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Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge

General
Werden Vereinbarungen von den Gerichten überhaupt berücksichtigt?
Unterschied zwischen Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
Lohnt sich eine Vereinbarung dann überhaupt?

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In England werden Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner vor der Eheschließung oder Registrierung meist „pre-nuptial agreements“ bzw. „pre-registration agreements“ genannt. Diese Vereinbarungen regeln typischerweise Dinge wie Vermögenseigentum während der Ehe oder Partnerschaft und Vermögensaufteilung und Unterhalt nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft.

Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen über Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge. Diese Verträge sind nach englischem Recht nicht bindend. Es gibt überhaupt kein Gesetz über solche Verträge.

Das englische Recht kennt auch keinen Güterstand, wie zum Beispiel das deutsche Recht und das Recht vieler anderer Länder. Genauer betrachtet, wird jedoch klar, dass in Ehen und Lebenspartnerschaften das Vermögen getrennt gehalten wird und auch es auch keine Haftung für Schulden der oder des anderen gibt. Bei der Auflösung einer Ehe oder Partnerschaft steht es allein im Ermessen des Gerichts Abschlagsummen, Eigentumsübertragungen, Teilungen von Rentenansprüchen und/oder Unterhaltszahlungen anzuordnen. Hierzu mehr auf der Seite zu gerichtlichen Verfügungen. Das Gericht ist ebenso zuständig, im Fall des Todes eines Ehe- oder Lebenspartners, ähnliche Verfügungen für Überlebendenversorgung aus dem Erbe zu erlassen.

Das Gericht hat alle Umstände des Falles zu berücksichtigen. Was dies genau bedeutet, ist Gegenstand einer fortlaufenden Diskussion. Sie finden zu diesem Thema mehr auf der Seite zum englischen Recht über Anträge zur finanziellen Versorgung. Erst kürzlich hat sich die Rechtslage aufgrund von mehreren Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, des House of Lords, geändert. Weil die Auslegung der Gesetze zum Zeitpunkt der etwaigen Auflösung Ihrer Ehe oder Partnerschaft deshalb ganz anders als zur Zeit sein kann, wären Spekulationen über die verschiedensten Möglichkeiten deshalb wenig ergiebig.

Werden Vereinbarungen von den Gerichten überhaupt berücksichtigt?

Es ist jedoch zu beobachten, dass die Gerichte in den vergangenen Jahren existierende Vereinbarungen im zunehmenden Maße als einen der „Umstände des Falles“ berücksichtigt haben. Um zu sehen, wie viel Bedeutung einer Vereinbarung zukommt, stellt sich das Gericht u.a. folgende Fragen:

  1. Sind beide Parteien vor Abschluss der Vereinbarung unabhängig voneinander rechtlich beraten worden?
  2. Haben beide Parteien ihre Vermögenswerte und ihre finanzielle Situation vor Abschluss der Vereinbarung vollständig offenbart?
  3. Bewegt sich die Vereinbarung in einem Rahmen der vom Gericht als fair betrachteten Optionen?
  4. Haben die Partner die Vereinbarung vollständig verstanden?
  5. Wurden beide Parteien über die Bedeutung der Regelungen in der Vereinbarung korrekt beraten?
  6. Wurde eine der Parteien durch die andere unter Druck gesetzt?
  7. Befand sich einer der Parteien aus einem anderen Grund unter Druck, der Vereinbarung zuzustimmen?
  8. Haben beide die Vereinbarung freiwillig unterschrieben?
  9. Hat eine der Parteien ihre dominante Position, die sowohl finanzieller als auch anderer Art sein kann, ausgenutzt?
  10. Wurde zum Zeitpunkt der Vereinbarung vorhandenen oder zukünftigen gemeinsamen Kindern Rechnung getragen?
  11. Gab es seit der Vereinbarung unvorhersehbare Umstände, die ein Festhalten an ihr ungerecht machen würden?
  12. Ist der Sinn der Bestimmungen in der Vereinbarung klar?
  13. Würde die Wirksamkeit der Vereinbarung zu Unbilligkeiten führen?

Weil es sich bei hierbei nur um Beispiele von Fragen handelt, die sich das Gericht in einem bestimmten Fall stellen wird, wird das Ergebnis abhängig von den gegebenen Umständen des Falles verschieden ausfallen.

Daher gibt es kein Standardformular für Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und deshalb muss jede Vereinbarung auf die besonderen Umstände des Paares zugeschnitten werden. Je individueller eine Vereinbarung aufgesetzt worden ist, desto mehr besteht eigentlich die Chance, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird. Die Anwaltsgebühren sind deshalb auch nicht, wie bei Erstellung eines Testaments oder Übertragung von Grundeigentum, pauschal festgelegt, sondern können erheblich sein. Sie sollten bei Interesse auch frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, weil der Entwurf einer Vereinbarung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Unterschied zwischen Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen

Eine voreheliche Vereinbarung, die regelt wie oder in welchem Rahmen das Gericht finanzielle Verfügungen bei einer möglichen zukünftigen Scheidung anordnen soll, verstößt nach englischem Recht gegen das Eheverständnis, das den Grundsatz beinhaltet, dass eine Ehe auf unbegrenzte Zeit geschlossenen wird. Es gibt daher zwei Gründe, weshalb eine voreheliche Vereinbarung nicht bindend ist:

Eine voreheliche Vereinbarung untergräbt das Prinzip der zeitlichen Unbegrenztheit der Ehe, weil sie die Möglichkeit einer vorzeitigen Scheidung in Betracht zieht.
Es steht bei einer Scheidung allein im Ermessen des Gerichts, eine gerechte, allen Umständen des Einzelfalles entsprechende finanzielle Entscheidung, wie oben dargelegt, zu treffen.

Weil zumindest theoretisch der erste Aspekt auf die zivile Partnerschaft nicht zutrifft, könnte man argumentieren, dass Lebenspartnerschaftsverträge anders zu betrachten seien. Ob die Gerichte diesem Argument folgen werden, bleibt jedoch abzuwarten. Bis dahin sollten Lebenspartnerschaftsverträge mit derselben Vorsicht begegnet werden wie Eheverträge.

Lohnt sich eine Vereinbarung dann überhaupt?

Um diese Frage zu beantworten, müssten Sie Ihre Vereinbarung in Fall einer Auflösung Ihrer Ehe oder Partnerschaft einer gerichtlichen Prüfung unterziehen. Wenn Sie aber nicht Ihr ganzes Vermögen teilen wollen, jedoch dazu bereit sind, ausreichende finanzielle Mittel zur Versorgung Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin im Fall einer Auflösung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft bereit zu stellen, so könnte sich Ihre Investition in eine Vereinbarung dennoch auszahlen. Allein die Existenz einer Vereinbarung, welcher Sie sich beide verpflichtet fühlen, kann auch dazu führen, dass Sie sich später nicht streiten, sondern wahrscheinlicher zu einer einvernehmlichen Trennung kommen.

Weil es keine vorgegebenen Regeln zur Erstellung solcher Vereinbarungen gibt, gibt es auch keinen richtigen Unterschied zwischen Verträgen, die vor oder nach der Hochzeit oder Registrierung der Partnerschaft gemacht worden sind. Wenn Sie natürlich bis nach der Hochzeit bzw. Registrierung warten, kann es sein, dass Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin eine Vereinbarung nicht mehr unterschreibt.

Sie können auch über die Methode des „Collaborative Law“ zu einer Einigung über die Bestimmungen in einem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag kommen.

Für Beratung und Vertretung nehmen Sie mit Alternative Family Law und Andrea Woelke Kontakt auf.
 

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© Andrea Woelke 2008