Scheidungspapiere
Mehrere Dokumente werden benötigt, um in England eine Scheidung anzufangen:
Der Scheidungsantrag
Das wichtigste Dokument, um in England eine Scheidung anzufangen, ist der Scheidungsantrag. Der einfachste Weg ist wahrscheinlich, den Antrag online zu machen, damit man ich zwischendurch sichern kann und durch den Prozess geführt wird.
Teil 5 bezieht sich auf die Zuständigkeit, das heißt der Frage, ob die Gerichte in England und Wales den Antrag annehmen dürfen. Wenn nicht beide Eheleute immer in England oder Wales gewohnt haben und Briten sind, sollten Sie sich beraten lassen. Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, wenn Sie in verschiedenen Ländern gelebt haben, einer oder beide von Ihnen im Moment nicht in England und Wales lebt oder wenn es möglich wäre, dass einer von Ihnen eine Scheidung in einem anderen Land anfangen könnte.
In Teil 8 ist eine Liste der finanziellen Anträge, die Sie stellen können. Es ist gängige Praxis das anzukreuzen und das heißt nicht unbedingt, dass Sie das auch verfolgen werden. Wenn Sie sich auf einen Vergleich einigen (oder darauf, dass keiner von Ihnen finanzielle Forderungen gegen den anderen stellen wird und dass Sie wollen, dass das Gericht die gegenseitigen Anträge zurückweist), heißt das, dass das Gericht die Möglichkeit hat dem zuzustimmen. Es heißt auch, dass sie die Anträge später stellen können, selbst wenn Sie wieder geheiratet oder einen Lebenspartnerschaft registriert haben (obwohl Sie dann keinen Unterhalt für sich fordern können). Das Gericht wird sich nur mit finanziellen Forderungen beschäftigen, wenn einer der Parteien einen Antrag auf finanzielle Versorgung stellt.
Am Ende finden Sie eine Wahrheitsbestätigung. Daher muss alles genau richtig sein. Sollte sich später herausstellen, dass nicht alles genau wahr ist, können Sie dafür mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden.
Heiratsurkunde
Um die Scheidung einzureichen, brauchen Sie außerdem Ihre Heiratsurkunde. Wenn Sie diese nicht mehr haben und in England und Wales geheiratet haben, können Sie eine weitere von dem Standesamt, in dem Sie geheiratet haben, oder vom „General Register Office“ bekommen. Den Antrag dafür können Sie nach einer Registrierung online machen, oder telefonisch. Ein Eilantrag kostet mehr. Sie können das General Register Office gleich bitten, die Heiratsurkunde direkt an Ihren Anwalt zu schicken, wenn Sie einen haben.
Wenn Sie den Antrag für die Scheidung online mache, müssen Sie ein Foto der Heiratsurkunde hochladen (die englischen Heiratsurkunden sind traditionell größer als DIN A4, was das Scannen nicht möglich macht), aber das Gericht kann später eine Einsendung verlangen und die Heiratsurkunde behalten.
Wenn Sie sie später noch brauchen, sollten Sie eine weitere beantragen. Behalten Sie eine Kopie von allem, was Sie mit der Post schicken.
Wenn sie nur eine Fotokopie haben, reicht das nicht. Sie müssen dann eine neue Heiratsurkunde beantragen.
Sie sollten dies mit Ihrem Anwalt bereden, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Heiratsurkunde zu bekommen.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die Heiratsurkunde in einer anderen Sprache ist, müssen Sie dies offiziell übersetzen lassen. Dies kann teuer werden.
In manchen Ländern können Sie eine mehrsprachige Urkunde von Ihrem Standesamt bekommen. Dies sieht dann etwas wie ein EU-Reisepass aus mit jeder Information in einem nummerierten Feld und einer Erklärung in vielen Sprachen auf der Rückseite. Sie finden ein Beispiel here.
Antrag auf vorläufiges Urteil
Wenn Ihr(e) Ehepartner(in) die Empfangsbestätigung („acknowledgement of service form“) ausgefüllt und an das Gericht zurück geschickt hat oder den Empfang online bestätigt hat, und die 20 Wochen seit der Ausstellung des Scheidungsantrags verstrichen sind, können Sie das vorläufige Urteil beantragen. Wenn Sie die Scheidung online beantragt haben, können sie das wiederum online tun, ansonsten gibt es ein Formular. Dabei müssen Sie jede Frage sorgfältig genau beantworten, damit Ihre Scheidung nicht zurückgewiesen wird, weil hinter jeder Frage ein gesetzliche Bestimmung steht. Hierbei kann die Hilfe und der Rat eines Anwaltes sehr brauchbar sein.
Am Ende finden Sie eine Wahrheitsbestätigung. Daher muss alles genau richtig sein. Sollte sich später herausstellen, dass nicht alles genau wahr ist, können Sie dafür mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden.
Antrag auf ein Endgültiges Urteil
Hierfür gibt es ein einfaches Formular. Auch in diesem Formular gibt es wieder eine Wahrheitsbestätigung (s.o.).
Wenn Sie einen Anwalt haben, muss der noch ein anderes Dokument anfertigen, in dem bezeugt werden muss, ob er oder sie mit Ihnen über eine Versöhnung gesprochen hat. Dieses Dokument hat keinen erkennbaren Nutzen.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).
Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.
12. Januar 2024 von Andrea Woelke