Umgang – Zeit mit dem Kind

Im englischen Recht hat ein Kind das Recht darauf, Zeit mit beiden Eltern zu verbringen, Umgang, oder Kontakt, mit ihnen zu haben. Dies ist in erster Linie das Recht des Kindes und nicht der Eltern. Ein englisches Gericht macht gegebenenfalls hierzu Bestimmungen in einer Kinderregelungsverfügung. Der Umfang der Zeit hängt stark vom Kindesalter und von den praktischen Umständen ab. Es hängt aber auch davon ab, wie das andere Elternteil vorher am Leben des Kindes beteiligt war. Wenn beide Eltern sich mit gleicher Beteiligung um das Kind gekümmert haben, dann kann es gut sein, dass das weiter so gehen wird, wenn es praktisch möglich ist. Wenn sich das andere Elternteil bis jetzt wenig um das Kind gekümmert hat, könnte die Zeit mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, typischerweise wie folgt aussehen:

  • Baby: ein paar Stunden jeden Samstag Vormittag.
  • Junges Kleinkind: Einen Tag jedes Wochenende – bei kleinen Kindern, die ein kurzes Erinnerungsvermögen haben ist es besser öfteren und kürzeren, statt längeren, aber dafür weniger häufigeren Umgang zu vereinbaren.
  • Junge Kinder: Jedes zweite Wochenende mit einer Übernachtung und vielleicht einen Abend unter der Woche.
  • Ältere Kinder: Jedes zweite Wochenende mit Übernachtung, vielleicht von Freitag Abend bis Sonntag Abend; zusätzlich eventuell eine Übernachtung unter der Woche. Manche Eltern einigen sich dabei auf donnerstags, was dann jede zweite Woche zu einem langen Wochenende führt. In England und Wales gibt es keine festen Regeln und viel hängt davon ab, wie weit die Eltern voneinander und von der Schule des Kindes entfernt wohnen. Es ist meist für alle einfacher, wenn das Kind dieselben Wochentage (Montag bis Donnerstag) bei demselben Elternteil ist, besonders wenn das Kind außerschulischen Aktivitäten nachgeht. Denn das Kind weiß dann immer, welcher Elternteil ihn z.B. donnerstags zum Fußball, Ballett, Klavierunterricht usw. bring, weil es immer derselbe ist.
  • Jugendliche haben oft Sport oder andere Aktivitäten am Wochenende und die Umgangsplanung muss dies berücksichtigen. Das Gericht wird meist kaum einen Jugendlichen über 14 dazu zwingen, Zeit mit einem Elternteil zu verbringen. Spätestens mit ca. 12 Jahren werden die Wünsche des Kindes stark berücksichtigt. Diese werden durch einen Bericht von CAFCASS ermittelt.
  • Außerdem verbringen Kinder meist Zeit mit den Eltern in den Schulferien, die geteilt werden, je nach den praktischen Umständen einschließlich den Arbeits- und Urlaubszeiten der Eltern.
  • Man sollte nicht vergessen Regelungen zu allgemeinen und Familienfesttagen zu finden, z.B. Weihnachten, andere religiöse Feiertage, wenn diese im Leben des Kindes wichtig sind, Geburtstage des Kindes, der Eltern und Geschwister. Diese können Jahr für Jahr abwechseln.

Das Gericht kann auch eine Verfügung über anderen Umgang machen, z.B. Telefon, Videoanruf (WhatsApp, Skype, Facetime) oder indirekten Umgang (Berichte von einem Elternteil an den anderen über das Kind).

Kinderregelungsverfügungen oder Einigungen über die Zeit, die ein Kind mit jemandem verbringt, sollten sich immer an der unmittelbar bevorstehenden Situation orientieren. Abhängig von der vorherigen Situation kann sich der Anfangsumgang sehr verschieden gestaltengestalten: In einem Fall wo sich zum Beispiel die Eltern eines 12 Monate alten Kindes trennen, bei dem der Vater Elternzeit genommen und sich täglich (und nächtlich) aktiv um das Baby gekümmert hatte, einschließlich Wickeln und anderer täglichen Dinge, kann der Umgang gleich mit Übernachtungen beginnen (wahrscheinlich so ausgedrückt, dass das Kind dann bei beiden Eltern wohnt). Andererseits, wenn ein Vater seine Kinder fünf Jahre lang nicht gesehen hat und sie jetzt in der Grundschule sind, fängt der Umgang wahrscheinlich für die ersten Wochen oder Monate nur tagsüber an, und Übernachtungen werden über einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt. All das hängt von den individuellen Umständen ab.

Seit der Einführung von Kinderregelungsverfügungen im April 2014 gibt es ein größeres Bestreben zur  gemeinsamen Sorge.

Wenn Eltern weit entfernt voneinander wohnen, oder vielleicht sogar in verschiedenen Ländern, wird das Zeitmuster natürlich ganz anders aussehen. In diesen Fällen findet der Umgang wahrscheinlich weniger häufig statt, aber dafür dann je für einen längeren Zeitraum. Zusätzlich kann durch Vereinbarung oder Verfügung auch Telefonkontakt oder Videokontakt (z.B. durch WhatsApp, Skype, Facetime etc.) hinzukommen. Oft ist es in internationalen Fällen überraschend günstig Umgang zu regeln, wenn eine Billigfluglinie die Wohnorte der Eltern verbindet und die genauen Kalenderdaten weit im Voraus festgesetzt werden können.

Typische Fragen

Wie viel Zeit steht mir zu?

Das Gericht entscheidet auf der Basis des Kindeswohls und Umgangszeit nach englischem Recht ist nicht das Recht des Elternteils. Oben gibt es einige Beispiele. Wie der Umgang verfügt wird, hängt jedoch vom Ermessen (und vielleicht auch von den Vorurteilen) des einzelnen Richters ab.

Kann ich meine Kinder sehen?

Ja, wenn Sie ein rechtliches Elternteil des Kindes sind, ob mit der Mutter verheiratet oder unverheiratet, dann können sie beim englischen Gericht einen Antrag auf eine Kinderregelungsverfügung stellen. Sie brauchen dazu nicht die elterliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Ko-Mütter, lesbische gleichgeschlechtliche Partnerinnen der Mutter. Wenn Sie nicht ein rechtlicher Elternteil des Kindes sind, brauchen Sie wahrscheinlich erst die Genehmigung des Gerichts, um einen Antrag zu stellen.

Wenn die Mutter mit dem Kind ins Ausland zieht, kann ich es immer noch sehen?

Ja, die Mutter braucht möglicherweise eine Erlaubnis (von Ihnen oder vom Gericht) um mit dem Kind ins Ausland umzuziehen. Als Bedingung kann das englische Gericht eine Kinderregelungsverfügung für die Zeit nach dem Umzug ins Ausland machen. So eine Verfügung ist dann in der Europäischen Union und in einigen anderen Ländern nach Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) von 1996 vollstreckbar.

Am Besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, aber nicht persönlich überwachen, dass das Kind bestimmte Zeit mit einem Elternteil verbringt. Eine Verfügung vollstreckt sich nicht selbst: wenn jemand die Verfügung nicht befolgt oder auf Kleinigkeiten herumreitet, wird die Beziehung weiterhin schwierig bleiben. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.

Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Daher ist es Pflicht für jeden, der einen Antrag bei Gericht zu einer Kinderregelungsverfügung stellen möchte, erst zu einem Mediationsinformations- und Einschätzungstreffen (MIAM) zu gehen (mit ein ganz paar Ausnahmen). Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.

Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

15. Februar 2024 von Andrea Woelke