Im Internet gibt es in England eine ganze Reihe von Webseiten, die einem eine „Scheidung zum Selbermachen“ oder „DIY Divorce“ anbieten, für die man eine gewisse Summe bezahlt, meist weitaus günstiger, als die Anwaltskosten für eine Scheidung. Wir haben keine von diesen geprüft, also wissen auch nicht, wie weitreichend die Versprechungen von anwaltlicher Hilfe per E-Mail reichen.
Auf dieser Seite finden Sie gratis Informationen über:
Es gibt in England und Wales kein Gesetz, das vorschreibt, dass man sich bei einer Scheidung oder Auflösung einer zivilen Lebenspartnerschaft durch einen Anwalt vertreten lassen muss („Anwaltszwang“), und daher können sich beide Seiten selbst vertreten. Oft ist es so, dass, besonders wenn sich beide Parteien einig sind, nur eine einen Anwalt hat, meist die, die die Scheidung oder Auflösung einreicht. ![]()
Ersten, können Sie alle Formulare und Erklärungen auch gratis von jedem Familiengericht bekommen oder von der Webseite des „Court Service“ herunterladen (siehe rechter Rand auf der englischen Version dieser Seite), sodass es keinen Grund gibt, dafür etwas zu zahlen.
Zweitens, sagt Ihnen die Werbung nicht, dass Sie immer noch die Gerichtsgebühren zu zahlen haben, und zwar £300 um die Scheidung oder Auflösung zu beantragen und £40 für das endgültige Urteil. Es kann allerdings sein, dass Ihnen ein teilweiser oder eine ganzer Gebührenerlass zusteht. Das Formular und die erklärende Broschüre gibt es wiederum vom Gericht oder online. Die Broschüre erklärt, bei welchen Sozialbezügen Ihnen automatisch ein Erlass der Gebühren zusteht und die Einkommensgrenzen, wenn Sie keine dieser Bezüge bekommen. ![]()
Sie müssen dann ein Gericht an Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz finden (oder Sie können jedes andere Gericht in England und Wales benutzen), das für Familienrecht zuständig ist. Gerichte in Kleinstädten sind manchmal nicht so überlastet und der Prozess kann daher schneller gehen als in Großstädten oder beim zentralen Familiengericht in London, der „Principal Registry of the Family Division“. Im Bereich „Court Information and Addresses“ auf der Webseite des „Court Service“ können Sie „divorce“ als „work type“ wählen, um eine alphabethische Liste der Gerichte zu bekommen, bei denen Sie eine Scheidung einreichen können. Für Auflösungen von zivilen Partnerschaften sind allerdings nur die folgenden Gerichte zuständig:
Das Gerichtspersonal kann und darf Sie nicht rechtlich beraten und ist nicht juristisch ausgebildet, obwohl wir schon Fälle erlebt haben, in denen Gerichtsmitarbeiter dies versucht haben (und es misslang), aber es kann prüfen, ob Sie alle nötigen Formulare eingereicht haben. Sie können den Antrag sonst auch mit der Post schicken. ![]()
Selbst, wenn Sie sich geeinigt haben, keine finanziellen Ansprüche gegeneinander zu stellen, gibt es kein Formular, dass sie ausfüllen können, wenn Sie sich selbst vertreten, um einen finanziellen Schlussstrich unter Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft zu setzen, damit weder Sie noch ihr ehemaliger Partner später gegen den anderen einen Antrag bei Gericht auf finanzielle Versorgung stellen kann. Bitte beachten Sie, dass es im englischen Recht für finanzielle Anträge keine Verjährungsfrist gibt. Deshalb kann ihr ehemaliger Partner auch Jahre später noch finanzielle Ansprüche stellen, wenn Sie keine Verfügung vom Gericht bekommen, dass die Ansprüche endet. Bitte beachten Sie auch die Warnungen in dem Bereich „Finanzen“ auf unserer Webseite.
Theoretisch könnten Sie die Gerichtsgebühr von £210 bezahlen, einen finanziellen Antrag stellen, beide das 28-seitige Offenbarungsformular „Form E“ ausfüllen und dann beim ersten Termin 12-16 Wochen später den Richter bitten, eine entsprechende Verfügung zu erlassen. Im Vergleich dazu, sich von einem Anwalt eine entsprechende Verfügung aufsetzen zu lassen und dann ein 2-seitiges Informationsformular auszufüllen, wäre dies ein mächtiger Aufwand. Wenn Ihr Anwalt eine Vergleichsverfügung beim Gericht einreicht, ist die Gebühr auch nur £40. ![]()
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Sie es vorziehen könnten, einen Anwalt zu haben. Hier ist eine Auswahl:
Wenn sie sich nicht über Finanzen einigen können, ist der Schnellste und preisgünstigste Weg zu einer Einigung die Mediation.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: April 2009
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© Andrea Woelke 2009
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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