Beide Ehepartner können die Scheidung einreichen. Der einzige Scheidungsgrund ist die endgültige Zerrüttung der Ehe. Um die Scheidung einzureichen, müssen Sie einen der fünf folgenden Fakten nachweisen:
Wenn man nicht zwei Jahre warten will, kann man die Scheidung nur auf der Basis von „Ehebruch“ oder „Verhalten“ einreichen, selbst wenn sich beide Ehepartner einig sind. „Ehebruch“ ist ein Akt des außerehelichen Vaginalverkehrs zwischen einem verheirateten Menschen und einem verschiedengeschlechtlichen Partner. „Verhalten“ muss sich nicht auf Gewaltanwendung oder anderes extremes Verhalten beziehen, sondern eine Kombination verschiedener Verhaltensweisen kann ausreichen. Oft werden Aspekte wie zu viel Arbeiten (oder zu wenig Arbeiten), zu viel (oder zu wenig) Zuneigung Zeigen und ähnliches aufgeführt.
Vorkommnisse von Ehebruch oder Verhalten, auf die man sich berufen will, sollten innerhalb der letzten sechs Monate vor der Trennung oder aber nach der Trennung stattgefunden haben – oder in den sechs Monaten bevor der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird.
Die Auflösung einer Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in England ist ähnlich, aber etwas anders.
In diesem Bereich der Webseite finden Sie gratis Informationen über:
Anderswo auf dieser Webseite finden Sie Informationen darüber:
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Stand: April 2009
Scheidung |
Trennung |
zivile Lebenspartnerschaft |
Kinder |
Finanzen |
International |
Mediation |
Collaborative Law
© Andrea Woelke 2009
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
email
Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten außerhalb von Alternative Family Law.