In England und Wales ist die Trage- oder Leihmutterschaft nicht illegal, aber es ist eine Straftat, sie kommerziell zu vermitteln. Daher wenden sich viele britische Paare, die ein Kind durch Trage- oder Leihmutterschaft planen ins Ausland in Länder, wo dies legal ist. Dies zieht dann komplizierte Fragen des internationalen Familienrechts und des Einwanderungsrechts mit sich, auf einem Rechtsgebiet das sowieso schon komplex ist und oft nicht klar die Realität der Situation wiederspiegelt.
Das Recht des anderen Landes hat oft ganz andere Bestimmungen als das englische Recht. In manchen Gebieten (so wohl, zum Beispiel, in Kalifornien, Indien und der Ukraine) sind die auftraggebenden Eltern schon automatisch die rechtlichen Eltern. Dies ist das Resultat des Trage- oder Leihmutterschaftsvertrages, der in einigen Ländern bindend ist, so aber nicht nach englischem Recht. Die kann höchst problematisch werden, vor allem, wenn die Tragemutter verheiratet oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft ist. Englische Paare sollten deshalb immer eine unverheiratete Tragemutter benutzen.
Andere Länder sehen eine Schnelladoption nach der Geburt vor, ähnlich der englischen Elternverfügung. Dies kann unter Umständen andere Probleme für die auftraggebenden Eltern mit sich ziehen, die, ohne es zu wissen, dadurch Straftaten gegen internationale Adoption begehen.
Das Gebiet ist extrem komplex und alle auftraggebenden Eltern müssen unbedingt im Voraus von einem Familienanwalt, der sich auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts spezialisiert, beraten lassen.
Jeder Fall ist anders und auf dieser Seite werden nur einige wichtige Aspekte der internationalen Trage- oder Leihmutterschaft aufgezeigt. Sie finden auf dieser Seite gratis Informationen über:
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Um Ihr Kind mit zurück in das Vereinigte Königreich zu bringen, brauchen Sie:
Wenn man das Einwanderungsrecht betrachtet, ist es erst einmal wichtig, sich klar darüber zu sein, wer die rechtlichen Eltern des Kindes sind, und zwar sowohl nach englischem Recht als auch nach dem Recht des anderen Landes. Bitte sehen Sie sich die spezielle Seite hierzu an. Wenn die Tragemutter alleinstehend ist und die Spermatozoonen des auftraggebenden Vaters bzw. eines der auftraggebenden Väter benutzt wurden, ist es in der Regel möglich, einen Reisepass und/oder ein Visum über die Vaterschaft zu beantragen. Wenn die Tragemutter jedoch verheiratet oder in einer gleichgeschlechtlichen zivilen Lebenspartnerschaft war, ist dies eigentlich nicht möglich und stattdessen sitzen Sie dann möglicherweise eine ganze Zeit mit dem Kind in einem fremden Land fest.
Ein britisches Paar hatte Zwillinge aus Trage- oder Leihmutterschaft mit einer verheirateten Tragemutter in der Ukraine. Nach ukrainischem Recht sind die Eltern der Kinder wohl die auftraggebenden Eltern und die Ukraine sieht die Kinder als britisch an und stellte ihnen daher keine Reisepässe aus. Nach englischem Recht sind die Tragemutter und ihr Ehemann die rechtlichen Eltern des Kindes und die Zwillinge deshalb Ukrainer und keine Briten und die britischen Behörden stellten den Kindern daher auch keine Reisepässe aus. Die Zwillinge waren daher rechtlich staatenlos und elternlos. Die Situation konnte nur nach kostspieligen und langwierigen Gerichtsprozessen berichtigt werden.
Obwohl dies bis jetzt nie so von englischen Gerichten gesagt worden ist, sollte englisches Recht nur dann auf die Frage der Elternschaft Anwendung finden, wenn es das Personenrecht des Kindes (oder der Eltern) ist. Daher kann die Situation anders aussehen, wenn der biologische Vater sein domicile nicht in England hat. In dem Fall kann es natürlich auch möglich sein, mit einem ausländischen Reisepass das Kind nach England zu bringen.
In jedem Fall ist es wichtig, im Voraus zu planen, die jeweiligen diplomatischen Missionen vorher anzusprechen und alles lange vor der Geburt vorzubereiten, damit es nach der Geburt nicht zu Wartezeiten kommt, die lange und kostspielig sein können.
Das britische Innenministerium überarbeitet im Moment seine Handhabung solcher Fälle und die Praxis kann sich deshalb in näherer Zukunft ändern.
Alternative Family Law beraten nicht auf dem Gebiet des Einwanderungs- und Ausländerrechts. Wir empfehlen, dass Sie Barry O’Leary bei der Kanzlei Wesley Gryk Solicitors mandatieren (+44 20 7401 6887; barry@gryklaw.com).
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man sich darüber klar ist, dass wenn das Kind nach englischem Recht nicht das Kind der auftraggebenden Eltern ist, es auch zu Schwierigkeiten kommen kann, weil die Behörden eventuell die Genehmigung der rechtlichen Eltern zur Ausreise des Kindes sehen wollen, selbst wenn das Kind einen gültigen, z.B. einen US-amerikanischen, Reisepass hat. ![]()
Um die Elternschaft anerkannt zu bekommen, müssen die auftraggebenden Eltern in England einen Antrag auf Elternverfügung (oder Adoption) stellen. Keine dieser beiden Optionen ist jedoch möglich, wenn eine Zahlung an die Tragemutter als rechtliche Mutter des Kindes geflossen ist. Bei der Elternverfügung sind Zahlungen für angemessene Auslagen erlaubt und das Gericht kann weitere Zahlung genehmigen. Es ist daher für die auftraggebenden Eltern unabdingbar im Voraus Rechtsberatung von einem Experten einzuziehen, damit man sicherstellen kann, dass die Trage- oder Leihmutterschaft nicht auf eine Art und Weise geplant ist, die dann den späteren Antrag auf eine Elternverfügung unmöglich macht. Während wir nicht bei der Vermittlung und den Verhandlungen zum Trage- oder Leihmutterschaftsvertrag mithelfen können, können wir uns den Vertragsentwurf ansehen und Sie dahingehend beraten, ob bestimmte Abschnitte später Probleme bei einem Antrag auf eine Elternverfügung bereiten können. Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung. ![]()
In allen Fällen müssen sich die auftraggebenden Eltern natürlich von einem Anwalt in dem jeweiligen anderen Land, der Experte auf dem Gebiet ist, beraten lassen, und so auch in allen anderen Ländern, in denen eventuell einer der beiden sein domicile hat oder von dem er die Staatsbürgerschaft hat.
Die auftraggebenden Eltern sollten auch verstehen, wie das System in dem anderen Land in der Praxis funktioniert und sicherstellen, dass Sprachbarrieren nicht zu Missverständnissen führen.
Besonders in den USA, wo das Gesundheitssystem besonders teuer ist, müssen die auftraggebenden Eltern sicherstellen, dass sowohl die Tragemutter als auch das Kind nach der Geburt gesundheitsversichert sind. In Ländern, in denen das Kind automatisch rechtlich das Kind der auftraggebenden Eltern ist, ist das Kind normalerweise nicht über die Tragemutter versichert. Besonders wenn das Kind früh geboren wird und dann Intensivpflege braucht, können die Kosten zu einem Vielfachen der Gesamtkosten der Tragemutterschaft kommen. In einem unserer Fälle wurden Zwillinge früh geboren und die Intensivpflege in den USA kostete schon in der ersten Woche $160.000 mit der Erwartung, dass die Kinder 8-10 Wochen dort verbringen würden. Zum Glück hatten diese Eltern eine Gesundheitsversicherung für die Kinder.
In allen Fällen der internationalen Trage- oder Leihmutterschaft ist es unabdingbar, dass die auftraggebenden Eltern Rechtsberatung von einem Experten auf dem Gebiet einholen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen, Geld bezahlen oder sogar mit den medizinischen Schritten beginnen.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: Februar 2010
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Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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