Eheverträge & Lebenspartnerschaftsverträge

In England werden Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner vor der Eheschließung oder Registrierung meist „pre-nuptial agreements“ (Eheverträge) bzw. „pre-registration agreements“ (Lebenspartnerschaftsverträge) genannt. Diese Vereinbarungen regeln typischerweise Dinge wie Vermögenseigentum während der Ehe oder Lebenspartnerschaft und Vermögensaufteilung und Unterhalt nach Scheidung oder Auflösung der zivilen Lebenspartnerschaft.

Eheverträge im englischen Recht

Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen über Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge. Verträge, die vor oder nach einer Eheschließung oder Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft gemacht werden, sind nach englischem Recht nicht bindend, weil das Gericht bei Scheidung oder Partnerschaftsauflösung finanzielle Verfügungen machen kann, aus denen sich die Parteien nicht gegenseitig vertraglich entlassen können. Allerdings haben die Gerichte befunden, dass sie solchen Verträgen folgen werden, vorausgesetzt dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das englische Recht kennt auch keinen Güterstand, wie zum Beispiel das deutsche Recht und das Recht vieler anderer Länder. Genauer betrachtet, wird jedoch klar, dass in Ehen und zivilen Lebenspartnerschaften das Vermögen getrennt gehalten wird und auch es auch keine Haftung für Schulden der oder des anderen gibt. Bei der Auflösung einer Ehe oder zivilen Lebenspartnerschaft steht es allein im Ermessen des Gerichts Abschlagsummen, Eigentumsübertragungen, Teilungen von Rentenansprüchen und/oder Unterhaltszahlungen anzuordnen. Hierzu mehr auf der Seite zu gerichtlichen Verfügungen. Das Gericht ist ebenso zuständig, im Fall des Todes eines Ehe- oder Lebenspartners, ähnliche Verfügungen für Überlebendenversorgung aus dem Erbe zu erlassen.

In allen diesen Fällen hat das Gericht alle Umstände des Falles zu berücksichtigen. Was dies genau bedeutet, ist Gegenstand einer fortlaufenden Diskussion. Sie finden zu diesem Thema mehr auf der Seite zum englischen Recht über Anträge zur finanziellen Versorgung. In diesem Jahrhundert hat sich die Rechtslage aufgrund von mehreren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes erheblich geändert. Weil die Auslegung der Gesetze zum Zeitpunkt der etwaigen Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft deshalb ganz anders als zur Zeit sein kann, wären Spekulationen über die verschiedensten Möglichkeiten deshalb wenig ergiebig.

Wie macht man im englischen Recht solche Verträge?

Um einen Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag richtig zu machen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Parteien müssen den Vertrag freien Willens und ohne ungebührlichen Einfluss oder Druck oder ähnlichen Faktoren eingegangen sein, die einen Vertrag unvollstreckbar machen würden, und darüber hinaus auch ohne jeglichen Einfluss, der den freien Willen einer Partei hätte überwältigen können, wie zum Beispiel Skrupellosigkeit oder der Missbrauch einer dominanten Position. Unabhängige Rechtsberatung kann ein guter Weg sein, solchen Argumenten vorzubeugen.
  • Die Parteien müssen über die Auswirkungen des Vertrages informiert sein. Dies geschieht meist durch unabhängige Rechtsberatung.
  • Die Parteien müssen die materiellen Umstände kennen. Dies heißt meist eine gegenseitige vollständige finanzielle Offenlegung. Die Gerichte könnten allerdings auch Verträge aufrechterhalten, selbst wenn nur die groben Eckdaten über die Finanzen des anderen bekannt waren.

Wenn der Vertrag von vornherein unfair war, wird es die Gewichtigkeit reduzieren. Was dies in der Praxis bedeutet, ist unklar.

Daher gibt es kein Standardformular für Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge und deshalb muss jede Vereinbarung auf die besonderen Umstände des Paares zugeschnitten werden. Je individueller eine Vereinbarung aufgesetzt worden ist, desto mehr besteht eigentlich die Chance, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Die Anwaltsgebühren sind deshalb auch nicht, wie bei Erstellung eines Testaments oder Übertragung von Grundeigentum, pauschal festgelegt, sondern können erheblich sein. Sie sollten bei Interesse an einem Ehevertrag auch frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, weil der Entwurf einer Vereinbarung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann und es gut ist, eine Abkühlungsperiode zwischen der Vertragsunterzeichnung und der Hochzeit oder Registrierung der zivilen Lebenspartnerschaft zu haben.

Werden Eheverträgen oder Lebenspartnerschaftsverträgen gefolgt?

Wenn ein Gericht entscheiden soll, ob es bei einer Scheidung oder der Auflösung einer zivilen Lebenspartnerschaft einem Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag folgen soll, erwägt es, ob der Vertrag immer noch fair ist. Die Tatsache, dass die Parteien diesen Vertrag eingegangen sind, kann ändern, was das Gericht als fair betrachtet, zum Beispiel weil die Parteien ererbtes Eigentum ausschließen wollten.

  • Die Bedürfnisse der Kinder müssen gedeckt werden, egal was der Vertrag bestimmt.
  • Die tatsächlichen Bedürfnisse einer Partei können auch gewichtiger sein als die gegensätzlichen Bestimmungen des Vertrags. Es kann allerdings sein, dass der Maßstab für die Bedürfnisse aufgrund des Vertrages anders ist.
  • Eine reine Änderung der Umstände macht den Vertrag nicht unfair: in einer langen Ehe oder Lebenspartnerschaft werden sich immer Umstände ändern.
  • Wenn nach einer langen Ehe oder zivilen Lebenspartnerschaft ein Vertrag es ausschließt, dass während der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch die Leistungen beider Parteien erworbenes Vermögen geteilt wird, kann dies das Gericht für unfair ansehen. Die Gerichte sehen die Hausarbeit und Familienarbeit als gleichwertige Leistung zu Erwerbstätigkeit an, sodass beide Parteien dann als zum erworbenen Vermögen gleichwertige Beitragende angesehen werden.
  • Wenn der Vertrag es ausschließt, dass ererbtes oder voreheliches (bzw. vorpartnerschaftliches) Vermögen geteilt wird, ist das nicht an sich ein Problem.

Selbst wenn das Gericht befindet, dass dem Vertrag als Ganzes nicht gefolgt werden kann, weil das nicht fair wäre, kann der Vertrag aber dennoch die Ansprüche drosseln.

Lohnt sich eine Vereinbarung überhaupt?

Der Oberste Gerichthof in England und Wales hat Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge ganz klar gutgeheißen, und selbst wenn ihnen nicht vollständig gefolgt wird, können sie die finanziellen Verfügungen, die ein Gericht viele Jahre später bei einer Scheidung oder Lebenspartnerschaftsauflösung macht, stark beeinflussen. Daher können die Kosten, solch einen Vertrag zu machen, eine gute Investition sein, wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie Ihr Vermögen vollständig mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner teilen müssen. Allein die Existenz einer Vereinbarung, der Sie sich beide verpflichtet fühlen, kann auch dazu führen, dass Sie sich später nicht streiten, sondern wahrscheinlicher zu einer einvernehmlichen Trennung kommen. Sie können natürlich auch vereinbaren, dass Sie im Falle einer Unstimmigkeit zur Mediation gehen.

Da es keine vorgeschriebenen Regeln für solche Verträge gibt, macht es auch im Prinzip keinen Unterschied, ob Sie einen Vertrag vor oder nach der Hochzeit oder Registrierung der zivilen Lebenspartnerschaft eingehen. Wenn Sie bis nachher warten, kann es natürlich sein, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner dann so einen Vertrag nicht mehr eingehen will.

Während Sie sich nicht darauf verlassen sollten, dass einem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag vollständig gefolgt wird, sollten Sie sich auf der anderen Seite auch nicht darauf verlassen, dass ihm nicht gefolgt wird. Ob Sie die finanziell stärkere oder schwächere Partei sind, Sie brauchen gute und solide Rechtsberatung und genügend Zeit und Überlegung für den Vertrag.


Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

8. February 2024 von Andrea Woelke