Das rechtliche Verfahren für Samenspenden im englischen Recht wird durch das Gesetz zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 („Human Fertilisation and Embryology Act 2008“) geregelt. Diese Seite informiert gratis über das neue Recht, das am 6. April 2009 in Kraft trat. Was verschiedengeschlechtliche verheiratete und unverheiratete Paare betrifft, so weicht das neue Recht vom alten Recht, das sich im Gesetz zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 1991 findet, nicht wesentlich ab.
Die Mutter, die das Kind zur Welt bringt, ist immer die rechtliche Mutter des Kindes. Die einzige Ausnahme gibt es unter den Bestimmungen der Leihmutterschaft.
Ob der biologische Vater als rechtlicher Vater des Kindes gilt, und ob der/die Lebensgefährte/in der Mutter (oder Ehemann bzw. zivile Lebenspartnerin) rechtlich als Vater oder zweiter Elternteil des Kindes gilt, hängt davon ab:
Manche Frauen möchten wissen, von welchem Mann der Samen kommt, andere haben die Erfahrung gemacht, dass eine Klinik sich weigert, sie zu behandeln und wieder andere scheuen die Kosten einer Behandlung. Ein Set für eine Selbstbefruchtung ist im Versandhandel erhältlich und die Durchführung ist schnell und einfach. Es gibt kein Gesetz im Vereinigten Königreich, das die Selbstbefruchtung verbietet.
Weitere Vorteile bestehen darin, dass keine intime medizinische Behandlung notwendig ist, keine Medikamente genommen zu werden brauchen, man nicht zu warten braucht, während der Samen eingefroren wird, und die Chancen einer erfolgreichen Befruchtung mit frischem Sperma sowieso meist viel größer sind, vor allem bei älteren Frauen.
Jedoch sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
Die rechtliche Elternschaft hängt davon ab, ob die Art und Weise der Befruchtung in die Bestimmungen des Abschnittes 35 (für verschiedengeschlechtliche Paare) oder des Abschnittes 42 (für gleichgeschlechtliche Paare) des Gesetzes zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 fallen. Wenn sie das tun, gilt der Ehemann bzw. die zivile Lebenspartnerin als Vater bzw. zweiter Elternteil des Kindes und der biologische Vater hat keine rechtliche Verwandtschaft zu dem Kind. Ansonsten gilt der Samenspender als Vater und der oder die Partner(in) der Mutter hat keine rechtliche Verbindung mit dem Kind - es sei denn, Sie erreichen dies später durch Adoption oder dadurch, dass er oder sie die elterliche Verantwortung bekommt. Sie können sich die rechtliche Elternschaft nicht aussuchen und es ist auch nicht möglich, dass beide sowohl der biologische Vater als auch der Ehemann bzw. die zivile Lebenspartnerin der Mutter rechtliche Eltern des Kindes sind. Nach englischem recht kann ein Kind kann höchstens immer nur zwei Eltern haben. ![]()
Damit der Ehemann einer Mutter in einer verschiedengeschlechtlichen Beziehung nach englischem Recht als Vater eines Kindes gilt, dessen biologischer Vater er selbst nicht ist, müssen die Voraussetzungen im Abschnitt 35 des Gesetzes zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 erfüllt sein::
Das Recht ist jetzt praktisch genau das gleiche wie für verheiratete Paare. Die Voraussetzungen für finden sich imden Abschnitt 42 des Gesetzes zur menschlichen Fortpflanzung und Embryologie 2008 sind wie folgt:
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt die zivile Lebenspartnerin der Mutter als „anderes Elternteil“ des Kindes und kann auch so auf der Geburtsurkunde eingetragen werden. Die ersten solcher Kinder, werden wahrscheinlich im Januar 2010 geboren (abgesehen von möglichen Frühgeburten).
Es ist unwahrscheinlich, dass es bei der Meldung der Geburt Probleme gibt, denn wenn ein Ehepaar zum Standesamt kommen, um die Geburt des Kindes der Frau gemeinsam anzumelden, dann hat der Standesbeamte keinen Anhaltspunkt dazu, ob das Kind durch Geschlechtsverkehr zwischen den Eheleuten oder künstlicher Befruchtung geboren wurde. Wenn zwei lesbische zivile Lebenspartner zum Standesamt gehen, um eine Geburt anzumelden, ist es klar, dass das Kind unter normalen Umständen nicht von dem Paar natürlich empfangen worden sein kann.
Die Regeln sind strikt – es ist eine „entweder-oder Frage“ zwischen dem Mann und der Lebensgefährtin der Mutter and sie können rechtlich nicht etwas anderes vereinbaren. Dasselbe Recht findet Anwendung, wenn Sie eine Klinik im Ausland benutzen, egal was das Recht des jeweiligen Landes bestimmt.
Wenn Ihr Fall nicht diese Voraussetzungen erfüllt, gilt der Samenspender als Vater. In diesem Fall, sollten Sie berücksichtigen:
Wenn die Mutter möchte, dass ihr Partner oder ihre Partnerin rechtlich der Vater bzw. die zweite Mutter des Kindes wird, muss der biologische Vater einer Adoption zustimmen, und ist dann auch rechtlich nicht mehr der Vater des Kindes. Falls der Vater seine Zustimmung verweigert, kann nur ein Gericht die erforderliche Zustimmung ersetzen, was es nicht unbedingt machen wird.
Man kann sehen, wie die Dinge sich fehl entwickeln können, wenn man sich einen konkreten Fall von der Seite des biologischen Vaters (“Sperm donor to lesbian couple forced to pay child support”, The Guardian, 4. Dezember 2007) und der Mutter anschaut (“Lesbian mother hits back in row over donor's support payments”, GuardianUnlimited, 4. Dezember 2007). ![]()
Wenn eine künstliche Befruchtung in einer lizenzierten Klinik im Vereinigten Königreich durchgeführt wird, finden andere Regeln Anwendung. Der Partner oder die Partnerin der Mutter gilt als Vater oder „anderes Elternteil“, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Die Klinik wird Ihnen genau erklären, welche Formulare zu unterzeichnen sind usw. Wiederum habe Sie hier keine rechtliche Wahlmöglichkeiten, obwohl eine Frau, die weder verheiratet noch in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist wählen könnte, ob sie mit dem biologischen Vater zusammen als Paar behandelt wird, oder mit ihrem Lebensgefährten oder ihrer Lebensgefährtin zusammen also Paar, oder allein.
Die Regeln finden Anwendung egal, ob die Mutter eine anonyme Samenspende aus der Klinik wählt oder ihren eigenen Samenspender mitbringt, z.B. einen guten Freund oder den Bruder ihrer Lebensgefährtin. Weil Samenspender nicht mehr anonym bleiben können, gibt es einen Mangel an Spenden im Vereinigten Königreich. Deshalb dürften Kliniken nicht abgeneigt sein, Frauen zu behandeln, die ihren eigenen Spender mitbringen.
Wenn Sie sich in einer Klinik im Ausland behandeln lassen, finden dieselben Regeln Anwendung, wie bei einem privaten Arrangement. Wenn Sie kompliziertere medizinische Eingriffe, wie z.B. in-vitro Befruchtung oder Eizellenspende in Anspruch nehmen, ist das Recht genau dasselbe.
Für lesbische zivile Lebenspartner und weibliche gleichgeschlechtliche Paare gilt dieses Recht nur für Fällen, in denen Einpflanzung der Samen, des Embryos, oder der Eizellen, oder die künstliche Befruchtung am oder nach dem 6. April 2009 stattgefunden hat. Für Altfälle gilt das alte Recht und, obwohl der Samenspender rechtlich nicht als Vater gilt, wenn er die Spenderformulare unterschrieben hat (aber doch, wenn sich die Frau mit ihm als Paar hat behandeln lassen), ist die Lebensgefährtin der Mutter nicht Elternteil des Kindes.
Eine private Klinik wird zweifellos eine Behandlung nur gegen Entgelt durchführen, aber Sie sollten dies abwägen gegen etwaige zukünftige Anwaltskosten für Streitigkeiten über Unterhalt und Umgangsrecht, die zwischen £ 15.000 – 20.000 oder sogar mehr liegen können. Ein weiterer Vorteil einer Behandlung in einer lizenzierten Klinik liegt darin, dass die Samenspende auf Infektionskrankheiten insbesondere HIV untersucht wird. Es ist zudem wahrscheinlich, dass der Spender nur einmal eine Samenspende abgeben muss und deshalb nicht in die Verlegenheit kommt, erklären zu müssen, dass er die Samenspende für mehrere Monate aussetzen muss, um auf das Ergebnis seiner Untersuchung zu warten, wenn er vielleicht vor kurzem ungeschützten Verkehr hatte.
Nehmen Sie doch mit einigen Kliniken Kontakt auf, um deren Einstellung herauszufinden. Wenn Sie Kliniken mit einer positiven Einstellung gefunden haben, sagen Sie uns Bescheid.
Bitte beachten Sie, dass wenn der Samenspender rechtlich nicht als Vater des Kindes gilt, er als solcher auch kein Recht auf Umgang mit dem Kind hat, und auch nicht dazu herangezogen werden kann, Unterhalt zu zahlen oder andere finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Sie finden mehr Informationen über die Gesetzesänderungen im April 2009 für lesbische Paare auf der Seite über rechtliche Elternschaft nach Samenspende im Bereich Schwule und Lesben auf unserer Webseite.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: Februar 2010
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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