In England werden Vereinbarungen der Eheleute bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartner vor der Eheschließung oder Registrierung meist „pre-nuptial agreements“ (Eheverträge) bzw. „pre-registration agreements“ (Lebenspartnerschaftsverträge) genannt. Diese Vereinbarungen regeln typischerweise Dinge wie Vermögenseigentum während der Ehe oder Lebenspartnerschaft und Vermögensaufteilung und Unterhalt nach Scheidung oder Auflösung der zivilen Lebenspartnerschaft.
Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen über Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge. Verträge, die vor oder nach einer Eheschließung oder Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft gemacht werden, sind nach englischem Recht nicht bindend. Es gibt überhaupt kein Gesetz über solche Verträge.
Das englische Recht kennt auch keinen Güterstand, wie zum Beispiel das deutsche Recht und das Recht vieler anderer Länder. Genauer betrachtet, wird jedoch klar, dass in Ehen und zivilen Lebenspartnerschaften das Vermögen getrennt gehalten wird und auch es auch keine Haftung für Schulden der oder des anderen gibt. Bei der Auflösung einer Ehe oder Partnerschaft steht es allein im Ermessen des Gerichts Abschlagsummen, Eigentumsübertragungen, Teilungen von Rentenansprüchen und/oder Unterhaltszahlungen anzuordnen. Hierzu mehr auf der Seite zu gerichtlichen Verfügungen. Das Gericht ist ebenso zuständig, im Fall des Todes eines Ehe- oder Lebenspartners, ähnliche Verfügungen für Überlebendenversorgung aus dem Erbe zu erlassen.
Das Gericht hat alle Umstände des Falles zu berücksichtigen. Was dies genau bedeutet, ist Gegenstand einer fortlaufenden Diskussion. Sie finden zu diesem Thema mehr auf der Seite zum englischen Recht über Anträge zur finanziellen Versorgung. In den letzen Jahren hat sich die Rechtslage aufgrund von mehreren Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, des House of Lords, geändert. Weil die Auslegung der Gesetze zum Zeitpunkt der etwaigen Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft deshalb ganz anders als zur Zeit sein kann, wären Spekulationen über die verschiedensten Möglichkeiten deshalb wenig ergiebig. ![]()
Es ist jedoch zu beobachten, dass die Gerichte in den vergangenen Jahren Vereinbarungen zwischen Ehepartnern im zunehmenden Maße als einen der „Umstände des Falles“ berücksichtigt haben. Um zu sehen, wie viel Bedeutung einer Vereinbarung zukommt, stellt sich das Gericht u.a. folgende Fragen:
Weil es sich bei hierbei nur um Beispiele von Fragen handelt, die sich das Gericht in einem bestimmten Fall stellen wird, wird das Ergebnis abhängig von den gegebenen Umständen des Falles verschieden ausfallen.
Daher gibt es kein Standardformular für Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge und deshalb muss jede Vereinbarung auf die besonderen Umstände des Paares zugeschnitten werden. Je individueller eine Vereinbarung aufgesetzt worden ist, desto mehr besteht eigentlich die Chance, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Die Anwaltsgebühren sind deshalb auch nicht, wie bei Erstellung eines Testaments oder Übertragung von Grundeigentum, pauschal festgelegt, sondern können erheblich sein. Sie sollten bei Interesse auch frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, weil der Entwurf einer Vereinbarung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. ![]()
Eine voreheliche Vereinbarung, die regelt wie oder in welchem Rahmen das Gericht finanzielle Verfügungen bei einer möglichen zukünftigen Scheidung anordnen soll, verstößt nach englischem Recht gegen das Eheverständnis, das den Grundsatz beinhaltet, dass eine Ehe auf unbegrenzte Zeit geschlossenen wird. Es gibt daher zwei Gründe, weshalb eine voreheliche Vereinbarung nicht bindend ist:
Weil zumindest theoretisch der erste Aspekt auf die zivile Partnerschaft nicht zutrifft, könnte man argumentieren, dass Lebenspartnerschaftsverträge anders zu betrachten seien. Ob die Gerichte diesem Argument folgen werden, bleibt jedoch abzuwarten. Bis dahin sollten Lebenspartnerschaftsverträge mit derselben Vorsicht begegnet werden wie Eheverträge.
Der erste Punkt betrifft auch nicht solche Verträge, die bei einer Trennung gemacht werden, und nur in geringerem Maße Verträge, die nach der Hochzeit geschlossen worden sind und damit mehr Gewicht haben also Verträge, die vor der Hochzeit unterzeichnet wurden. Verträge, die nach einer Hochzeit oder Registrierung einer zivilen Lebenspartnerschaft gemacht werden, haben außerdem den Vorteil, dass nicht argumentiert werden kann, dass eine Partei unter (Zeit-)Druck war, den Vertrag zu unterzeichnen. Wenn Sie natürlich bis nach der Hochzeit bzw. Registrierung warten, kann es sein, dass Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin eine Vereinbarung nicht mehr unterschreibt. Es ist es deshalb wahrscheinliche Wert einen Vertrag, der vor der Hochzeit oder Registrierung gemacht wurde, einige Zeit nach der Hochzeit oder Registrierung noch einmal zu formell bekräftigen. ![]()
Um diese Frage zu beantworten, müssten Sie Ihre Vereinbarung in Fall einer Auflösung Ihrer Ehe oder Partnerschaft einer gerichtlichen Prüfung unterziehen. Wenn Sie aber nicht Ihr ganzes Vermögen teilen wollen, jedoch dazu bereit sind, ausreichende finanzielle Mittel zur Versorgung Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin im Fall einer Auflösung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft bereit zu stellen, so könnte sich Ihre Investition in eine Vereinbarung dennoch bezahlt machen. Allein die Existenz einer Vereinbarung, welcher Sie sich beide verpflichtet fühlen, kann auch dazu führen, dass Sie sich später nicht streiten, sondern wahrscheinlicher zu einer einvernehmlichen Trennung kommen. Sie können natürlich auch vereinbaren, dass Sie im Falle einer Uneinstimmigkeit zur Mediation gehen.
Sie können auch über die Methode des „Collaborative Law“ zu einer Einigung über die Bestimmungen in einem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag kommen.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: April 2009
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© Andrea Woelke 2009
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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