Schwule & Lesben

Wie funktioniert das englische Familienrecht für LGBT*-Paare?

Schwule und Lesben tauchten früher im englischen Familienrecht überhaupt nicht auf. Es war schlimm genug, dass jemand schwul war, an eine Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Beziehung oder gar daran, dass Schwule und Lesben Kinder haben, war gar nicht zu denken. Abschnitt 28 des Kommunengesetzes von 1988 verbot den Kommunen „das Lehren in öffentlichen Schulen der Akzeptanz von Homosexualität als eine angebliche Familienbeziehung“ zu fördern. Zum Glück haben sich die Zeiten geändert und 2006 vertrat die Mehrheit der Bevölkerung die Meinung, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen „selten oder niemals falsch“ seien.

Dieser Meinungswandel fand gleichzeitig mit der gesetzlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen durch das Zivillebenspartnerschaftsgesetz 2004 (Civil Partnership Act 2004) statt. Andrea Woelke kämpfte für dieses Gesetz und setzte sich als Vorsitzender von LAGLA für Verbesserungen des Gesetzentwurfes ein. Ein Jahrzehnt später kam dann die Ehe für Alle nach England.Seit der Schaffung der zivilen Lebenspartnerschaft erklärt fast jeder Familienanwalt Kompetenz, über die rechtlichen Probleme, die daraus entstehen, beraten zu können. Dennoch ist die zivile Lebenspartnerschaft in einigen Punkten anders als die Ehe. Andrea Woelke ist der Autor des juristischen Buches zur zivilen Lebenspartnerschaft („Civil Partnership“, Law Society Publishing, 2006) und einer der besten Anwälte, die zu Problemen der zivilen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe beraten können.

Gleichzeitig darf man die persönlichen und sozialen Aspekte gleichgeschlechtlicher Beziehungen nicht außer Acht lassen, was heißt, dass solche Beziehungen sich von der traditionellen heterosexuellen Ehe stark unterscheiden können, etwas, was der Mehrheit der Familienanwälte wahrscheinlich nicht im Einzelnen klar ist.

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Andrea Woelke ist sich bewusst, dass Lesben und Schwule Anforderungen haben, die sich manchmal von denen von heterosexuellen Paaren stark unterscheiden, aber sich auch in vielen Punkten wiederum sehr ähnlich sind. Während wir in einer Gesellschaft leben, in der die vorherrschende Mehrheit heterosexuell ist und wir jederzeit verschiedengeschlechtlichen Beziehungen ausgesetzt sind, hat nicht jeder die Erfahrung und Expertise, zu den Problemen gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu beraten. Andrea Woelke ist Experte auf dem Gebiet der zivilen Lebenspartnerschaft und ehemaliger Vorsitzender der Lesbischen und Schwulen Juristen Gesellschaft (LAGLA).

Manche gleichgeschlechtlichen Beziehungen sind dem traditionellen Ehemodel sehr ähnlich, andere nicht. Es ist wichtig die möglichen Unterschiede zu erkennen, um über etwaige technische Fallgruben beraten zu können und um Wege zu finden, wie man das Familienrecht für die Bedürfnisse von Schwulen und Lesben nutzen kann.

Zwei Männer mit mehr als 20 Jahren Alternsunterschied haben sich nach einer langjährigen monogamen Beziehung entschlossen, zu heiraten Der eine verbringt viel Zeit im Ausland, wohingegen die Karriere des anderen gerade einen Aufschwung gesehen hat, den er ausnutzen möchte, und er daher in London bleiben muss. Daher werden sich die beiden viele Monate im Jahr nicht sehen und haben sich entschlossen jetzt eine offene Beziehung zu leben. Während dies in einer Anzahl von heterosexuellen Ehen vielleicht eine stillschweigende Abmachung ist, gibt es diese Art von Beziehung bei schwulen Paaren wahrscheinlich öfter, wo sie dann oft offen abgesprochen wurde und auch gut zu funktioniert scheint. Andrea Woelke erwägt dann, wie dies in das traditionelle familienrechtliche Model passt, wenn die beiden zum Beispiel einen Lebenspartnerschaftsvertrag eingehen oder wenn sie ihre zivile Lebenspartnerschaft auflösen oder sich scheiden lassen wollen.

Manche gleichgeschlechtlichen Paare haben Kinder, einige planen eine Familie, ein Trend, der unseren Beobachtungen nach ansteigt. Mehr und mehr schwule und lesbische Paare erkunden die Möglichkeiten, wie sie Kinder haben können. Diese reichen von der Adoption und Leihmutterschaft zu gemeinsamer Elternschaft, künstlicher Befruchtung in einer Klinik und Selbstbefruchtung durch informelle Samenspende.

Sarah und Suzie sind in einer Langzeitbeziehung und möchten gern Kinder haben. Sie haben dies mit Sarahs bestem Freund aus der Studienzeit, Jamie und dessen Freund Tom besprochen und planen jetzt, dass Suzie Kinder mit Hilfe einer Selbstbefruchtung mit Jamie’s Samenspende austragen wird. Alle möchten auch, dass die Männer, die nicht weit entfernt wohnen, aktiv in der Erziehung der Kinder beteiligt sind. Obwohl die Kinder bei Sarah und Suzie leben werden, sollen die Kinder bei Jamie und Tom aufwachsen, falls den Müttern etwas passieren sollte. Nach dem bis zum 6. April 2009 gültigen Gesetz, wären Suzie und Jamie die Eltern des Kindes und weder Sarah noch Tom hätten irgendwelche elterlichen Rechte. Beide könnten die elterliche Verantwortung bekommen, entweder durch eine Kinderregelungsverfügung (früher Wohnrechtsverfügung) oder, wenn sie in einer zivile Lebenspartnerschaft sind, durch einen formellen Vertrag zur elterlichen Verantwortung oder durch gerichtliche Verfügung, aber sie könnten nicht die vollen rechtlichen Eltern des Kindes sein. Wenn Sarah das Kind adoptieren würde, brächte das Jamies Vaterschaft vollständig zum Erlöschen. Nach dem neuen Recht, sind beide Frauen die Eltern des Kindes, wenn sie zivile Lebenspartner sind und einige andere Kriterien erfüllt sind, und die beiden Männer haben gar keine Rechte oder Pflichten. So stehen die vier vor dem Dilemma, denn, obwohl sie planen, dass die Kinder vier Eltern haben sollen, das Recht ihnen nur zwei erlaubt.

Andere Lesben und Schwule kommen zu uns, wenn sie letztlich zu einem Punkt gekommen sind, wo sie ihre Sexualität bewusst leben wollen, manchmal nach einer Ehe, die sie dann geschieden haben möchten.


Ein Weg, das Familienrecht auf Lesben und Schwule anzupassen, ist es, den Gerichtsweg ganz zu vermeiden, bei dem einige Richter sicher Probleme haben, die spezifischen Umstände des Falles zu begreifen. Der beste Weg, dies zu erreichen, ist, die Probleme, die aus dem Ende einer Beziehung entstehen durch Mediation zu lösen.

Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

18. Januar 2024 von Andrea Woelke