Eine Verfügung über das Wohnrecht („residence order“) bestimmt, wo ein Kind wohnen soll. Diese können normalerweise nur bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes getroffen werden. Junge Menschen über 16 dürfen für sich selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten. Nur in besonderen Fällen, und wenn es dem Kindeswohl entspricht, kann das Gericht eine Wohnrechtsverfügung erlassen, die bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel gegeben, wenn ein Kind bei Menschen wohnt, die nicht (beide) Eltern des Kindes sind, z. B. Großeltern, und das Gericht erreichen will, dass diese Personen die elterliche Verantwortung bekommen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
In Fällen, in denen sich die Eltern trennen und es zu einer Auseinandersetzung darüber kommt, bei wem Kinder wohnen sollen, entscheidet das Gericht nach dem Kindeswohl, wobei meist das Hauptkriterium die Frage ist, wer der Hauptbetreuer des Kindes gewesen ist. In der Praxis gibt es wahrscheinlich eine Annahme, dass die Mutter die Hauptbetreuerin des Kindes gewesen ist, und wenn das nicht der Fall ist liegt die Beweislast beim Vater.
Gibt es eine gültige Wohnrechtsverfügung, so kann die Person, zu deren Gunsten die Verfügung gemacht wurde, das Kind aus England und Wales bis zu einem Monat am Stück bringen, ohne dass die Zustimmung der anderen Personen mit elterlicher Verantwortung oder des Gerichtes notwendig ist. Dies erleichtert natürlich die Ferienfahrten ins Ausland.
Die Gerichte entschieden ursprünglich, dass gemeinsame Wohnrechtsverfügungen nur erlassen werden sollten, wenn die Eltern dies vereinbart haben und miteinander kooperieren. Das hieß, dass wenn bei einer Auseinandersetzung beide Elternteile das Wohnrecht beantragt hatten, oder einer das gemeinsame Wohnrecht beantragt hatte und der andere nicht zustimmte, das Gericht keine gemeinsame Wohnrechtsverfügung erließ. Das hat sich jetzt geändert und die Gerichte sind in geeigneten Fällen eher bereit gemeinsames Wohnrecht zu verfügen.
Gemeinsames Wohnrecht heißt nicht, dass das Kind eine Woche bei einem und die nächste Woche beim anderen Elternteil, oder 3½ Tage pro Woche bei jedem Elternteil lebt. Die Zeit, die das Kind mit jedem Elternteil verbringt kann immer noch variieren, z.B. über einen 14-Tage Zyklus mit fünf von 14 Nächten beim Vater und den übrigen bei der Mutter, oder umgekehrt. Dies wird sehr stark von den Umständen abhängen, einschließlich Dingen wie den Arbeitszeiten der Eltern und wo sich die Wohnungen der Eltern und die Schule des Kindes befindet. Dennoch kann ungleiche Zeit Unterhaltszahlungen über das Kindesunterhaltsamt, die Child Support Agency, mit sich bringen.
Gemeinsame Wohnrechtsverfügungen sind auch ein Weg, um Menschen, die nicht rechtliche Eltern eines Kindes sind, elterliche Verantwortung zu verleihen, z.B.
Am besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, and die sich dann alle immer noch halten müssen. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.
Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.
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Stand: Februar 2010
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