach den Umständen möglich sein, dass sie das ohne die entsprechende Gerichtsverfügung nie werden. Die rechtliche Elternschaft nach „Leihmutterschaft“ folgt denselben Regeln wie nach jeder künstlichen Befruchtung. In den meisten Fällen müssen die auftraggebenden Eltern einen Antrag auf eine Elternverfügung („parental order“) stellen.

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Terminologie

„Leihmutter“: Die Schwangerschaftsausträgerin ist weder soziale, noch meist genetische Mutter des Kindes, noch wird sie Ausgeliehen. Im Englischen Surrogate ist die Frau, die das Kind austrägt und es gebärt.  In vielen Ländern, wo Schwangerschaftsfremdaustragung häufiger ist (z.B. Kalifornien, Kanada, Ukraine) scheint die Tragemutter nicht die rechtliche Mutter des Kindes zu sein. Nach englischem Recht ist die Schwangerschaftsausträgerin immer die rechtliche Mutter des Kindes, wenn es keine Elternverfügung gibt, die das ändert

Auftraggebende Eltern: Die auftraggebenden Eltern, oder Wunscheltern, sind die Mutter und der Vater des Kindes (oder die zwei Mütter oder zwei Väter, oder alleinstehende Wunscheltern), die beabsichtigen, das durch Schwangerschaftsfremdaustragung geborene Kind zu erziehen. Manchmal wird das genetische Material einer oder beider benutzt. Nach englischem Recht kann es je nach den Umständen sein, dass der genetische Vater auch der rechtliche Vater des Kindes ist.

Schwangerschaftsfremdaustragungsvertrag: Der Schwangerschaftsfremdaustragungsvertrag ist der Vertrag, in dem geregelt wird, dass die Schwangerschaftsausträgerin das Kind austragen und dann den Eltern übergeben wird. Oft enthält er auch Bestimmungen zur Zahlung von Auslagen an die Schwangerschaftsausträgerin usw. Im englischen Recht ist ein solcher Vertrag nicht einklagbar.

Traditionelle Schwangerschaftsfremdaustragung: Bevor die Fortpflanzungsmedizin technisch ausgefeilter wurde, war die einzige praktische Methode die Schwangerschaftsausträgerin mit dem Sperma des auftraggebenden Vaters zu befruchten, meist des Mannes in einem Wunscheltern-Ehepaar. Bei dieser Methode ist die Schwangerschaftsausträgerin sowohl die genetische Mutter des Kindes, als auch die Austrägerin. Private Schwangerschaftsfremdaustragungen im UK verlaufen oft noch auf diese Weise.

Volle oder austragende Schwangerschaftsfremdaustragung: Dies ist jetzt möglich und in vielen Ländern die Norm. Hierbei werden die Eizellen der Wunschmutter oder einer Eizellenspenderin in vitro mit dem Spermatozoon des auftraggebenden Vaters (oder eines der auftraggebenden Väter bei schwulen Paaren, oder auch eines Samenspenders) befruchtet und ein oder mehrere Embryos (nachdem es in vitro für einige Tage gewachsen ist) der Schwangerschaftsausträgerin eingepflanzt. Dies ist die einzige Methode, wie kommerzielle Schwangerschaftsfremdaustragungen in vielen Ländern, wie den USA, gemacht werden. Dies hat mehrere Vorteile, einschließlich folgender:

  • Die Möglichkeit eine Schwangerschaftsausträgerin zu nehmen, die etwas älter ist und schon selbst alle Kinder hat, die sie haben möchte. Die Eizellenspenderin kann eine jüngere Frau sein, deren genetisches Material „frischer“ ist, was die Chancen einer erfolgreichen Schwangerschaft steigen lässt und das Risiko von so etwas wie zum Beispiel Down-Syndrom verringert. Dies heißt auch, dass die Schwangerschaftsausträgerin unkomplizierte Schwangerschaften aufweisen kann und die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Kind selbst behalten will, geringer ist, obwohl letzteres in kommerziellen Schwangerschaftsfremdaustragungen extrem selten ist.
  • Es ist weniger wahrscheinlich, dass sich die Schwangerschaftsausträgerin emotional an das Kind bindet, weil sie keine genetische Verbindung mit dem Kind hat.
  • Wenn die auftraggebende Mutter in der Lage ist, Eizellen zu spenden, kann das Kind genetisch ihr eigenes sein.
  • Wenn die auftraggebenden Eltern ein Kind haben möchten, dass genetisch einen ähnlichen Hintergrund zu ihnen selbst hat, können sie dennoch eine Schwangerschaftsausträgerin danach auswählen, ob sie zum Beispiel verlässlich ist, egal was ihr Hintergrund oder ihre ethnische Herkunft ist.
  • Die Embryos können (ungefähr fünf Tage lang) zum Blastozyt wachsen und dann eingefroren werden, sodass sie in die Schwangerschaftsausträgerin eingepflanzt werden können, wenn diese soweit ist und ihr Zyklus an der richtigen Stelle ist. Das macht das ganze logistisch viel einfacher.
  • Die Embryos können – wenn die Wunscheltern das möchten – genetisch auf eine Anzahl von Problemen getestet werden, die die Chancen einer erfolgreichen Schwangerschaft verringern könnten.

Die meisten Agenturen arbeiten aus diesen Gründen nur auf der Basis von austragende Schwangerschaftsfremdaustragung.

Internationale Schwangerschaftsfremdaustragung: Wenn die Schwangerschaftsausträgerin und die auftraggebenden Eltern in verschiedenen Ländern leben (oder verschiedene Staatsbürgerschaft oder ein verschiedenes „domicile“ haben), wirft dies komplexe Fragen des internationalen Privatrechts auf. Diese sind deshalb besonders komplex, weil es keine internationalen Staatsverträge zwischen Ländern über die Schwangerschaftsfremdaustragung gibt, wie es sie zum Beispiel für Scheidung, Kindesentführung und Adoption gibt. Sie finden mehr auf der Seite zur internationalen „Leihmutterschaft“.

Wenn Sie erwägen, ein Kind durch Schwangerschaftsfremdaustragung zu bekommen, wird das Buch “Our Journey: One Couple’s Guide to US Surrogacy” von Richard Westoby Ihnen sehr hilfreiche Anregungen geben.


Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

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20. Februar 2024 von Andrea Woelke