Internationale Aspekte der englischen zivilen Lebenspartnerschaft und gleichen Ehe
LGBT* Menschen bleiben nicht einfach schön in einem Land. Tatsächlich ziehen wahrscheinlich viele Schwule, Lesben und andere queere Menschen in das Vereinigte Königreich, weil hier ihre Rechte gesichert sind, und treffen dann einen Partner oder eine Partnerin aus dem UK oder aus einem Drittland. Daher sind die internationalen Aspekte der zivilen Lebenspartnerschaft und der gleichen Ehe wichtig. Auf dieser Seite finden Sie gratis Informationen über:
Ausländische registrierte Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen
Wenn Sie ein gleichgeschlechtliches Paar sind, dass im Ausland geheiratet hat, sind Sie in genau derselben Situation wie jedes andere Ehepaar und Ihre Ehe ist nun in England und Wales anerkannt.
Wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft im Ausland, d.h. außerhalb des Vereinigten Königreichs, registriert haben, so wird dieses sehr wahrscheinlich im Vereinigten Königreich als eine zivile Lebenspartnerschaft („civil partnership“) anerkannt.
Damit Ihre Beziehung als zivile Lebenspartnerschaft anerkannt wird, müssen Sie erstens alle formalen Voraussetzungen des Landes, in dem Sie sich haben registrieren lassen, erfüllt haben, zum Zeitpunkt der Registrierung beide unverheiratet und unverpartnert gewesen sein und die Fähigkeit zur Lebenspartnerschaft bzw. Heirat nach dem Recht des jeweiligen Landes besessen haben.
Zweitens muss die rechtliche Partnerschaft entweder in der aktuellen Version des Anhang 20 des Zivilpartnerschaftsgesetz („Civil Partnership Act 2004“) aufgeführt sein oder die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die beinhalten, dass
- sie zeitlich unbegrenzt ist,
- nur von unverheirateten und unverpartnerten Menschen eingegangen werden kann und
- Sie nach der Registrierung rechtlich als Paar anerkannt werden.
Die meisten ausländischen Lebenspartnerschaftsgesetze erfüllen wahrscheinlich diese Voraussetzungen, außer vielleicht rein symbolische Registrierungen. Es gibt weitere Bestimmungen für Fälle, in denen die Partner verwandt sind, ihr rechtliches Geschlecht geändert haben usw.
Wenn mindestens eine(r) die britische Staatsangehörigkeit hat, können Sie über die von Ihnen im Ausland abgeschlossene Lebenspartnerschaft beim dortigen britischen Konsulat gegen eine Gebühr eine Urkunde erhalten, die bestätigt, dass Sie im Vereinigten Königreich als „civil partners“ gelten. Keinesfalls sollten Sie einfach ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft oder Ehe im Hinblick auf eine erneute Registrierung oder Hochzeit im Vereinigten Königreich auflösen. Dies könnte drastische Folgen haben, z.B. der Verlust einer Überlebendenrente bei einem zwischenzeitlichen Todesfall.
Sollte sich das Recht in dem Land ändern, in dem Sie ihre Lebenspartnerschaft haben registrieren lassen, und ihre Lebenspartnerschaft dann dort nicht mehr anerkannt werden, kann das auch bedeuten, dass sie im Vereinigten Königreich nicht mehr als zivile Lebenspartnerschaft gilt und Sie diese hier noch einmal registrieren lassen müssen. Dies war, zum Beispiel, die Frage für Paare, die in Kalifornien im Jahre 2008 geheiratet hatten, als das dort einmal legal war, bis der Oberste Kalifornische Gerichtshof darüber entschied, was mit diesen Paaren geschehen sollte.
Wo können wir unsere Partnerschaft registrieren lassen oder heiraten?
Sie können ihre zivile Lebenspartnerschaft in England registrieren lassen. Sie müssen zunächst in dem Standesamt Ihres Wohnsitzes ihre Registrierung anmelden, aber Sie können sich auch in einer anderen Gemeinde registrieren lassen. Sie können die Registrierung auch an einem anderen hierfür zugelassenen Veranstaltungsort, wie zum Beispiel einem Hotel oder einem Schloss und einigen religiösen Gebäuden vornehmen lassen. Wenn sie wollen, können Sie Ihre Registrierung auch in Schottland durchführen und zwar selbst dann, wenn Sie dort nicht leben.
Sie können genau wie jeder andere in einer zivilen Zeremonie heiraten. Allerdings bieten nur wenige Religionen eine religiöse gleichgeschlechtliche Hochzeit an.
Wenn mindestens eine(r) die britische Staatsangehörigkeit hat, gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Registrierung der zivilen Lebenspartnerschaft auch in der britischen Botschaft oder High Commission vornehmen lassen können, wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, Ihre Partnerschaft nicht registrieren lassen können. Diese Option gibt es allerdings nur in einigen wenigen Ländern, so dass Sie sich zunächst hierüber beim zuständigen Konsulat informieren sollten. Wenn Sie ein Mitglied der britischen Streitkräfte sind, können Sie die Registrierung auf einem Schiff bzw. auch an dem Ort, an dem Sie stationiert sind, durchführen lassen.
Natürlich können Sie auch im Ausland heiraten oder sich bei den dortigen Behörden registrieren lassen, da das englische Recht die Ehe oder Partnerschaftsregistrierung selbst dann anerkennt, wenn sie nicht Staatsbürger des betreffenden Landes sind oder dort nicht leben. Sie müssen aber berücksichtigen, dass das Land Ihrer Wahl eine Registrierung möglicherweise nur dann zulässt, wenn Sie die Staatsangehörigkeit des Landes oder dort Ihren Wohnsitz haben. Bitte erkundigen Sie sich deshalb dort im Voraus. Einige Unternehmen bieten die „Hochzeit im Ausland“ an, die aber möglicherweise nur eine unverbindliche Zeremonie beinhaltet, die keine rechtlichen Konsequenzen hat.
Was ist unser Status in England und Wales?
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, werden Sie in England und Wales höchstwahrscheinlich als verheiratet anerkannt genau wie alle anderen. Wenn Sie Ihre Partnerschaft im Ausland geschlossen haben und diese im Vereinigten Königreich anerkannt wird, gelten Sie rechtlich als zivile Partner, mit der Folge, dass die Bestimmungen des englischen Zivilpartnerschaftsgesetzes Anwendung finden, die im Groben dem Eherecht folgen, d.h. dass bei einer etwaigen Trennung die englischen Gerichte englisches Recht und nicht das Recht des Registrierungslandes für die Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft anwenden würden. Ein dort geschlossener Ehe- oder Partnerschaftsvertrag gilt hier möglicherweise oder auch nicht. Die Bestimmungen darüber, ob Sie eine Scheidung oder Auflösung Ihrer zivilen Lebenspartnerschaft vor einem englischen Gericht beantragen können, sind kompliziert, aber grundsätzlich können Sie sich hier scheiden lassen oder hier auch Ihre Partnerschaft auflösen, wenn Sie beide hier leben.
Nach englischem Recht wird die ausländische Auflösung einer Partnerschaft nicht unbedingt anerkannt, selbst wenn die Partnerschaft im selben Land registriert wurde. Wenn Sie daher im Ausland eine Partnerschaft haben registrieren lassen, sich aber getrennt haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Spezialisten beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie nach englischem Recht als alleinstehend gelten, damit Sie später eine weite Partnerschaft registrieren lassen oder heiraten können.
Wenn Sie Ihr „domicile“ nicht in England oder Wales haben oder wenn Sie Grundbesitz im Ausland haben, sollten Sie sich nicht auf den Status Ihrer zivilen Partnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Ehe verlassen, sondern in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Hierfür benötigen Sie die Beratung eines Spezialisten, den wir Ihnen gerne vermitteln.
Kann ich heiraten oder eine zivile Partnerschaft hier registrieren lassen, wenn ich nicht die britische Staatsangehörigkeit habe?
Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben, Sie können in England und Wales heiraten oder eine zivile Partnerschaft registrieren lassen, selbst wenn Sie nur zur Registrierung hierhin kommen.
Sie müssen allerdings möglicherweise die Einwanderungsgesetze beachten. Sie können auch ein Visum bekommen, um hier zu heiraten oder Ihre Partnerschaft registrieren lassen zu können, das Pendant zum Verlobtenvisum.
Andrea Woelke ist Experte auf dem Gebiet der zivilen Lebenspartnerschaft und hat das führende juristische Buch zum Thema geschrieben.
Ein Weg, das Familienrecht auf Lesben und Schwule anzupassen, ist es, den Gerichtsweg ganz zu vermeiden, bei dem einige Richter sicher Probleme haben, die spezifischen Umstände des Falles zu begreifen. Der beste Weg, dies zu erreichen, ist, die Probleme, die aus dem Ende einer Beziehung entstehen durch Mediation zu lösen.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).
Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.
15. Februar 2024 von Andrea Woelke