Rechtliche Elternschaft nach Samenspende für Lesben
Seit dem 6. April 2009 (Zeitpunkt der Fertilisation, nicht der Geburt) werden Lesben im Vereinigten Königreich auf dem Gebiet der Geburt nach Samenspende genauso wie heterosexuelle Frauen behandelt. Das Recht findet sich im Gesetz zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 („Human Fertilisation and Embryology Act 2008“) geregelt. Das Recht wird vollständig auf der Seite Elternschaft nach Samenspende
im Bereich Kinder beschrieben. Der beste Einstieg in diesen komplizierten Rechtsbereich ist dieses praktische Flowchart zur rechtlichen Elternschaft nach englischem Recht (auf Englisch – öffnet ein PDF-Dokument):
Diese Seite stellt einige Punkte heraus, die insbesondere Lesben betreffen:
Zusammenfassung
Kurz gesagt:
- Wenn die Mutter mit einer Frau verheiratet oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist, ist die Frau oder zivile Lebenspartnerin „der zweite Elternteil“ des Kindes (es sei denn diese hat der Schwangerschaft nicht zugestimmt). In diesem Fall ist es irrelevant, ob die Mutter in einer lizenzierten Klinik im Vereinigten Königreich oder im Ausland oder informell über einen Plan zur gemeinsamen Elternschaft oder Samenspende schwanger wurde, es sei denn sie hatte mit dem genetischen Vater Geschlechtsverkehr.
- Wenn die Mutter und ihre Lebensgefährtin weder verheiratet noch registrierte zivile Lebenspartner sind, gilt die Lebensgefährtin nur dann als „der andere Elternteil“ des Kindes, wenn die Mutter nach Behandlung in einer im Vereinigten Königreich lizenzierten Klinik schwanger wurde und sie und ihre Lebensgefährtin die richtigen Formulare entsprechend ausfüllen.
Es ist daher wichtig, dass die Mutter sich im Voraus über die Rechtslage klar ist und den Weg wählt, der für sie geeignet ist. Wenn Sie, zum Beispiel, sowieso planen zu heiraten, empfiehlt es sich vielleicht, die Hochzeit vorzuverlegen. Allerdings müssen Sie zum Zeitpunkt der Empfängnis verheiratet sein – genauer gesagt, zum Zeitpunkt, an dem Sperma, Eizellen oder Embryos in die Mutter eingeführt werden. Eine Hochzeit während der Schwangerschaft gilt nicht.
Die Eintragung der Geburt beim Standesamt
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt die Partnerin der Mutter nach englischem Recht als „anderes Elternteil“ des Kindes und kann auch so auf der Geburtsurkunde eingetragen werden. Wenn sie auf der Geburtsurkunde in England oder Wales eingetragen wird, hat sie auch elterliche Verantwortung, egal ob sie mit der Mutter verheiratet oder verpartnert ist.
Dennoch kann es zu Problemen kommen, zum Beispiel, wenn der biologische Vater behauptet, dass Geschlechtsverkehr stattfand. Wir haben mit Paaren zusammengearbeitet, um Wege zu finden, wie sie das beste Beweismaterial hierzu zusammenstellen können, damit der Standesbeamte keine weiteren Fragen stellt.
Gemeinsame Elternschaft
Wenn Sie planen, mit einem Mann zusammen Kinder zu haben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Regeln strikt sind – es ist eine „entweder-oder Frage“ zwischen dem Mann und der Lebensgefährtin der Mutter und das Kind kann nicht drei oder mehr Eltern haben. Noch können sie rechtlich etwas vereinbaren, was das Recht nicht schon bestimmt. Der Mann kann nur dann rechtlich der Vater des Kindes sein:
- wenn die Mutter nicht verheiratet oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist und
- die Mutter und ihre Lebensgefährtin nicht von einer im Vereinigten Königreich lizenzierten Klinik als Paar behandelt wurden; oder
- wenn die Mutter verpartnert (oder verheiratet) ist, nur wenn die Mutter mit der Vater Geschlechtsverkehr hatte (oder wenn die Lebens- oder Ehepartnerin der Mutter nicht zugestimmt hat).
Es ist wichtig, dass sich alle beteiligten Erwachsenen über die Pläne und über die Rechtslage klar sind. Man kann sehen, wie die Dinge sich fehl entwickeln können, wenn man sich einen konkreten Fall unter dem alten Recht von der Seite des biologischen Vaters (“Sperm donor to lesbian couple forced to pay child support”, The Guardian, 4. Dezember 2007) und der Mutter anschaut (“Lesbian mother hits back in row over donor’s support payments”, GuardianUnlimited, 4. Dezember 2007).
Bitte beachten Sie, dass, wenn der genetische Vater rechtlich nicht als Vater des Kindes gilt, er auch nicht dazu herangezogen werden kann, Unterhalt zu zahlen oder andere finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat auch kein automatisches Recht auf Umgang mit dem Kind. Wenn er allerdings schon Umgang mit dem Kind gehabt hat, kann er die Erlaubnis des Gerichtes beantragen, um einen Antrag auf Umgang zu bringen, wie in dem Fall Re G (A Minor); Re Z (A Minor) [2013] EWHC 134 (Fam).
Wenn etwas schiefläuft
Etliche Dinge können falsch laufen, mit denen sich dann die Gerichte beschäftigen müssen.
- Eine verheiratete Frau, dessen Mann eine Vasektomie gehabt hatte, fand einen Samenspender online. Sie trafen sich zur künstlichen Befruchtung, die nicht erfolgreich war. Sie trafen sich dann regelmäßig noch mehrere Male und schließlich wurde die Frau schwanger. Ihr Mann hatte der Befruchtung nicht zugestimmt, obwohl er sie geduldet hatte. Das Gericht fand, dass dies keine Zustimmung war, sodass der Samenspender dadurch der rechtliche Vater des Kindes geworden wäre, obwohl er nicht wusste, ob der Ehemann zugestimmt hatte oder nicht. Daher ist es wichtig, dass der Samenspender beweisen kann, dass der Ehemann oder die die zivile Lebenspartnerin der Mutter zugestimmt hatte. Das Gericht musste aber entscheiden, ob die Mutter während der weiteren Treffen durch künstliche Befruchtung (so der Samenspender) oder durch Geschlechtsverkehr (so die Mutter) schwanger geworden war. Der Richter stellte fest, dass ihn beide angelogen hatten, dass sie aber Geschlechtsverkehr hatten und daher der Samenspender so oder so als der rechtliche Vater des Kindes galt. Daher ist es wichtig, dass alle Parteien beweisen können, dass die Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung und nicht durch Geschlechtsverkehr zustande kam, weil so viel davon abhängt. Dies ist ein echter Fall: M [2013] EWHC 1901 (Fam) (05 July 2013).
- Ein verpartnertes lesbisches Paar bat einen schwulen Mann um eine Samenspende, die er gab. Er galt nicht als rechtlicher Vater. Er hatte dann regelmäßigen beschränkten Umgang mit dem Kind, bis sich das lesbische Paar entschied, dass sie keine weitere Einbindung des biologischen Vaters wollten. Der Vater stellte einen Antrag auf Erlaubnis, einen Antrag auf Umgang stellen zu können, und das Gericht gab sie ihm. Das ist ein echter Fall: Re G (A Minor); Re Z (A Minor) [2013] EWHC 134 (Fam).
- Ein lesbisches Paar gingen zu einer britischen lizenzierten Klinik und eine von ihnen wurde durch künstliche Befruchtung schwanger. Sie hatten die Formulare unterschreiben, die nötig waren, damit sie als Paar behandelt wurden. Als sich das Gericht allerdings mit dem Fall beschäftigt, stellt sich heraus, dass die Klinik die notwendigen Belehrungen vergessen hatte und daher gilt die Partnerin der Mutter nicht als Elternteil des Kindes; auch ein echter Fall: Re: E & F (Assisted Reproduction: Parent) [2013] EWHC 1418 (Fam).
Ein Weg, das Familienrecht auf Lesben und Schwule anzupassen, ist es, den Gerichtsweg ganz zu vermeiden, bei dem einige Richter sicher Probleme haben, die spezifischen Umstände des Falles zu begreifen. Der beste Weg, dies zu erreichen, ist, die Probleme, die aus dem Ende einer Beziehung entstehen durch Mediation zu lösen.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).
Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.
19. Februar 2024 von Andrea Woelke