Bis zum 6. April 2009 war eine Klinik in England und Wales immer noch rechtlich verpflichtet „das Bedürfnis eines künftigen Kindes an einem Vater“ in Betracht zu ziehen, bevor sie eine Frau zur Befruchtung verhelfen konnte. Einige Kliniken interpretierten das so, dass sie sich weigerten Frauen zu behandeln, die alleinstehend waren oder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebten. Das Gesetz zur Menschlichen Fortpflanzung und Embryologie von 2008 hat dies jetzt geändert und das Recht verlangt jetzt nur, dass die Klinik das Bedürfnis eines Kindes an „unterstützender Elternschaft“ in Betracht ziehen muss.
Deshalb haben sich eine Zahl von Lesben (und auch einige andere alleinstehende Frauen) dazu entschieden, einen Freund um eine Samenspende zu bitten. Andere finden es nicht schlecht, dass ihr Kind eine Vaterfigur im Leben hat und jemand das Kind umsonst verwahrt oder sie möchten das Kind generell zusammen mit einem Mann erziehen. Die Vereinbarungen und Diskussionen zwischen der Frau und dem Mann können von einer vollen gemeinsamen Erziehung des Kindes über unklare Zustände zu solchen reichen, bei denen der Mann als bloßer Samenspender fungiert. Obwohl es das Gesetz der Frau und dem Mann leider nicht erlaubt, einen rechtlich verbindlichen Vertrag hierüber abzuschließen, gibt es Möglichkeiten dieses Problem zu umgehen, je nachdem wie Sie und der andere biologische Elternteil Ihre Rechte gestalten wollen:
Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, welche Rechte und Verpflichtungen Sie erwarten:
Wenn Sie möchten, dass die Partnerin der Mutter die zweite Mutter des Kindes wird, hängt das davon ab, ob Sie eine lizenzierte Klinik benutzen und ob sie in einer zivilen Lebenspartnerschaft sind. Wenn sie nicht automatisch die zweite Mutter des Kindes ist, kann dies später nur durch eine Adoption nach der Geburt des Kindes erreicht werden. Nachdem das Kind adoptiert worden ist, entfallen jegliche Rechte Pflichten und Verwandtschaft zwischen dem biologischen Vater und dem Kind.
Informieren Sie sich erst einmal über die rechtliche Situation zur gemeinsamen Erziehung und zur Samenspende.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Stand: Februar 2010
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© Andrea Woelke 2009
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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