Ein Antrag zu einer Elternverfügung nach Leihmutterschaft unterliegt in England sehr strikten Kriterien und dem Richter ist nur in einigen Kriterien überhaupt ein Ermessensspielraum gegeben.
Oft ist der Trage- oder Leihmutterschaftsvertrag, den die auftraggebenden Eltern unterzeichnet haben ein Problem bei dem Antrag zur Elternverfügung. Deshalb empfiehlt es sich, dass die auftraggebenden Eltern schon vor der Unterzeichung der endgültigen Version des Vertrages einen englischen Spezialanwalt zu Rate ziehen. Auf diese Weise können sie sich darüber beraten lassen, ob bestimmte Abschnitte des Vertrages möglicherweise Probleme bereiten werden. Während englische Anwälte wahrscheinlich keine Beratung zur eigentlichen Aushandlung der Tragemutterschaft oder Leihmutterschaft geben können, so können sie jederzeit über einen späteren Antrag zur Elternverfügung beraten. Nach so einer Beratung sollte es Ihnen dann möglich sein, Abschnitte des Vertrages, die später Probleme bereiten könnten, selbst neu zu verhandeln.
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Die Voraussetzungen für eine Elternverfügung sind:
Das Gericht kann jedoch im Nachhinein eine Zahlung genehmigen und tut dies eventuell unter bestimmten Umständen. ![]()
Die Beträge, die tatsächlich an Tragemütter gezahlt werden, sind natürlich über die Jahre mit Inflation usw. gestiegen, und besonders in Fällen, in denen die Tragemutter in einem westlichen Industrieland lebt, hat der Betrag über dem gelegen, was man in England als angemessene Auslagen betrachtet. Selbst in Ländern des Südens und des Ostens gehen die Beträge über angemessene Auslagen hinaus, aber da diese im Vergleich zu britischen Lebenshaltungskosten nicht besonders hoch sind, ist dies in vielen Fällen wahrscheinlich übersehen worden.
Dennoch ist aus jüngsten Präzedenzfällen klar, dass das Gericht nachträglich Zahlungen genehmigt, wenn diese im Vergleich zu angemessenen Auslagen nicht disproportional sind. ![]()
Außerdem muss das Gericht das Kindeswohl in Betracht ziehen und zwar, genau wie bei der Adoption, nicht nur die Frage, ob die Verfügung dem Kindeswohl dient, während das Kind minderjährig ist, sondern für das ganze Leben des Kindes. So hat eine Kindesverfügung den weiteren Vorteil, dass sie eine rechtliche Verwandtschaft schafft, die für den Rest des Lebens aller Beteiligten und darüber hinaus dauert, was nicht der Fall ist, wenn das Gericht andere Verfügungen wie z.B. eine Wohnrechtsverfügung erlässt, selbst wenn diese den beiden auftraggebenden Eltern elterliche Verantwortung für das minderjährige Kind geben. Weil es bar extremen Umständen nicht in Frage steht, dass das Kind bei anderen Leuten aufwächst, ist es schwierig in der Praxis zu sehen, warum das Gericht keine Elternverfügung erlassen und dazu im Nachhinein eine Zahlung genehmigen sollte, die über angemessene Auslagen hinaus geht, weil dies in fast allen Fällen dem Kindeswohl dient.
In dem Fall Re X and Y sagte Richter Hedley im Jahre 2008:
„Die Schwierigkeit ist, dass man sich fast überhaupt keine Umstände vorstellen kann, unter denen zu der Zeit, wenn der Fall dann dem Gericht vorliegt, das Wohl eines Kindes (besonders eines ausländischen Kindes) durch eine Ablehnung des Antrages nicht (mindestens) zu höchst beeinträchtigt würde.“
Es gibt auf diesem Gebiet nur eine Handvoll von berichteten Präzedenzfällen und gar keine vom Appellationsgericht. Der Antrag muss vor dem Friedensgericht gestellt werden. Allerdings sollen gemäß jüngsten Anweisungen des High Courts internationale Fälle an das High Court weitergeleitet werden. Wenn ein Antrag abgelehnt würde, wäre die nächste Instanz das Court of Appeal und daher ist die Tatsache, dass es keine berichteten Fälle vom Court of Appeal gibt, ein sicheres Zeichen, dass Anträge nur selten abgewiesen werden oder noch nie abgewiesen worden sind (außer vielleicht in Fällen, in denen die Eltern ganz klar eine der Kriterien nicht erfüllt haben, z.B. das des domicile). ![]()
Der Antrag muss mit einem kurzen Formular beim Friedensgericht gestellt werden. Dies muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt erfolgen – oder innerhalb von sechs Monaten nach dem 6. April 2010 für Eltern, die nicht ein verschiedengeschlechtliches verheiratetes Paar sind. Das Gericht hat keine Möglichkeit diesen Zeitraum zu verlängern.
Das Gericht wird dann meist sofort verfügen, dass ein spezieller Sozialarbeiter von CAFCASS einen Bericht erstellt, der in diesem Fall Elternverfügungsberichterstatter heißt. Der Berichterstatter besucht Sie dann zu hause und redet mit Ihnen. Sein Auftrag ist es, dem Gericht zu berichten, ob die Kriterien für eine Elternverfügung erfüllt worden sind und ob eine Verfügung dem Kindeswohl dient. Wie lange dies dauert, hängt davon ab, wie beschäftigt die CAFCASS Berichterstatter in Ihrer Gegend sind, und drei bis sechs Monate sind durchaus üblich. Diese Ermittlung ist sicherlich viel weniger tiefgreifend als die, die das Jugendamt in England bei einer Adoption vornimmt, weil die Aufgage, die der Berichterstatter hat, viel zielgerichteter ist und CAFCASS normalerweise für Berichte in Fälle zuständig sind, wo sich Eltern getrennt haben, und die Frage ist, wie viel Zeit die Kinder mit jedem Elternteil verbringen, oder bei wem sie leben sollten. Solche Ermittlungen sind natürlich sehr viel begrenzter, als die, die das Jugendamt durchführt, wenn Eltern nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern.
Außerdem kann man dem Berichterstatter die Arbeit erleichtern und dadurch auch sicherstellen, dass der Fall die richtige Richtung einnimmt, indem man für beide auftraggebenden Eltern und für die Tragemutter (und deren Ehemann oder zivile Lebenspartnerin, falls vorhanden) schon vor der Antragstellung schriftliche Zeugenaussagen erarbeitet. Dadurch wird der Berichterstatter diese dann gelesen haben bevor die Ermittlung überhaupt anfängt. Dies geht nur, wenn man einen spezialisierten Anwalt so früh wie möglich einschaltet, damit die Zeugenaussagen klar und umfassend sein können.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: Februar 2010
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