Die Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft ist ein Möglichkeit für schwule Paare (oder alleinstehende schwule Männer), Kinder zu haben. Manche Paare adoptieren Kinder, die von ihren Eltern nicht erzogen werden können; andere entscheiden sich, Kinder zu haben, die genetisch ihre eigenen sind – statt mit einem Lesbenpaar gemeinsam Kinder zu erziehen, entschließen sie sich für die Möglichkeit der Tragemutterschaft. Auf den Seiten zur Tragemutterschaft im Bereich Kinder auf dieser Webseite finden Sie weitere gratis Informationen zu:
Vor 2010 war es nicht Möglich für beide Partner eines schwulen Paares rechtliche Eltern Ihres Kindes zu werden, außer durch die Adoption, ein kompliziertes Verfahren, das tief in die Privatsphäre eindringt und nicht in jedem Fall möglich ist. Seit April 2010 können schwule Paare (und nicht-verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare und natürlich lesbische Paare) über eine Elternverfügung in England und Wales rechtlich die Eltern ihres Kindes werden.
Die Bedingungen für eine Elternverfügung sind genau dieselben wie für alle anderen Paare. Ein Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt gestellt werden. Das Gericht hat keine Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern.
Wie für alle Paare, die eine Leihmutterschaft planen, empfehlen wir stark, dass Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen, um Zustände zu verhindern, die später das rechtliche Verfahren schwieriger und kostspieliger machen werden. Am Besten ist eine Erstberatung noch bevor Sie die Leihmutter auswählen; der Antrag auf eine Elternverfügung sollte während der Schwangerschaft vorbereitet werden. Wenn das Kind erst einmal da ist, haben Sie sicher noch ganz andere Dinge, um die Sie sich kümmern müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass alleinstehende Personen, wie alleinstehende Männer, keinen Antrag auf eine Elternverfügung stellen können und sich, je nach den Gegebenheiten, die Elternschaft mit der Tragemutter teilen müssen. Dazu finden Sie weitere Gratisinformationen auf dieser Seite.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Stand: Oktober 2010
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© Andrea Woelke 2009
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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