Heute hat das „Privy Council“, das oberste Gericht für einige britische abhängige Gebiete und unabhängige Commonwealth Länder, über die Gültigkeit von vor- und nach-ehelichen Verträgen in einem Fall aus der Isle of Man. In dem Fall McLeod v McLeod [2008] UKPC 64 bekräftigte das Gericht, dass Verträge, die vor der Hochzeit gemacht wurden nicht bindend sind, aber solche, die nach der Hochzeit eingegangen wurden, bindend sind, allerdings vom Gericht abgeändert werden können.
Obwohl diese Entscheidung die englischen Gerichte nicht bindet, ist die Entscheidung sehr wichtig, das sie von der führenden Familienrichterin am obersten Gerichtshof für England, dem House of Lords, Baroness Hale, geschrieben wurde. Die Entscheidung bedeutet, dass Paare, die wollen, dass der Vertrag, den sie vor der Eheschließung oder Eintragung der zivilen Lebenspartnerschaft gemacht haben, weiter gelten soll, erwägen sollten, ob sie einige Zeit später nicht den Vertrag erneuern. ![]()
Heute wurde das Gesetz zur Menschlichen Fortpflanzung und Embryologie von 2008 verabschiedet. Es wird das Recht in Bezug darauf, wer als Elternteil nach medizinischer Behandlung zur Fortpflanzungshilfe gilt, klarer machen.
Außerdem wird es gleichgeschlechtliche Paare mit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichstellen und so ein Gebiet übrig gebliebener Diskriminierung zwischen Eheleuten und zivilen Lebenspartnern abschaffen.
Abschnitt 42 besagt, dass die zivile Lebenspartnerin einer Frau, die ein Kind zur Welt bringt, unter bestimmten Umständen als anderes Elternteil des Kindes gelten kann, ohne dass weitere gerichtliche Schritte notwendig sind.
Abschnitt 43 stellt die weibliche Lebensgefährtin einer Mutter, die nach medizinischer Hilfe in einer lizenzierten Klinik im Vereinigten Königreich ein Kind zur Welt bringt, in dieselbe Stellung wie ein männlicher Lebensgefährte. So kann auch diese Partnerin als Elternteil des Kindes gelten, vorausgesetzt die richtigen Formulare wurden ausgefüllt.
Diese Bestimmungen treten voraussichtlich am 6. April 2009 in Kraft.
Abschnitt 54 erweitert die Möglichkeit der Elternverfügung nach Leihmutterschaft auf zivile Lebenspartner und andere Paare. Dies ermöglicht zwei Männern zum ersten Mal ohne eine Adoption, die Eltern eines Kindes zu werden. Dies wird voraussichtlich im April 2010 in Kraft treten. Diese Bestimmung wird rückwirkend sein, d.h. Eltern von Kindern, die vor mehreren Jahren durch Leihmutterschaft geboren wurden, haben sechs Monate Zeit (also von April bis Oktober 2010), um einen Antrag auf eine Elternverfügung zu stellen, wenn sie nicht verheiratet sind. ![]()
Heute nimmt die neue die Kindesunterhalts- und Vollstreckungskommission („Child Maintenance and Enforcement Commission“ oder kurz: „C-MEC“), ihre Arbeit auf und übernimmt Verantwortung für das Kinderunterhaltsamt (CSA). Die einzigen sofortigen Änderungen sind, dass Eltern, bei denen das Kind wohnt, die Sozialhilfe bekommen, nicht mehr gezwungen werden, einen Antrag an das Kindesunterhaltsamt zu stellen, sondern sich statt dessen mit dem anderen Elternteil auf den Unterhalt einigen können. Für die Berechnung von Sozialhilfe wird es auch einen leicht höheren Freibetrag geben. ![]()
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