Wenn beide Eltern im Vereinigten Königreich leben, hat das Gericht nicht die Befugnis über den Basiskindesunterhalt zu entscheiden. Stattdessen erstellt das Kindesunterhaltsamt (die „Child Support Agency“ oder CSA) eine Berechnung. Wenn die Eltern sich auf den Kindesunterhalt einigen können, kann das Gericht dies als Verfügung bestätigen. Dennoch kann dann einer der Eltern einen Antrag bei der CSA stellen, wenn die Verfügung des Gerichts ein Jahr alt ist. Egal ob es eine Übereinkunft über Kindesunterhalt gibt, das Kindesunterhaltsamt eine Festsetzung gemacht hat, oder es eine Gerichtsverfügung gibt, das Gericht hat immer noch die Möglichkeit Verfügungen über zusätzlichen Unterhalt und über Abschlagszahlungen und Immobilien für Kinder zu entscheiden. Einer der Eltern kann einen Antrag gegen den anderen zur Übertragung einer Immobilie oder zur einer Zahlung einreichen.
Unter dem Kindergesetz kann ein Elternteil die folgenden Verfügungen zur finanziellen Versorgung für Kinder beantragen:
Das Gericht muss alle Umstände des Falles in betracht ziehen, und insbesondere die folgenden Kriterien:
Beide Eltern haben die Pflicht, ihre Finanzen voll und wahrheitsgemäß offen zu legen, damit die richtige finanzielle Einschätzung gemacht werden kann. ![]()
Wenn die CSA nicht befugt ist, über Kindesunterhalt zu entscheiden, entweder weil das Elternteil, bei dem das Kind lebt, außerhalb des Vereinigten Königreiches lebt, oder weil der Unterhaltsschuldner außerhalb des Vereinigten Königreiches lebt und nicht für die britische Regierung oder einen Arbeitgeber mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich arbeitet, so wird das Gericht dennoch wahrscheinlich die CSA Berechnung also Ausgangspunkt benutzen. Diese kann dann angepasst werden, z.B. um den Kosten des Umgangs mit dem Kind Rechnung zu tragen, die Reisen ins Ausland beinhalten können.
Die Regeln der CSA Berechnung sind sehr unflexibel. Das Gericht hat mehr Flexibilität und kann, z.B. auch eine zu erwartende Einkommenssteigerung des Unterhaltsschuldners, das Einkommen des Antragstellers (das bei der CSA Berechnung völlig außer Acht gelassen wird) usw. in Betracht ziehen.
Die Bemessung etwaigen zusätzlichen Unterhalts über den Höchstsatz hinaus hängt hauptsächlich vom Lebensstandard und Lebensstil der Eltern ab. So wird das Gericht zum Beispiel im Fallen von Multi-Millionären, die Häuser in mehreren Ländern besitzen usw. versuchen, es dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, zu ermöglichen, dem Kind den selben Lebensstandard zu bereiten, den der andere Elternteil hat (oder den das Kind beim anderen Elternteil hat). Kindesunterhalt kann in diesen Fällen damit im internationalen Vergleich in England sehr hoch sein. ![]()
Unterhalt zur Deckung von Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung des Kindes wird immer fallspezifisch sein.
Die Frage von Privatschulgeld kann umstritten sein. Faktoren, die das Gericht in Betracht zieht schließen ein, ob das Kind schon auf einer Privatschule ist, oder ob eine private Schullaufbahn geplant war, ob genügend Mittel für Schulgeld vorhanden ist usw. Private Schulen sind auf jeden Fall in England gebräuchlicher als anderswo in Europa und in gegebenen Fällen wird das Gericht eine Verfügung zum Schulgeld erlassen. Es gibt natürlich keine Vorschrift, die besagt, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, die Kosten der Privatschule allein tragen muss. Wenn es eine Bemessung von Kindesunterhalt durch das Kindesunterhaltsamt gibt und das Elternteil, bei dem das Kind lebt, gut verdient (oder gut verdienen könnte), haben die Eltern sich wahrscheinlich das Schulgeld zu teilen.
Das Gericht kann unter diesem Abschnitt auch die Kosten der Kinderbetreuung zusätzlich zu einer Berechnung durch das CSA dem anderen Elternteil auferlegen, damit der Elternteil, bei dem das Kind lebt, arbeiten gehen kann. ![]()
Ein Elternteil kann einen Antrag auf so eine Zahlung mehrmals stellen. Dies ist für Kosten wie den Kauf eines Autos, von Möbeln, oder Haushaltsgeräten gedacht. ![]()
Wenn die Mittel zur Verfügung stehen, kann das Gericht einem Elternteil anordnen, eine Immobilie oder einen Anteil an einer Immobilie in einen Trust zu übertragen. In anderen Fällen kann das Gericht auch verfügen, dass ein Elternteil eine Zahlung macht, die es erlaubt, eine Wohnung für das Kind zu kaufen. Der Zahler bekommt seinen Anteil in der Immobilie wieder wenn das (jüngste) Kind 18 oder 21 Jahre alt ist.
Typischerweise haben die Eltern sich zusammen ein Familienheim gekauft. Nach dem Eigentumsrecht kann das Elternteil, das auszieht darauf bestehen, dass das Haus verkauft wird, und er ausgezahlt wird. Wenn das Paar ein Kind hat, kann das Gericht verfügen, dass sein Anteil in dem Haus dort bleiben soll, damit das Kind dort weiter leben kann. In manchen Fällen kann es natürlich sein, dass das Haus zu groß ist und das Gericht kann dann verfügen, dass das Haus verkauft werden soll, dass aber der ganze oder ein Teil des Anteil des anderen Elternteils am Erlös benutz wird, um den Kauf einer neuen Immobilie zu ermöglichen, sodass die Hypothek niedriger ist.
Selbst wenn es noch kein Eigenheim gab und der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zur Miete wohnt, kann das Gericht verfügen, dass der andere Elternteil Geld in einen Trust zahlt, damit ein Haus oder eine Wohnung gekauft werden kann, z.B. in Falle eines Lotteriegewinnes, oder wenn die Eltern nie zusammengelebt haben.
Wenn Immobilienpreise steigen, ist so ein Trust natürlich eine gute Investition. Von persönlichen Gesichtspunkten aus kann es schwierig sein einen Verkauf zu veranlassen, wenn das Kind erwachsen ist. Deshalb sehen einige Eltern ihren Anteil in dem Haus als das Erbe des Kindes an, was ihnen dann ermöglicht die Verkaufsentscheidung auf den anderen Elternteil und das Kind abzuwälzen.
Diese Verfügungen können für Hunderte von Tausend oder auch Millionen Pfund sein und sind deshalb viel großzügiger als in anderen Ländern. Es ist umstritten, ob ein Elternteil, das mit dem Kind im Ausland lebt, so einen Antrag gegen ein in England lebendes Elternteil machen kann. Unsere Ansicht ist, dass so eine Verfügung möglich ist, aber es kann sein, dass man hierfür in die Appellation gehen muss.
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Stand: April 2009
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