Praktische Tipps für schwullesbische Elternschaft

Wenn Lesben und Schwule zusammen Kinder in die Welt setzen, kann der Mann als bloßer Samenspender fungieren, oder die Beteiligten entschließen sich gemeinsam das Kind zu erziehen. Bitte erwägen Sie die Regeln zur Elternschaft nach Samenspende.

Bitte beachten Sie, dass nach englischem Recht ein Kind nur ein oder zwei Eltern haben kann, niemals drei oder vier. Die Regeln reflektieren daher nicht oft nicht die Realität.

Auf dieser Seite finden Sie einige praktische Gratistipps für die folgenden Szenarien, die alle auf der Annahme basieren, dass die Empfängnis nicht durch Geschlechtsverkehr erfolgte:

Der Mann ist Samenspender und die Mutter ist verheiratet oder verpartnert

In diesem Fall sind nach englischem Recht in den meisten Fällen die Mutter und ihre Frau oder zivile Lebenspartnerin die alleinigen Eltern des Kindes (es sei denn, die Frau oder Lebenspartnerin hat nicht zugestimmt). Allerdings stellt sich die Beweisfrage, denn dies hängt allein davon ab, ob das Kind durch Geschlechtsverkehr empfangen wurde oder nicht. Wenn eine künstliche Befruchtung in einer Klinik stattfindet, sollte es genügend Beweismaterial geben. Wenn aber wie in vielen Fällen die Befruchtung zu hause stattfindet, kann später die eine oder andere Partei behaupten, dass Geschlechtsverkehr stattfand: der Mann könnte dann einen auf Kinderregelungsverfügung stellen, um Zeit mit dem Kind zu verbringen (Umgang) stellen; die Mutter könnte finanzielle Versorgung verlangen oder Unterhalt über das „Child Maintenance Service“ fordern.

Daher empfehlen wir, dass in allen Fällen zu einem frühen Zeitpunkt klares, zeitgleiches Beweismaterial gesammelt wird, damit dies später nicht passieren kann. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, um sich über die Möglichkeiten beraten zu lassen, bevor Sie das erste Mal versuchen, schwanger zu werden, und in jedem Fall so früh wie möglich.

Der Mann ist Samenspender und die Mutter lebt mit ihrer Lebensgefährtin zusammen

In diesem Fall ist der Mann der rechtliche Vater des Kindes, es sei denn die Schwangerschaft kommt über eine lizenzierte Klinik im Vereinigten Königreich zustande. Wenn die Absicht ist, dass der Mann an der Erziehung nicht teilnehmen sollt, empfehlen wir der Mutter und ihrer Lebensgefährtin daher folgende Möglichkeiten zu erwägen:

  • Heirat oder Registrierung einer zivilen Lebenspartnerschaft vor dem ersten Versuch, schwanger zu werden oder
  • die Involvierung einer lizenzierten Klinik im Vereinigten Königreich oder
  • falls die Mutter schon schwanger oder das Kind schon geboren ist: eine spätere Stiefkindadoption – bitte beachten Sie, dass es nicht sicher ist, dass das Gericht dem Adoptionsantrag stattgeben wird und dass das Verfahren kostspielig ist und tief in Ihre Privatsphäre eindringt.

Wir empfehlen, dass Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten abwägen zu können.

Gemeinsame Elternschaft und die Mutter ist verheiratet oder verpartnert

In diesem Fall sind die Mutter und ihre Frau bzw. zivile Lebenspartnerin die rechtlichen Eltern des Kindes, es sei denn das Kind wurde durch Geschlechtsverkehr gezeugt oder die Lebenspartnerin stimmte der Empfängnis nicht zu. Es ist dann nach englischem Recht nicht möglich, dass der biologische Vater auch der rechtliche Vater wird. Wenn Geschlechtsverkehr nicht in Frage kommt und die Absicht ist, dass der biologische Vater elterliche Verantwortung hat, empfehlen wir, dass ein Antrag auf eine Kinderregelungsverfügung, die besagt, dass das Kind gemeinsam bei allen dreien wohnt, erwogen wird. Dies gibt dann dem biologischen Vater auch elterliche Verantwortung, und zwar zusätzlich zu beiden Müttern, aber es macht ihn nicht zum rechtlichen Vater des Kindes.

Sie sollten sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung setzen, um so früh wie möglich Rechtsberatung zu Ihrer individuellen Situation und zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Möglichkeiten zu erhalten.

Gemeinsame Elternschaft und die Mutter lebt mit ihrer Lebensgefährtin zusammen

In diesem Fall ist der biologische Vater auch der rechtliche Vater des Kindes, aber er hat nicht automatisch elterliche Verantwortung (es sei denn er ist auf einer Geburtsurkunde in England oder Wales nach dem 1.12. 2003 eingetragen.

  • Wenn Sie möchten, dass der Vater elterliche Verantwortung hat, können Sie dies durch die Unterzeichnung eines „parental responsibility agreements“ erreichen.
  • Wenn Sie außerdem möchten, dass die Lebensgefährtin der Mutter auch elterliche Verantwortung hat, so können sie das erreichen durch eine spätere Heirat oder Registrierung einer Lebenspartnerschaft zusammen mit einem anderen „parental responsibility agreement“ oder Verfügung des Gerichts, oder in jedem Fall durch eine Kinderregelungsverfügung, die besagt, dass das Kind bei beiden Müttern wohnt.

Sie finden mehr Informationen zu diesem Thema auf der Seite zur elterlichen Verantwortung im Beriech Kinder auf dieser Website.

Wenn Sie erreichen möchten, dass die Lebensgefährtin der Mutter der andere Elternteil wird, könnten Sie dies durch eine spätere Adoption erreichen, die allerdings einen groben Eingriff in Ihre Privatsphäre darstellten würde und die keine Garantie auf Erfolg hat. In jedem Fall würde es die Elternschaft des Vaters vollständig zu Ende bringen. Daher wäre es wahrscheinlich nicht der richtige Weg, wenn der Vater miterziehend ist.


Ein Weg, das Familienrecht auf Lesben und Schwule anzupassen, ist es, den Gerichtsweg ganz zu vermeiden, bei dem einige Richter sicher Probleme haben, die spezifischen Umstände des Falles zu begreifen. Der beste Weg, dies zu erreichen, ist, die Probleme, die aus dem Ende einer Beziehung entstehen durch Mediation zu lösen.

Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

19. Februar 2024 von Andrea Woelke