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Anhang 20 zum Zivillebenspartnerschaftsgesetz

Hauptteil

Internationale Aspekte der englischen zivilen Lebenspartnerschaft

Ausländische registrierte Lebenspartnerschaften

Wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft im Ausland, d.h. außerhalb des Vereinigten Königreichs, registriert haben oder im Ausland gleichgeschlechtlich geheiratet haben, so wird dieses sehr wahrscheinlich im Vereinigten Königreich als eine zivile Lebenspartnerschaft („civil partnership“) anerkannt.

Damit Ihre Beziehung als zivile Lebenspartnerschaft anerkannt wird, müssen Sie erstens alle formalen Voraussetzungen des Landes, in dem Sie sich haben registrieren lassen, erfüllt haben, zum Zeitpunkt der Registrierung beide unverheiratet und unverpartnert gewesen sein und die Fähigkeit zur Lebenspartnerschaft bzw. Heirat nach dem Recht des jeweiligen Landes besessen haben.

Zweitens muss die rechtliche Partnerschaft entweder in der aktuellen Version des Anhang 20 des Zivilpartnerschaftsgesetz („Civil Partnership Act 2004“) aufgeführt sein oder die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die beinhalten, dass

Die meisten ausländischen Lebenspartnerschaftsgesetze erfüllen wahrscheinlich diese Voraussetzungen, außer vielleicht rein symbolische Registrierungen, wie zum Beispiel in einigen Gemeinden in den USA. Es gibt weitere Bestimmungen für Fälle, in denen die Partner verwandt sind, ihr Geschlecht geändert haben usw.

Wenn mindestens eine(r) die britische Staatsangehörigkeit hat, können Sie über die von Ihnen im Ausland abgeschlossene Lebenspartnerschaft beim dortigen britischen Konsulat gegen eine Gebühr von £23.50 eine Urkunde erhalten, die bestätigt, dass Sie im Vereinigten Königreich als „civil partners“ gelten. Keinesfalls sollten Sie ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft im Hinblick auf eine erneute Registrierung im Vereinigten Königreich auflösen. Dies könnte drastische Folgen haben, z.B. der Verlust einer Überlebendenrente bei einem zwischenzeitlichen Todesfall.

Wenn sich das Recht in dem Land, in dem Sie ihre Lebenspartnerschaft haben registrieren lassen, ändert und ihre Lebenspartnerschaft dann dort nicht mehr anerkannt wird, kann das auch bedeuten, dass sie im Vereinigten Königreich nicht mehr als zivile Lebenspartnerschaft gilt und Sie diese hier noch einmal registrieren lassen müssen. Dies war, zum Beispiel, die Frage für Paare, die in Kalifornien im Jahre 2008 geheiratet hatten, als das dort einmal legal war, bis der Oberste Kalifornische Gerichtshof darüber entschied, was mit diesen Paaren geschehen sollte. to top of text

Wo können wir unsere Partnerschaft registrieren lassen?

Sie können ihre zivile Lebenspartnerschaft in England registrieren lassen. Sie müssen zunächst in dem Standesamt Ihres Wohnsitzes ihre Registrierung anmelden, aber Sie können sich auch in einer anderen Gemeinde registrieren lassen. Sie können die Registrierung auch an einem anderen hierfür zugelassenen Veranstaltungsort, wie zum Beispiel einem Hotel oder einem Schloss vornehmen lassen. Wenn sie wollen, können Sie Ihre Registrierung auch in Schottland durchführen und zwar selbst dann, wenn Sie dort nicht leben.

Wenn mindestens eine(r) die britische Staatsangehörigkeit hat, gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Registrierung auch in der britischen Botschaft oder High Commission vornehmen lassen können, wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, Ihre Partnerschaft nicht registrieren lassen können. Diese Option gibt es allerdings nur in einigen wenigen Ländern, so dass Sie sich zunächst hierüber beim zuständigen Konsulat informieren sollten. Wenn Sie ein Mitglied der britischen Streitkräfte sind, können Sie die Registrierung auf einem Schiff bzw. auch an dem Ort, an dem Sie stationiert sind, durchführen lassen.

Natürlich können Sie sich auch im Ausland bei den dortigen Behörden registrieren lassen, da das englische Recht die Partnerschaftsregistrierung selbst dann anerkennt, wenn sie nicht Staatsbürger des betreffenden Landes sind oder dort nicht leben. Sie müssen aber berücksichtigen, dass das Land Ihrer Wahl eine Registrierung möglicherweise nur dann zulässt, wenn Sie die Staatsangehörigkeit des Landes oder dort Ihren Wohnsitz haben; letzteres ist zum Beispiel in Spanien der Fall. Bitte erkundigen Sie sich deshalb dort im Voraus. Einige Unternehmen bieten die „Hochzeit im Ausland“ an, die aber möglicherweise nur eine unverbindliche Zeremonie beinhaltet, die im Vereinigten Königreich nicht anerkannt wird. Bitte stellen Sie daher vorher sicher, dass die dortige Registrierung hier anerkannt wird. to top of text

Was ist unser Status im Vereinigten Königreich?

Wenn Sie Ihre Partnerschaft im Ausland geschlossen haben und diese im Vereinigten Königreich anerkannt wird, gelten Sie rechtlich als zivile Partner, mit der Folge, dass die Bestimmungen des englischen Zivilpartnerschaftsgesetzes Anwendung finden, die im Groben dem Eherecht folgen, d.h. dass bei einer etwaigen Trennung die englischen Gerichte englisches Recht und nicht das Recht des Registrierungslandes für die Auflösung der Partnerschaft anwenden würden. Ein dort geschlossener Partnerschaftsvertrag gilt hier möglicherweise so nicht. Die Bestimmungen darüber, ob Sie eine Auflösung Ihrer zivilen Lebenspartnerschaft vor einem englischen Gericht beantragen können, sind kompliziert, aber grundsätzlich können Sie hier auch Ihre Partnerschaft auflösen, wenn Sie beide hier leben.

Nach englischem Recht wird die ausländische Auflösung einer Partnerschaft nicht unbedingt anerkannt, selbst wenn die Partnerschaft im selben Land registriert wurde. Wenn Sie daher im Ausland eine Partnerschaft haben registrieren lassen, sich aber getrennt haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Spezialisten beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie nach englischem Recht als alleinstehend gelten, damit Sie später eine weite Partnerschaft registrieren lassen oder heiraten können.

Wenn Sie Ihr „domicile“ nicht in England oder Wales haben oder wenn Sie Grundbesitz im Ausland haben, sollten Sie sich nicht auf den Status Ihrer zivilen Partnerschaft verlassen, sondern in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Hierfür benötigen Sie die Beratung eines Spezialisten, den wir Ihnen gerne vermitteln. to top of text

Kann ich eine zivile Partnerschaft hier registrieren lassen, wenn ich nicht die britische Staatsanghörigkeit habe?

Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben, Sie können im Vereinigten Königreich eine zivile Partnerschaft registrieren lassen, selbst wenn Sie beide nicht die britische Staatsanghörigkeit haben und nur zur Registrierung hierhin kommen.

Sie müssen allerdings möglicherweise die Einwanderungsgesetze beachten. Wenn Sie weder ein Staatsbürger eines EU oder EWR Staates oder der Schweiz sind, noch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für das Vereinigte Königreich haben, benötigen Sie die Erlaubnis des Innenministeriums, um Ihre Partnerschaft hier registrieren lassen zu können. Bis Ende 2006 wurden diese nur erteilt, wenn der Antragsteller ein Visum für mindestens 6 Monate hatte, das noch mindestens 3 Monate Laufzeit hatte. Es gab dagegen jetzt einen Gerichtsbeschluss und daher sollte das Innenministerium Ihnen jetzt auch eine Erlaubnis erteilen, wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, obwohl Sie wahrscheinlich mehr Beweise aufbringen müssen, dass Ihre Beziehung auch echt ist. Allerdings müssen Sie eventuell nach der Registrierung in Ihr Heimatland reisen, um ein Partnervisum für das Vereinigte Königreich zu beantragen, je nachdem, was für ein Visum Sie jetzt haben.

Sie können auch ein Visum bekommen, um hier Ihre Partnerschaft registrieren lasen zu können, das Pendant zum Verlobtenvisum. Sie benötigen dann keine Erlaubnisurkunde des Innenministeriums. Sie sollten sich in jedem Fall von einem Anwalt, der sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert, beraten lassen. Alternative Family Law beraten nicht auf dem Gebiet des Einwanderungs- und Ausländerrechts. Wir empfehlen, dass Sie Barry O’Leary bei der Kanzlei Wesley Gryk Solicitors mandatieren (+44 20 7401 6887; barry@gryklaw.com).

Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. to top of text

Stand: Oktober 2010


Haftungsausschluss

Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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