Ein Antrag für eine Verfügung in Bezug auf Kinder wird vor einem Grafschaftsgericht („County Court“) durch ein einfaches Formular („C100“, s. rechts) gestellt, zusammen mit einem weiteren Formular („C1A“) in Fällen, in denen es zu Gewaltanwendung oder anderen Schädigungen des Kindes kam oder solche zu befürchten sind. Wenn der Antrag bei Gericht eingereicht wird, muss eine Gerichtsgebühr gezahlt werden. Zu diesem Zeitpunkt braucht noch keine schriftliche Zeugenaussage über den Hintergrund und die Fakten des Falles eingereicht zu werden (es sei denn, es handelt sich um einen dringenden Notantrag): dies wird auch nicht gern gesehen.
Folgend finden Sie Informationen zu:
Zur Antragstellung bedürfen Sie keiner Genehmigung durch das Gericht, wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen:
Wenn Sie nur einen Antrag zum Wohn- oder Umgangsrecht (aber keine Verbotsverfügung oder spezifische Anordnung) stellen wollen, brauchen Sie auch nicht die besondere Genehmigung des Gerichtes, wenn Sie in eine der folgenden Kategorien fallen:
In allen anderen Fällen müssen Sie erst die Genehmigung des
Gerichtes beantragen. ![]()
Wenn das Gericht den Antrag bearbeitet hat, sendet entweder das Gericht oder der Anwalt des Antragstellers ihn an alle anderen Parteien, die dann ein Formular zur Empfangsbestätigung ausfüllen müssen. Gleichzeitig mit der Ausfertigung des Antrags beraumt das Gericht an einem Tag sechs Wochen oder später einen kurzen Termin von meist ca. einer halben Stunde an. Dieser Termin wird manchmal Schlichtungstermin („conciliation appointment“) genannt, zu dem alle Partein bei Gericht zu erscheinen haben. Die einzelnen Gerichte haben verschiedene Praktiken, wie diese ersten Termine gehandhabt werden. Manchmal sendet das Gericht mit dem bearbeiteten Antrag ein Informationsblatt dazu heraus, aus dem wahrscheinlich auch hervorgeht, ob Sie die Kinder zum Termin mitbringen müssen.
Bei diesem ersten Termin wird die Richterin oder der Richter versuchen herauszufinden, ob die Parteien sich einigen können und kann auch darauf hinweisen, wie das Gericht bei einer Hauptverhandlung möglicherweise entscheiden würde. Abgesehen von vorläufigen Verfügungen wird die Richterin oder der Richter wahrscheinlich keine Verfügungen erlassen, es sei denn, die Parteien einigen sich. Keiner braucht bei diesem Termin in den Zeugenstand zu treten.
Bei manchen Gerichtsterminen sind auch Kinder- und Familienberichterstatter anwesend, spezialausgebildete Sozialarbeiter, die dann eventuell die Möglichkeit haben, mit den Parteien (und mit den Kindern, wenn diese anwesend sind) in einem Privatzimmer zu reden und dem Gericht hierüber zu berichten. Dies kann dem Gericht helfen, einen Hinweis über den möglichen Ausgang des Falles zu geben.
Wenn Sie sich nicht einigen, kann das Gericht den Fall auf einen weiteren
kurzen Vortermin vertagen, z. B. um Ihnen die Möglichkeit zu geben
einen Mediationsversuch zu starten, oder Verfügungen über den
weiteren Ablauf der Vorbereitung der Hauptverhandlung erlassen. ![]()
Diese können typischerweise so aussehen:
Alle Parteien werden wahrscheinlich aufgefordert schriftliche Zeugenaussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Gericht einzureichen und den anderen Parteien zuzusenden, z.B. innerhalb von 14 Tagen, in denen folgendes dargelegt wird:
In den meisten Fällen wird das Gericht auch einen Bericht von einem/r
Kinder- und Familienberichterstatter(in) einholen, einem/r spezialausgebildete(n)
Sozialarbeiter(in), der/die für CAFCASS (den Kinder- und Familiengerichts-beratungs-
und Unterstützungsservice) arbeitet. Die Verfügung wird dann
zum örtlichen CAFCASS Büro geschickt, das dann innerhalb einiger
Wochen eine(n) Mitarbeiter(in) dem Fall zuordnet. Der oder die Berichterstatter(in)
wird dann Treffen mit den Parteien und den Kindern vereinbaren und einen
Bericht aufsetzen, der dem Gericht empfiehlt, wie weiter vorgegangen
werden soll. Die Berichterstattung dauert meist drei Monate. CAFCASS
Berichte sind für das Gericht sehr meinungsbildend, und obwohl das
Gericht nicht an die Empfehlungen des Berichtes gebunden ist, folgt es
diesen in den meisten Fällen. Oft führt der Bericht zu einer
Einigung zwischen den Parteien. ![]()
Um den Parteien solch eine Einigung zu ermöglichen und die Konzentration
auf eine Einigung zu lenken, setzt das Gericht oft auch einen weitern
Vortermin an, und zwar ca. zwei Wochen vor dem Haupttermin, aber nachdem
der CAFCASS Bericht vorgelegt und von allen Parteien zur Kenntnis genommen
werden konnte. ![]()
In den meisten Fällen setzt das Gericht auch eine Hauptverhandlung an, die vier oder sechs Monate nach dem ersten Termin stattfindet. Typischerweise wird diese für einen ganzen Tag angesetzt, je nach den Umständen des Falles.
Wenn es in Ihrem Fall zu einer Hauptverhandlung kommt, werden wahrscheinlich beide Parteien durch Prozessanwälte („barrister“) vertreten. Die Barrister tragen dem Gericht erst den Antrag, dann die schriftlichen Zeugenaussagen und schließlich den Fall aus der Sicht ihrer Mandanten vor. Beide Parteien müssen dann im Zeugenstand aussagen, erst der Antragsteller, dann der Antraggegner. Hierfür wird erst Ihr eigener Barrister Ihnen Fragen stellen; dann wird der Barrister der Gegenseite Sie ins Kreuzverhör nehmen. Der Richter oder die Richterin kann auch Fragen stellen. Wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten ist, stellt der Richter oder die Richterin die Fragen, die sonst der Barrister stellen würde. Alle Zeugen müssen vor der Aussage einen Eid oder eine formelle Bekräftigung leisten, dass sie die Wahrheit sagen werden.
Das Gericht fällt dann einen Entscheidung, meist mit der vollen Begründung des Urteils. Manchmal behält sich das Gericht den Urteilserlass auch vor und lädt die Parteien dann eine Woche oder so später noch einmal zur Urteilsverkündigung vor.
Die meisten Fälle im Grafschaftsgericht („County Court“)
werden vor einem „District Judge“ verhandelt, den man mit „Sir“ bzw. „Madam“ anredet.
Manchmal sitzt auch ein „Circuit Judge“ der Verhandlung vor,
der mit „Your Honour“ angeredet wird. Nur „High Court
Judges“ werden mit „My Lord“ oder "My Lady"angeredet. Alle Fälle
werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, wobei die
Richter und Barrister weder Robe noch Perücke tragen. ![]()
Bei Verfahren um Kindesangelegenheiten ist es selten, dass das Gericht eine Partei anordnet, die Anwaltskosten der anderen Partei zu zahlen, weil das Gesetz in diesen Fällen nicht im Sinne von „Gewinner“ und „Verlierer“ denkt. Dank kann frustrierend wirken, weil die Anwaltskosten hoch sein können, besonders wenn es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist. Nur in sehr seltenen Fällen, in denen eine Partei das Gericht irreführt oder in grober Weise den Prozess in einer unangebrachten Art führt, verfügt das Gericht, dass diese Partei einen Teil der Anwaltskosten oder die ganzen Anwaltskosten der anderen Partei trägt.
In der Praxis heißt das, dass jede Partei, die nicht Prozesskostenhilfe vom Staat bekommt, entscheiden muss, ob die Streitpunkte es wert sind, das Geld für ein Verfahren zu investieren. Das bedeutet gerade auch, dass alternative Methoden der Konfliktlösung ernsthaft in Erwägung gezogen werden sollten, weil so diese Kosten vermieden werden können.
Am besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, and die sich dann alle immer noch halten müssen. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.
Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: Februar 2010
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