Wenn Sie uns mandatieren möchten, rufen Sie uns am Besten an, damit wir sicher sein können, dass Ihr Problem in unserer Kompetenz liegt (und Sie sonst weiter verweisen können) und dann einen Termin vereinbaren können.
Sie können uns natürlich vorab auch eine E-Mail schicken. In diesem Fall schicken Sie uns bitte auch, wenn möglich, Ihre Telefonnummer und genaue Zeiten, zu denen wir Sie anrufen können und auch zu denen wir Sie nicht erreichen können.
Wenn Sie im Ausland sind, oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, uns während der Bürozeiten anzurufen, schicken Sie uns doch auch eine E-Mail.
Wenn Sie gehörlos sind oder schlecht hören schicken Sie uns doch auch eine E-Mail. Wir können dann auch nach Absprache statt eines ersten Telefongespräches einen Internet-Chat vereinbaren.
Wenn wir einen Termin vereinbart haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung zusammen mit unseren Geschäftsbedingungen und unserem Mandantenfragebogen, den Sie auch hier finden können. Der Fragebogen ist eine Microsoft Word Datei und Sie können ihn elektronisch ausfüllen, auf Ihrer Festplatte speichern und uns dann als Anhang per E-Mail zurückschicken. Sie können ihn natürlich auch ausdrucken und dann zurückfaxen, mit der Post schicken oder mitbringen. Für den Fall, dass sie diese Datei nicht benutzen können, finden Sie hier
eine Adobe PDF Version.
Wenn Sie für Mediation zu uns kommen, dürfen Sie bitte den Mandantenfragebogen nicht ausfüllen. Wir schicken Ihnen dann einen anderen Fragebogen zur Mediation.
Obwohl es immer besser ist, sich zu Beginn eines Mandats zu treffen, können wir auch stattdessen ein langes Telefongespräch vereinbaren, wenn Sie nicht nach London kommen können.
Die Geldwäschegesetze zwingen uns zu einer Identitätsprüfung aller neuen Mandanten. Deshalb bringen Sie bitte zum ersten Treffen folgendes mit:
Bitte bringen Sie Originale, die wir dann kontrollieren und für unsere Akte als Beweis der Identitätsprüfung kopieren können. Wenn sie diese Dokumente nicht mitbringen können, sagen Sie uns bitte vor dem Termin Bescheid, damit wir über Ersatzdokumente sprechen können.
Wenn Sie nicht zu einem Termin nach London kommen können, müssen wir doch noch Ihre Identität prüfen. In dem Fall kann ein Rechtsanwalt das in unserem Auftrag tun. Wenn Sie schon einen Anwalt vor Ort haben, kann es sein dass er oder sie das eventuell gratis machen werden.
Sie finden ein Informationsblatt
für Ihren Anwalt hier.
Ihr Anwalt kann auch hier einen Beispieltext
für den Brief an uns finden.
Wir sind uns sicher, dass wir unseren Mandanten einen erstklassigen Service bieten. Die meisten Probleme resultieren aus Missverständnissen und lassen sich leicht lösen. Wir empfehlen daher, dass uns Mandanten sofort benachrichtigen, wenn sie meinen, dass etwas nicht stimmt. In den meisten Fällen hoffen wir, dass sich Dinge informell lösen lassen können. Für die seltenen Fällen, in denen ein Mandant unseren Service nicht für standesgemäß befindet, kann er von uns eine Kopie unserer Beschwerdeabwicklung (auf Englisch) verlangen, in der steht, wie wir Beschwerden behandeln. Wenn wir die Beschwerde nicht zufrieden stellend lösen können, kann sie schließlich dem Legal Complaints Service (vom zweiten Halbjahr 2010 dem Office for Legal Complaints) vorgelegt werden. Dies muss innerhalb von sechs Monaten geschehen, nach dem der Fall abgeschlossen wurde oder nachdem das Problem offensichtlich wurde. Dies gilt auch für Beschwerden über Rechnungen.
Stand: Mai 2010
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© Andrea Woelke 2009
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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