Wenn die Eltern eines Kindes nicht zusammenleben, ungeachtet dessen, ob sie verheiratet oder geschieden sind, ihre gleichgeschlechtliche zivile Lebenspartnerschaft aufgelöst haben lasse, früher oder vormals nie zusammengelebt haben, stellt sich die Frage zum Kindesunterhalt. Kinder sind teuer („Lifetime cost of bringing up child £186,000 - and rising“ The Guardian, 7. Dezember 2007).
Wenn beide Eltern im Vereinigten Königreich leben, hat das Gericht nicht die Befugnis über den Basiskindesunterhalt zu entscheiden, kann aber Anträge, die andere finanzielle Versorgungen für Kinder betreffen, z.B. die Bezahlung von Schulgeld, annehmen. Stattdessen erstellt das Kindesunterhaltsamt (die „Child Support Agency“ oder CSA, die der Child Maintenance and Enforcement Commission, „C-MEC“, untersteht) eine Berechnung. Wenn die Eltern sich auf den Kindesunterhalt einigen können, kann das Gericht dies als Verfügung bestätigen. Dennoch kann dann einer der Eltern einen Antrag bei der CSA stellen, wenn die Verfügung des Gerichts ein Jahr alt ist. Wenn es keine gerichtliche Verfügung gibt, kann einer der Eltern jederzeit einen Antrag bei der CSA stellen.
Wenn ein Elternteil im Ausland lebt, kann das Gericht über Kindesunterhaltansprüche entscheiden, denn die CSA hat in diesen Fällen keine Befugnis zur Unterhaltsfestsetzung, es sei denn, der Schuldner arbeitet für die britische Regierung oder einen Arbeitgeber mit Firmenhauptsitz im Vereinigten Königreich.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu folgenden Fragen:
Als Kind gilt bei der CSA-Berechnung jede Person unter 16 Jahren und unter 19 Jahren, wenn sie sich noch vollzeitig in der Schule oder Ausbildung höchstens bis zur Hochschulreife (A-Level) befindet.
Nur der Vater und die Mutter des Kindes gelten bei der CSA-Berechnung als Elternteile. Auch Adoptiveltern und Eltern mit einer gerichtlichen Elternverfügung („parental order“) nach Leihmutterschaft werden von diesem Elternbegriff umfasst. Demgegenüber fallen hierunter nicht die Stiefeltern, egal ob sie mit einem Elternteil verheiratet oder zivil verpartnert sind oder gewesen sind. Allerdings kann das Gericht verfügen, dass Stiefeltern, die mit einem Elternteil verheiratet oder verpartnert sind oder gewesen sind, Kindesunterhalt zu zahlen haben, wenn das Kind als Kind der Familie behandelt wurde.
Jemand, bei dem ein Kind lebt, kann unter Umständen ebenfalls einen
Antrag zum Kindesunterhalt bei der CSA stellen, wenn er oder sie nicht
ein Elternteil des Kindes ist. ![]()
Wenn sich die Parteien über die Höhe des Kindesunterhaltes
einig sind, kann das Gericht die Übereinkunft als Verfügung
genehmigen. Ungeachtet dessen könnte jeder Elternteil nach geltendem
Recht immer noch einen Antrag bei der CSA stellen, wenn die Verfügung
ein Jahr oder älter ist. In den meisten Scheidungsfällen, in
denen die Parteien eine Einigung durch Mediation, „Collaborative
Law“ oder Verhandlungen erreichen, schließt man den Kindesunterhalt
in der Einigungsverfügung ein, die das Gericht dann als Teil der
Vereinbarung zu den Scheidungsfolgen erlässt. ![]()
Ein Gläubiger-Elternteil, der Sozialhilfe („Income Support“ oder „income-based
Jobseeker’s Allowance“) bekommt, kann bis zu £10 pro
Woche vom Unterhalt anrechnungsfrei behalten. Darüber hinaus werden
die erhaltenen Unterhaltszahlungen voll mit der Sozialhilfe verrechnet.
Damit soll sich der Antrag bei der CSA für solche Elternteile lohnen.
Diese Eltern werden aber ohnehin dazu aufgefordert, einen entsprechenden
Antrag abzugeben. Wenn Sie sich in solch einer Situation befinden, sollten
Sie sich unbedingt gezielt über Ihre Sozialhilfeleistungen beraten
lassen, z.B. durch das Citizens’ Advice Bureau. ![]()
Nach den CSA-Regeln kann derjenige Elternteil, der Kindergeld vom Staat erhält („Sorgeelternteil“, englisch „parent with care“), gegen den anderen („nicht-wohnenden Elternteil“, englisch „non-resident parent“) einen Antrag auf Kindesunterhalt bei der CSA stellen.
Der Basisunterhalt beträgt einen Prozentsatz vom Nettoeinkommen des Schuldners nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Rentenbeiträgen von 15%, 20% oder 25% je nachdem, ob sie für 1, 2 oder 3 oder mehr Kinder ausgeführt wird („basic rate“).
Die Berechnung erfolgt auf der Basis von wöchentlichen Zahlen (12/52 – Monate/Wochen - also ca. 23% der monatlichen Zahlen und nicht ¼). Die folgenden weiteren Regeln müssen beachtet werden:
Abänderungen („variations“) sind selten, weil das CSA-System für einfache Fälle geschaffen wurde, und selbst in diesen schafft es die CSA nicht, korrekt oder zeitig zu berechnen.
Wenn Sie Unterhaltsschuldner sind, können Sie einen Antrag auf Abänderung u.a. aus den folgenden Gründen stellen:
Ihre eigenen Schulden (abgesehen von den oben genannten) oder die Hypothek für Ihre eigene Wohnung werden nicht berücksichtigt.
Wenn Sie der Unterhaltsgläubiger sind, können Sie einen Abänderungsantrag stellen, wenn der Unterhaltsschuldner u.a.
Die Ausführungen zur Berechnung des Kindesunterhaltes auf dieser
Webseite gelten nur für Neuanträge und nicht für Anträge,
die vor März 2003 gestellt worden sind. ![]()
Die CSA hatte gravierende Probleme mit ihren EDV und hat generell eine
schlechte Dienstleistung erbracht (siehe z.B. SocietyGuardian.co.uk „Timeline:
the Child Support Agency Crisis“). Das Gesetz
zum Kindesunterhalt und anderen Zahlungen („Child
Maintenance and Other Payments Act 2008“
) hat ein neues Amt, die Kindesunterhalts-
und Vollstreckungskommission („Child Maintenance and Enforcement
Commission“ oder kurz: „C-MEC“), geschaffen, das die CSA übernommen hat. Damit werden sich in der Zukunft auch die Regeln zur
Unterhaltsberechnung ändern. Die Änderungen werden nach und nach über sechs Jahre hinweg eingeführt. ![]()
Um sich weiter zu informieren, schauen Sie sich bitte die Webseite
der CSA an und insbesondere die Broschüre „How
is child maintenance worked out?“![]()
Oder rufen Sie die CAS-Hotline an. Diese ist zwischen 8 Uhr und 20 Uhr montags bis freitags und zwischen 9 Uhr und 17 Uhr samstags, unter +44 8457 133133 (Schreibtelefon unter +44 8457 138 924) erreichbar.
Sie können auch den CSA-Onlinerechner benutzen, um auszurechnen, wieviel Sie wahrscheinlich an Unterhalt bekommen bzw. bezahlen müssen.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: April 2009
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© Andrea Woelke 2009
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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