Zusätzlich zum Scheidungsantrag (der „Petition“) sind noch andere Schriftstücke aufzusetzen, einschließlich einer Darstellung der Lebensumstände von etwaigen Kindern. Allerdings sind keine dieser anderen Schriftstücke für die Scheidung selbst von großer Bedeutung.
Die Scheidung ist ein zweistufiger Prozess: Das Gericht spricht erst ein vorläufiges Urteil aus („Decree Nisi“
) und später das endgültige Urteil („Decree Absolute“
). Der Gerichtsprozess beginnt, wenn das Gericht den Scheidungsantrag und die Gebühr von derzeit £340 bekommt. Das Gericht wird dann der Sache ein Aktenzeichen geben, eine Akte anlegen und die Scheidung dem Anderen zustellen, es sei denn, Ihr Anwalt hat das Gericht gebeten, die Scheidungspapiere zurückzuschicken, damit Ihr Anwalt sie dann direkt zustellen kann. ![]()
Nach der Zustellung der Scheidungspapiere, muss Ihr(e) Ehepartner(in) ein Formular ausfüllen und an das Gericht zurückschicken, um die Zustellung zu bestätigen und anzugeben, ob der Scheidung zugestimmt oder widersprochen wird. Das Gericht schickt dann eine Kopie an Ihren Anwalt. Wenn das Formular nicht zurückgeschickt wird, muss man letztendlich die Scheidung persönlich zustellen, es sei denn Sie können die Zustellung anderweitig beweisen. Persönliche Zustellung erfolgt meist durch einen privaten Zusteller, der die Papiere persönlich übergibt. Für die Zustellung im Ausland gibt es besondere Regelungen. ![]()
Wenn der Scheidung nicht widersprochen wird, können Sie eine Erklärung formell bekräftigen oder schwören, in der Sie bestätigen, dass alles in dem Scheidungsantrag wahr ist, ob sich etwas geändert hat usw. Damit können Sie dann das vorläufige Urteil beantragen. Zu dieser Zeit ist keine weitere Gerichtsgebühr fällig.
Der Richter wird sich dann erst den Scheidungsantrag und die anderen Schriftstücke ansehen und wenn der Richter dem Antrag statt gibt, wird ein Termin für die öffentliche Verkündigung des vorläufigen Urteils angesetzt, meist ca. 1-4 Wochen später. Dies ist dann erst ein vorläufiges Urteil und Sie bleiben bis zum endgültigen Urteil verheiratet. Sie brauchen zu diesem Termin nicht zu erscheinen. ![]()
Sie können das endgültige Urteil sechs Wochen nach der Verkündigung des vorläufigen Urteils beantragen. Die Gebühr beträgt £45. Das Gericht sollte den Antrag innerhalb einer Woche bearbeiten. Leider dauert es aber oft länger.
Alles in Allem kann die Scheidung in vier bis sechs Monaten vorüber sein, aber es kann auch erheblich länger dauern, z.B. wenn einer von Ihnen sich Zeit lässt oder wenn es zu Problemen mit dem Gericht kommt.
Es gibt in England keinen Anwaltszwang zur Scheidung und einer oder beide können sich selbst vertreten. Dennoch, der Gerichtsprozess ist kompliziert und es ist immer am Besten eine Entscheidung zu treffen, die auf der Basis von Informationen beruht. Es ist auch leicht, eines der Dokumente falsch auszufüllen, was dazu zu Verspätungen von mehreren Wochen führen kann.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: Oktober 2010
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© Andrea Woelke 2009
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