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Familienrecht in England

Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und der Schweiz, die alle ein Bürgerliches oder Zivilgesetzbuch haben, setzt sich englisches Recht aus einer Kombination von Gesetzen und Präzedenzfällen zusammen. Zudem sieht das Familienrecht der deutschsprachigen Länder einen Güterstand vor, unter dem man mehr oder weniger einfach ausrechnen kann, wer wem nach Scheidung oder Trennung was zu zahlen hat. In England gibt es keinen Güterstand in diesem Sinne. Die Richter entscheiden nach dem Billigkeitsprinzip und verfügen, was sie für „fair“ halten.

Aus diesen Gründen ist es unbedingt erforderlich einen englischen Experten zu Rate zu ziehen, wenn ein Familienfall eine englische Komponente hat oder haben könnte.

Sorgerecht und Umzug ins Ausland

Meist haben in England beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung das Sorgerecht. Das heißt, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht einfach so ins Ausland umziehen kann, sondern die Genehmigung des anderen Elternteils oder des Gerichtes braucht. Generell hat ein Antrag auf eine Genehmigung gute Erfolgschancen, wenn er richtig vorbereitet worden ist.

Nimmt jemand dennoch ein Kind zwischen England, Deutschland, Österreich oder der Schweiz über eine internationale Grenze, so kann die Rückkehr nach EU Recht und/order dem Haager Kindesentführungsübereinkommen beantragt werden. Hier ist dann schnelles Handeln angesagt.

Europäisches Familienrecht

Die EU hat auch im Familienrecht neues Recht geschaffen. So kommt es zum Beispiel bei einer Scheidung darauf an, wo jemand zuerst die Scheidung einreicht. Zwischen manchen Ländern macht dies keinen Unterschied, weil die Gerichte in beiden möglichen Ländern das Heimatrecht der Ehegatten anwenden. Das heißt für zwei Deutsche findet deutsches Recht nach dem BGB Anwendung. Dies ist für England nicht der Fall: Englische Gerichte wenden immer englisches Recht an, auch wenn sich z.B. zwei Deutsche in England scheiden lassen, die nur für eine kurze Zeit hierhin gezogen sind.

Es ist bei allen grenzüberschreitenden europäischen Fällen deshalb unabdingbar, die europäischen Regelungen in Betracht zu ziehen. So früh wie möglich sollten betroffene Personen und/oder deren Anwälte Beratung zu den möglichen Rechtskreisen und zum internationalen Privatrecht der einzelnen möglichen Länder aufnehmen.

Andrea Woelke ist Experte auf dem Gebiet internationales Familienrecht.

Für Beratung und Vertretung nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf.

 

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© Andrea Woelke 2008