Die Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft ist ein Möglichkeit für schwule Paare (oder alleinstehende schwule Männer), Kinder zu haben. Manche Paare adoptieren Kinder, die von ihren Eltern nicht erzogen werden können; andere entscheiden sich, Kinder zu haben, die genetisch ihre eigenen sind – statt mit einem Lesbenpaar gemeinsam Kinder zu erziehen, entschließen sie sich für die Möglichkeit der Tragemutterschaft. Auf den Seiten zur Tragemutterschaft im Bereich Kinder auf dieser Webseite finden Sie weitere gratis Informationen zu:
Bis jetzt war es nicht Möglich für beide Partner eines schwulen Paares rechtliche Eltern Ihres Kindes zu werden, außer durch die Adoption, ein kompliziertes Verfahren, das tief in die Privatsphäre eindringt und nicht in jedem Fall möglich ist. Von April 2010 an können schwule Paare (und nicht-verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare und natürlich lesbische Paare) über eine Elternverfügung in England und Wales rechtlich die Eltern ihres Kindes werden.
Die Bedingungen für eine Elternverfügung sind genau dieselben wie für alle anderen Paare. Ein Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt gestellt werden. Das Gericht hat keine Möglichkeit, diesen Zeitraum zu verlängern. Allerdings haben alle Paare, die nicht verschiedengeschlechtliche Ehepaare sind und deshalb vor April 2010 einen Antrag zu einer Elternschaftsverfügung nicht stellen konnten, die Möglichkeit in den 6 Monaten nach April 2010 (also voraussichtlich bis zum 5. Oktober 2010) einen Antrag auf eine Elternverfügung für ihre nach Tragemutterschaft geborenen Kinder zu stellen, selbst wenn diese schon älter sind.
Alle Paare, auf die dies zutrifft, sollten sich umgehend mit uns in Verbindung setzen, damit der Antrag frühzeitig vorbereitet in der Sechsmonatsfrist bei Gericht eingereicht werden kann.
Bitte beachten Sie auch, dass alleinstehende Personen, wie alleinstehende Männer, keinen Antrag auf eine Elternverfügung stellen können und sich, je nach den Gegebenheiten, die Elternschaft mit der Tragemutter teilen müssen. Dazu finden Sie weitere Gratisinformationen auf dieser Seite.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Stand: Februar 2010
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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