Rückzug nach Deutschland mit Kindern

February 5, 2018

Eine deutsche Mutter, die in England mit Kindern und deren Vater lebt, kann nicht so einfach nach Deutschland zurück ziehen.

Ich habe in den letzten Monaten in verschiedenen Foren Posts von deutschen Müttern gelesen, meist die wegen des Brexit, mit ihren Kindern nach Deutschland zurück ziehen wollen und wo der meist englische Vater hier in England bleibt. Das ist nicht so einfach, wie es vielleicht aussieht.

Parental Responsibility

Wenn der Vater „parental responsibility“ hat, brauchen Sie die Genehmigung des Vaters, oder eine Genehmigung vom Gericht. „Parental responsibility“ haben Väter, die:

  • mit der Mutter verheiratet sind oder waren, auch wenn sie erst nach der Geburt des betreffenden Kindes geheiratet haben;
  • seit 1.12.2003 auf der englischen Geburtsurkunde eingetragen sind;
  • mit der Mutter ein „parental responsibility agreement“ unterzeichnet und beim Gericht registriert haben;
  • für die ein Gericht die „parental responsibility“ angeordnet hat oder
  • die durch ausländisches Recht einen ähnlichen elterlichen Status haben (z.B. wenn Sie früher in Deutschland gelebt haben und da eine Sorgerechtserklärung vor einem Notar abgegeben haben – das gilt für alle EU Staaten und andere, für die das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1993 gilt).

Hat der Vater „parental responsibility“, brauchen Sie seine Zustimmung. Dafür gibt es kein Formular und die kann auch mündlich erfolgen. Allerdings, kann es dann natürlich sehr schwer sein, dies später nachzuweisen. Wenn der Vater nicht zustimmt, muss das Gericht in England (oder Wales) dies genehmigen, sonst ist eine Umzug eine Kindesentführung. In solchen Fällen kann das Gericht in Deutschland auf Antrag des Vaters die Kinder nach England zurückschicken. Selbst, wenn das deutsche Gericht dies nicht tut, kann das englische Gericht nach EU-Recht eine Rückführung dann immer noch anordnen. Ob sich dieser Punkt nach dem Brexit ändert und wenn ja, dann ab 30.3.19 oder erst am Ende einer Übergangsperiode, kann noch nicht gesagt werden.

Was, wenn der Vater zustimmt?

Ich habe viele Fälle erlebt, in denen der Vater mal zustimmt, aber es nie so richtig sicher ist, ob das auch dabei bleibt. Hierzu müssen Sie beachten, dass eine Zustimmung, auch wenn sie schriftlich oder über Anwälte erfolgt, jederzeit (auch mündlich) widerrufen werden kann, und zwar, zumindest theoretisch, bis zu dem Zeitpunkt an dem die Kinder dann in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Dies geschieht ja nicht gleich am Tag des Umzuges sondern irgendwann während der darauffolgenden Monate. Ob der gewöhnliche Aufenthaltsort dann in Deutschland ist, ist immer eine Frage der Sachlage. Das heißt, auch wenn Sie den Umzugswagen gebucht, Wohnung und Arbeit gekündigt und eine neue Stelle und Mietwohnung in Deutschland haben, kann noch ein paar Tage vor der Abreise, oder sogar nach der Ankunft in Deutschland der Vater sagen, dass er sich das anders überlegt hat.

Von der Seite des Vaters aus, will er natürlich weiterhin Kontakt zu den Kindern haben. Das kann auch Skype, Besuche, Ferien in England (oder auch am Mittelmeer) usw. beinhalten.

Damit beide Eltern abgesichert sind, empfehle ich in fast allen Fällen, dass sie sich anwaltlich beraten lassen und die Einigung dem Gericht vorlegen, sodass das Gericht dann eine Verfügung erlassen kann. Zumindest solange das Vereinigte Königreich noch in der EU ist, hat die Verfügung aus England in München den selben Status wie eine Verfügung aus Düsseldorf. Das sichert den Vater ab. Die Mutter hat dann eine Erlaubnis des Gerichtes, dass sie mit den Kindern nach Deutschland ziehen darf und die kann der Papa nicht einfach so widerrufen. Zwar könnte er einen Antrag vor Gericht stellen, dass die Erlaubnis zurückgezogen werden soll, aber dazu braucht er Gründe.

Zulange sollten Sie allerdings dann mit dem Umzug nicht warten. Wenn sich die Umstände tatsächlich ändern, kann das Gericht sich die Situation auch noch mal anders überlegen, wie in dem Fall Re AR (A Child: Relocation) [2010] EWHC 1346.

Die Situation ist also nicht einfach und eine Beratung von einem Solicitor, der oder die sich auf internationales Familienrecht spezialisiert, ist unbedingt notwendig.

Was ich ausgeführt habe gilt natürlich auch für deutsche Väter, die mit den Kindern nach Deutschland ziehen wollen, und wo die Mutter hier in England bleibt. Für gleichgeschlechtliche Paare ist es etwas komplizierter herauszufinden, ob der andere überhaupt rechtlich Elternteil ist, und dann ob es „parental responsibility“ hat. Dazu mehr hier.

Die Ausführungen gelten zu England und Wales. Schottisches und Nordirisches Recht sind gegebenenfalls anders. Sie müssen sich örtlich beraten lassen.