In England und Wales ist die Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft an sich nicht illegal. Weder die auftraggebenden Eltern noch die Leihmutter oder Tragemutter machen sich strafbar. Allerdings
Es ist illegal, eine Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft kommerziell zu arrangieren. Das bedeutet, dass Mitgliedsvereine für Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft nicht illegal sind, aber eine Agentur, die Leihmutterschaftsverträge oder Tragemutterschaftsverträge gegen eine Gebühr vermittelt usw., macht sich unter dem „Surrogacy Arrangements Act 1985“ strafbar. Es ist auch illegal, für Tragemutterschaften zu werben.
Tragemutterschaftsverträge sind nicht bindend. Dies bedeutet, dass, sollten die auftraggebenden Eltern zum Beispiel eine Zahlung an die Tragemutter verweigern oder die Tragemutter sich weigern, das Baby zu übergeben, dies nicht gerichtlich eingeklagt werden kann. Wenn in dem letzteren Fall ein Gericht darüber zu entscheiden hätte, bei wem das Kind leben sollte, würde es dies nach dem Kindeswohl entscheiden und je nach dem, wer die rechtlichen Eltern sind, kann es sein, dass die auftraggebenden Eltern eine Sondergenehmigung brauchen, um einen Antrag bei Gericht zu stellen.
Die auftraggebenden Eltern sind nicht automatisch die rechtlichen Eltern des Kindes, und es kann je nach den Umständen möglich sein, dass sie das nie werden. Die rechtliche Elternschaft nach Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft folgt denselben Regeln wie nach jeder künstlichen Befruchtung. In den meisten Fällen müssen die auftraggebenden Eltern einen Antrag auf eine Elternverfügung stellen.
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Leihmutter oder Tragemutter: Die Tragemutter ist die Frau, die das Kind austrägt und es gebärt. Wir benutzen das Wort „Leihmutter“ hier nur, weil das weniger wertungsbeladene Wort „Tragemutter“ nicht sehr geläufig erscheint. In einigen Ländern (z.B. Kalifornien, Indien, Ukraine) scheint die Tragemutter nicht die rechtliche Mutter des Kindes zu sein. Nach englischem Recht ist die Tragemutter immer die rechtliche Mutter des Kindes.
Auftraggebende Eltern: Die auftraggebenden Eltern, oder beabsichtigten Eltern, sind die Mutter und der Vater des Kindes (oder die zwei Mütter oder zwei Väter), die beabsichtigen, das durch Tragemutterschaft geborene Kind zu erziehen. Manchmal wurde das genetische Material einer oder beider benutzt. Nach englischem Recht kann es je nach den Umständen sein, dass der genetische Vater auch der rechtliche Vater des Kindes ist.
Leihmutterschaftsvertrag oder Tragemutterschaftsvertrag: Der Tragemutterschaftsvertrag ist der Vertrag, in dem geregelt wird, dass die Tragemutter das Kind austragen und dann den auftraggebenden Eltern übergeben wird. Oft enthält er auch Bestimmungen zur Zahlung von Auslagen an die Tragemutter usw. Im englischen Recht ist ein solcher Vertrag nicht einklagbar.
Traditionelle Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft: Bevor die Fortpflanzungsmedizin technisch ausgefeilter wurde, war die einzige praktische Methode die Tragemutter mit dem Sperma des auftraggebenden Vaters und Ehemannes der auftraggebenden Mutter zu befruchten. Bei dieser Methode ist die Tragemutter auch die genetische Mutter des Kindes.
Volle oder gestationelle Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft: Es ist jetzt möglich und in vielen Ländern die Norm für die Tragemutterschaft, die Eizellen einer Eizellenspenderin in vitro mit dem Spermatozoon des auftraggebenden Vaters (oder eines der auftraggebenden Väter bei schwulen Paaren, oder auch eines Samenspenders) zu befruchten und ein oder mehrere Embryos der Tragemutter einzupflanzen. Dies hat mehrere Vorteile, nämlich:
Internationale Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft: Wenn die Tragemutter und die auftraggebenden Eltern in verschiedenen Ländern leben (oder verschiedene Staatsbürgerschaft oder ein verschiedenes „domicile“ haben), wirft dies komplexe Fragen des internationalen Privatrechts auf. Diese sind deshalb besonders komplex, weil es keine internnationalen Staatsverträge zwischen Ländern über die Tragemutterschaft gibt, wie es sie zum Beispiel für Scheidung, Kindesentführung und Adoption gibt. Sie finden mehr auf der Seite zur internationalen Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft.
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Stand: Februar 2010
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