Am Samstag, den 23. Oktober 2010, wird Andrea Woelke ein Seminar zu den rechtlichen Aspekten der Leih- oder Tragemutterschaft in England auf der ersten Show für Regenbogenfamilien in den Connaught Rooms im Londoner Covent Garden präsentieren. Die Show ist eine einzigartige Chance für lesbische und schwule Paare, eine Breite von Informationen über alle möglichen Wege zu sammeln, Eltern zu werden. Barry O’Leary von der Kanzlei Wesley Gryk wird einen Beitrag zu den einwanderungsrechlichen Aspekten der internationalen Leihmutterschaft beitragen.
Das Seminar kommt einige Wochen, nachdem Andrea Woelke wahrscheinlich die erste Elternverfügung für ein schwules Paar in den englischen Gerichten durch das seit dem 6. April 2010 neu geltende Recht erreicht hatte, die diese zu den rechtlichen Eltern ihrer Zwillingssöhne machten, die durch eine Tragemutter zur Welt gebrachte worden waren.
Außer dem Seminar um 14:30 Uhr steht Andrea Woelke während des Tages auch noch zu Fragen am einem Stand von Alternative Family Law bereit.
Für Details und Buchung bitte hier klicken.
Eine lesbische Mutter, die vor Inkrafttreten des Civil Partnership Act 2004 mehr Kindesunterhalt durch die Child Support Agency in England hatte zahlen müssen als eine Frau in einer verschiedengeschlechtlichen Beziehung, hat heute im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Recht bekommen. Sie war schon im Appellationsgericht erfolgreich gewesen, aber derzeit fand dann das House of Lords (jetzt dem Obersten Gerichtshof), dass die Diskriminierung rechtes gewesen sei. Dies ist ein weiterer Erfolg für die Gleichstellung von lesbischen und schwulen Familien durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Eltern von Kindern, die von einer Leihmutter geboren wurden, haben sechs Monate von der Geburt, um einen Antrag auf eine Elternverfügung zu stellen, und dadurch nach englischem Recht die Eltern des Kindes zu werden. Durch eine nicht weit bekannte Klausel haben schwule Paare nur noch bis zum 5. Oktober 2010, um für ältere Kinder so einen Antrag zu stellen.
Am selben Tag, an dem die wahrscheinlich erste Elternverfügung zugunsten eines schwulen Paares im High Court in London gemacht wurde, erklärte deren Anwalt, Herr Andrea Woelke: „Bis April konnten nur verheiratete Paare einen Antrag auf einen Elternverfügung stellen. Jetzt ist das auch für schwule und unverheiratete verschiedengeschlechtliche Paare möglich. Bei älteren Kindern haben die Eltern nur noch einige Tage, um Ihren Antrag bei Gericht einzureichen.“
Herr Woelke dringt alle betroffenen Paaren, sich rechtliche beraten zu lassen, damit ihre Kinder nicht diese Chance verlieren.
Andrea Woelke sagte: „Normalerweise hat man sechs Monate von der Geburt Zeit, um den Antrag zu stellen. Schwule Paare haben aber eine nachträgliche Möglichkeit für ältere Kinder. Die Kinder können auch schon Teenager sein und das retrospektive Gesetz findet trotzdem Anwendung. Die Eltern müssen sich allerdings beeilen, um ihren Antrag vor dem 5. Oktober 2010 einzureichen.“
Im High Court in London hat Richter Mostyn heute die wahrscheinlich erste Elternverfügung zugunsten eines schwulen Paares gemacht, die jetzt die rechtlichen Eltern ihrer 2½ -jährigen Zwillinge sind, die con einer Leihmutter ausgetragen wurden. Die beiden Männer, die ihre Anonymität bewahren möchten, waren außer sich vor Freude.
Der Anwalt des Paares, Andrea Woelke, sagte: „Diese Verfügung war durch eine Gesetzesänderung im April 2010 möglich geworden, die nachträglich schwulen Paaren erlaubt, einen Antrag zu stellen.“
Heute hat Andrea Woelke als erster Sprecher einen Vortrag bei der 8. deutsch-englischsprachigen Richterkonferenz im Bundesministerium für Justiz in Berlin gehalten. Er sprach zu Richtern und anderen Juristen aus England und Wales, Schottland, Nordirland, Irland, Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und den Niederlanden zu jüngsten Entwicklungen im englischen Familienrecht. Dabei hat er als Themen die Änderungen in der rechtlichen Elternschaft durch das Gesetz zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 und die Behandlung ausländischer Eheverträge gewählt.
Heute war Andrea Woelke bei LBC Radio zu Gast, um über eine Entscheidung des Appellationsgerichts in London in einem Fall von Kindesentführung zu sprechen, in der die Entscheidung von Richterin Black aufrechterhalten wurde, die Kinder nicht nach Irland zurückzuschicken, und zwar weil sich ein 6-jähriges Mädchen der Rückführung nach Irland widersetzt hatte.
Andrea Woelke war am 26. September 2009 Gast beim BBC Breakfast Programm und bei BBC News Channel, um zum von Resolution berichteten Anstieg von Eheverträgen Stellung zu nehmen.
Andrea Woelke sagte: „Eheverträge können ein phantastischer Weg sein, um praktische Dinge zu regeln. Dies kann auch eine gute Methode sein, um festzustellen, ob man wirklich zusammenarbeiten kann. Wenn man heiratet, ist das für den Rest des Lebens und man muss zusammenarbeiten können.“
Sie können den Ausschnitt hier anschauen.
Heute hat das Appellationsgericht in einem bahnbrechenden Fall namens Radmacher v Granatino ([2009] EWCA Civ 649) entschieden, dass dem deutschen Ehevertrag zwischen der deutschen Ehefrau und dem französischen Ehemann gefolgt werden solle.
Der Ehemann bekam dennoch einen Fond, um eine Haus für sich in London zu kaufen, in dem er dann Umgang mit den Kindern während der Ferien haben kann (von £2,5 Millionen), und um ein Haus dort zu kaufen, wo die Mutter mit den Kindern lebt, und wo der Vater dann die Kinder zu regelmäßigem Umgang während der Schulzeit sehen kann. Allerdings, wird dieser Fond an die Mutter (oder evtl. an die Kinder) zurückgehen, wenn das jüngste Kind 22 Jahre alt ist.
Katrin Radmacher, die Erbin des Konzerns Macherey-Nagel in Düren, Deutschland, erreichte es, dass ihr ehemaliger französischer Ehemann Nicolas Granatino Forderungen lediglich als Vater stellen konnte.
Er wird dennoch Kindesunterhalt (für die Zeit, die die Kinder bei ihm verbringen) bekommen, und seine Schulden wurden beglichen.
Als sich das Paar kennen lernte, arbeitete Herr Granatino als Banker in der City in London bei JP Morgan und verdiente brutto £330.000 im Jahr. Frau Radmacher hatte mit ihrer Schwester in Chelsea eine Boutique. Frau Radmachers Vater bestand auf dem Ehevertrag, sicherlich damit er ein Teil seines Vermögens (€100 Millionen) zu Lebzeiten an seine Tochter vermachen konnte, um Erbschaftssteuern zu sparen. Hätte Herr Granatino sich geweigert, den Ehevertrag zu unterschreiben, hätte Herr Dr. Radmacher wahrscheinlich sein Vermögen nicht so teilweise an seine Tochter vermacht.
Dieser Fall stärkt das Argument, dass in der Praxis Eheverträgen aus anderen Ländern von den englischen Gerichten gefolgt werden sollen, eine Frage, die in internationalen Fällen extrem wichtig ist, insbesondere wenn die Scheidung in England stattfindet, weil der englische Scheidungsantrag zuerst eingereicht worden ist.
Obwohl dies Eheverträge in England nicht bindend macht, heißt dies, dass in der Praxis die Gericht ihnen viel mehr Bedeutung zukommen lassen, als vor einigen Jahren.
Die Times schreibt heute, dass eine geschiedene Ehefrau 22 nach der Trennung eine Abfindung von £220.000,- von ihrem Ehemann bekam.
Die Ehe habe lediglich 4 Jahre gehalten und die Frau habe dann den Sohn allein erzogen. Der Ehemann arbeite „gelegentlich als Koch“ und die Ehefrau „arbeite in einer Firma, die Online-Lernmaterialien herstellt“. Das einzige Vermögen habe aus einem Erbe von £120.000,- bestanden, das der Ehemann nach der Trennung erhalten habe. Er habe es in Immobilien investiert und sie 2008 für £1,1 Millionen verkauft.
Dieser Fall stellt eine Warnung an alle dar, die meinen, dass nach einer Trennung und finanzieller Unabhängigkeit der anderen keine Ansprüche mehr stellen könne. Das Gericht habe klar gestellt, dass der Fall sich nur auf die Bedürfnisse der Frau stütze . In anderen Ländern hätte die Tatsache, dass das Vermögen insgesamt aus einer Erbschaft kam, dieses vom Ehevermögen ausgeschlossen, insbesondere, weil der Erbfall erst nach der Trennung eintrat. In England ist dies nicht so.
Der jetzt in Irland lebende Ehemann hätte seine rechtliche Situation genau überlegen sollen. Möglicherweise hätten ihm im internationalen Familienrecht spezialisierte Anwälte dann möglicherweise geraten, in nach Schottland zu ziehen, um sich dort scheiden zu lassen.
Eine neue Seite auf unserer Webseite erklärt, warum es nicht klug ist, online ein Pack für eine Scheidung zum Selbermachen zu kaufen. Für solche, die ihre Scheidung in England selber machen wollen, haben wir die Links zu den Formularen und den Erklärungen. Die Seite stellt auch dar, warum es wichtig ist, die Scheidung richtig zu machen und wie Ihnen ein Solicitor, der Experte im Familienrecht ist, helfen kann.
Die völlig überarbeitete Webseite von Alternative Family Law ist jetzt online mit 9 Bereichen und über 50 Seiten mit gratis Informationen über das englische und internationale Familienrecht.
Die Webseite enthält auch Verweise auf andere Quellen im Internet, die Unterstützung und weitere Informationen anbieten, z.B. die Breite der Unterstützungsmaterialien für getrennt lebende Eltern.
Die gratis Informationen decken auch die verschiedenen Wege der alternativen Konfliktlösung ab: Mediation und „Collaborative Law“.
Heute treten die Elternbestimmungen des Gesetzes zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 („Human Fertilisation and Embryology Act 2008“) in Kraft (durch Abschnitt 6(1)(a) der Human Fertilisation and Embryology Act 2008 (Commencement No.1 and Transitional Provisions) Order 2009 (SI 2009/479).
Dies heißt, dass Kinder die als Ergebnis „der Einpflanzung eines Embryos oder Spermas oder Eizellen in eine Frau oder durch deren künstliche Befruchtung“ geboren werden, die am 6. April 2009 oder danach stattfindet, nach englischem Recht zwei weibliche Eltern von Geburt aus haben, wenn die Frau in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist.
Der französische Senat hat heute einen Änderungsvorschlag zu einem Gesetz verabschiedet, dass bedeuten würde, dass französisches Recht ausländische registrierte Partnerschaften einschließlich der englischen „Civil Partnership“ anerkennen würde.
Das Gesetz muss jetzt noch von der Nationalversammlung verabschiedet werden.
Scheidung |
Trennung |
zivile Lebenspartnerschaft |
Kinder |
Finanzen |
International |
Mediation |
Collaborative Law
© Andrea Woelke 2009-12
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
email
Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten außerhalb von Alternative Family Law.