Gemeinsame Sorge

Was ist gemeinsame Sorge und wie kann es aussehen?

Die englischen Gerichte verfügten nur selten gemeinsame Sorge und waren lange Zeit noch in der alten Denkweise eines Kindes, das bei einem Elternteil lebt und mit dem anderen Umgang hat, wenn sich die Eltern in Wirklichkeit die Sorge teilen. So sah man vor April 2014 noch gemeinsame Wohnrechtsverfügung mit Bestimmungen für den „Umgang“ mit dem Vater. Mehr und mehr Eltern einigen sich allerdings auf gemeinsame Sorge und die Gerichte sind auch mehr dazu bereit dies über eine dementsprechende Kinderregelungsverfügung zu erlassen.

Gemeinsame Sorge bedeutet nicht immer gleiche Zeitaufteilung und das ist oft auch aus praktischen Gesichtspunkten wegen Arbeit usw. nicht möglich. Man sollte sich die Qualitätszeit des Kindes mit jedem Elternteil anschauen, einschließlich der Freizeit aber auch der täglichen Routine. Wenn man nicht eine gleiche Zeitregelung anstrebt, funktioniert die folgende Regelung oft gut:

  • Wechselweise die Wochenenden von Freitag bis Sonntag Abend mit dem einen oder anderen Elternteil,
  • jeden Donnerstag mit einem Elternteil,
  • den Rest der Woche mit dem anderen Elternteil und
  • Ferien gleich mit jedem Elternteil.

Dies heißt, dass jeder Elternteil ein ganzes Wochenende hat, so dass man bei gutem Wetter Pläne machen kann, an die See zu fahren, die Großeltern oder Freunde zu besuchen usw. Es bedeutet auch, dass jede zweite Woche das Kind eine längere Zeit von Donnerstag bis Sonntag bei dem einen Elternteil ist.

Manche Eltern meinen, dass gleiche Zeit am Besten durch eine wochenweise Regelung arrangiert würde. Das heißt allerdings, dass das Kind eine Woche am Stück ein Elternteil jeweils nicht sieht, was besonders für Kleinkinder eine lange Zeit sein kann. Andere denken an eine Regelung, nach der das Kind täglich oder alle zwei Tage wechselt, was vor allem für Kleinkinder verwirrend sein kann und auch bedeutet, dass man sehr viele „Übergaben“ hat, die immer ein Konfliktpotential darstellen.

Die folgende vierzehntägige Regelung scheint für viele Familien gut zu klappen:

  • Wechselweise die Wochenenden von Freitag bis Montag mit dem einen oder anderen Elternteil,
  • montags und dienstags jeder Woche mit einem Elternteil,
  • mittwochs und donnerstags jeder Woche mit dem anderen Elternteil und
  • Ferien gleich mit jedem Elternteil.

Insbesondere in Fällen, in denen es bei der Übergabe Konfliktpotential gegeben hat, hilft es, wenn stattdessen das Kind zur Schule oder Kita gebracht oder von dort abgeholt werden kann. In der Praxis muss man natürlich die Schule oder Kita bitten, eine Tasche mit Wäsche usw. sicher aufzubewahren, und die meisten werden damit einverstanden sein.

Diese Regelung bedeutet folgendes:

  • Das Kind ist während der Schulzeit maximal nur fünf Nächte am Stück von jedem Elternteil weg, und
  • Dasselbe Elternteil bringt das Kind zu Sportvereinen (Schwimm- oder Ballettunterricht, Fußball usw.) und anderen Nachmittagsveranstaltungen an dem jeweiligen Wochentag, was besonders für kleinere Kinder wichtig sein kann, wenn die Eltern dabeibleiben. Es kann das Ganze auch logistisch leichter machen, weil Sporttaschen und anderes Material immer in einem Haus bleibt.
  • Wenn ein Elternteil Nachmittags später arbeitet, kann es dann für diese Wochentage auch den Hort o.ä. regeln.
  • Eltern können die Arbeit früher anfangen oder später aufhören an den Tagen, an denen das Kind das Kind nicht bei ihm ist.

Mandanten fanden es auch hilfreich, vor ihrem Haus einen Kasten für Paketlieferungen zu installieren, sodass beide dann den Sportbeutel oder die Badehose des Kindes dem anderen Haushalt bringen können, falls sie das vergessen haben, und können das auch spät abends oder früh am Morgen tun, ohne dass sie klingeln und das andere Elternteil wecken müssen.

Gemeinsame Sorge sollte auch heißen, dass beide Elternteile sich Notfälle und die Organisation des Lebens des Kindes teilen und das nicht auf einem Elternteil sitzen bleibt. Das schließt so Dinge ein wie Kinderkranketage, Arzt- und Zahnarztbesuche, schulische Aktivitäten, Einkaufen von Kleidung und Ausstattung, die Geburtstagsfeiern für das Kind, Besuche von und zu anderen Kindern und Aktivitäten zu organisieren usw.


Am Besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, aber nicht persönlich überwachen, dass das Kind bestimmte Zeit mit einem Elternteil verbringt. Eine Verfügung vollstreckt sich nicht selbst: wenn jemand die Verfügung nicht befolgt oder auf Kleinigkeiten herumreitet, wird die Beziehung weiterhin schwierig bleiben. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.

Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Daher ist es Pflicht für jeden, der einen Antrag bei Gericht zu einer Kinderregelungsverfügung stellen möchte, erst zu einem Mediationsinformations- und Einschätzungstreffen (MIAM) zu gehen (mit ein ganz paar Ausnahmen). Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.

Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

15. Februar 2024 von Andrea Woelke