Scheidung
In England können beide Ehepartner – allein oder gemeinsam – die Scheidung einreichen. Der einzige Scheidungsgrund ist die endgültige Zerrüttung der Ehe, den der oder die Antragsteller*innen durch eine eidesstattliche Erklärung dem Gericht gegenüber bestätigen.
Bis 2022 mussten der/die Antragsteller*in einen von fünf „Fakten“ nachweisen und die meisten Scheidungen basierten auf dem „Verhalten“ des Anderen, aber das ist jetzt nicht mehr nötig und das Verfahren ist gleichzeitig modernisiert worden.
Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in England ist ähnlich, aber etwas anders.
In diesem Bereich der Webseite finden Sie gratis Informationen über:
- die Scheidung
- die Scheidungspapiere zum Antrag,
- den Gerichtsprozess zur Scheidung und
- Scheidung selbermachen?
Anderswo auf dieser Webseite finden Sie Informationen darüber:
- wer in England und Wales eine Scheidung einreichen kann;
- Anträge auf finanzielle Versorgung bei einer Scheidung;
- die Auflösung einer Lebenspartnerschaft und
- Sorgerecht für Kinder.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).
Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.
12. Januar 2024 von Andrea Woelke