Die Elternschaft nach Trage- oder Leihmutterschaft richtet sich im englischen Recht nicht nach dem Leihmutterschaftsvertrag oder Tragemutterschaftsvertrag sondern nach dem allgemeinen Elternschaftsrecht in England. Da in fast allen Fällen kein Geschlechtsverkehr stattgefunden haben wird, sind die Elternschaftsregeln dann dieselben wie bei Elternschaft nach fortpflanzungsmedizinischen Maßnamen.
Auf dieser Seite finden Sie gratis Informationen über:
In allen Fällen ist die Trage- oder Leihmutter die rechtliche Mutter des Kindes als die Frau, die das Kind geboren hat. Dies ist ganz unabhängig davon, wer die genetische Mutter oder die soziale Mutter des Kindes ist. ![]()
Nach englischem Recht hängt die Frage, ob der auftraggebende Vater auch der rechtliche Vater des Kindes ist, von folgenden drei Kriterien ab:
Ist der auftraggebende Vater auch der genetische Vater des Kindes? Wenn nicht, ist er auch nicht der rechtliche Vater des Kindes (es sei denn, dass er aus irgendwelchen Gründen mit der Trage- oder Leihmutter verheiratet ist, was unwahrscheinlich erscheint).
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Kind durch Geschlechtsverkehr zwischen dem auftraggebenden Vater und der Trage- oder Leihmutter gezeugt wurde, ist der auftraggebende Vater auch der rechtliche Vater nach englischem Recht. In diesem Fall macht es keinen Unterschied, ob die Trage- oder Leihmutter verheiratet ist. Allerdings ist in dem Fall eventuell ein Vaterschaftstest nötig, um die Annahme, dass der Ehemann der Kindesvater ist, zu widerlegen.
Wenn das Kind, wie üblich, durch künstliche Befruchtung oder fortpflanzungsmedizinische Maßnamen gezeugt wurde, ist der auftraggebende Vater allerdings nur dann der rechtliche Vater, wenn die Tragemutter oder Leihmutter nicht verheiratet ist, es sei denn ihr Ehemann stimmte der Befruchtung nicht zu. Dies kann zum Beispiel vorkommen, wenn die Trage- oder Leihmutter von ihrem Ehemann getrennt lebt und dieser gar nicht von der Tragemutterschaft wusste oder dagegen war. Wenn die Trage- oder Leihmutter verheiratet ist und ihr Ehemann nicht gegen die Befruchtung war, dann ist er der rechtliche Vater, egal wer der genetische Vater ist. Für Befruchtungen nach seit dem 6. April 2009 gilt das gleiche für eine Trage- oder Leihmutter in einer gleichgeschlechtlichen zivilen Lebenspartnerschaft, wobei die Lebenspartnerin dann das „zweite Elternteil“ ist und das Kind rechtlich gar keinen Vater hat.
In der Praxis heißt das, dass englische auftraggebende Eltern nie eine Trage- oder Leihmutter auswählen sollten, die verheiratet oder in einer gleichgeschlechtlichen zivilen Lebenspartnerschaft ist, weil dies bedeutet, dass keiner der auftraggebenden Eltern ein rechtlicher Elternteil des Kindes ist und sie damit gar keine rechtliche Verbindung zu dem Kind haben. Rechtlich gesehen ist das Kind ein Fremder.
Wenn keiner der auftraggebenden Eltern ein rechtlicher Elternteil des Kindes ist, müssen sie umgehend Rechtsberatung einholen, um sicher zu stellen, dass sie dadurch, dass sie sich um das Kind kümmern, nicht gegen Gesetze verstoßen und Straftaten begehen. Wenn keine weiteren Vorkehrungen getroffen werden, ist die rechtliche Situation so, dass sie sich um das Kind von Fremden kümmern, was als eine private Kindespflege gilt. In diesen Fällen sind die auftraggebenden Eltern dann verpflichtet, das Jugendamt zu informieren, das dann regelmäßige Besuche machen wird.
In Fällen von internationaler Trage- oder Leihmutterschaft wirft diese Situation auch Einwanderungsprobleme darüber auf, wie die auftraggebenden Eltern das Kind mit in ihr Heimatland nehmen können. ![]()
Rechtlich ein Elternteil des Kindes zu sein ist nicht dasselbe wie elterliche Verantwortung zu haben. Die rechtliche Mutter eines Kindes hat immer elterliche Verantwortung für ein Kind, was in Fällen von Trage- oder Leihmutterschaft natürlich die Trage- oder Leihmutter ist.
Damit der auftraggebende Vater elterliche Verantwortung hat, wenn er auch der rechtliche Vater des Kindes ist, muss er diese erst bekommen am besten durch ein „parental responsibility agreement“.
Es können sogar Menschen, die nicht rechtliche Eltern eines Kindes sind elterliche Verantwortung für ein Kind bekommen einschließlich Stiefeltern und Personen, zu deren Gunsten eine Wohnrechtsverfügung besteht. ![]()
Es gibt drei hauptsächliche Wege, die auftraggebenden Eltern offen stehen:
Elternverfügungen sind eine Art von Schnelladoption bei Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft. Mehr zu Elternverfügungen finden Sie auf der Seite dazu. ![]()
Adoption kann eine Möglichkeit sein, wenn die auftraggebenden Eltern keinen Antrag auf eine Elternverfügung stellen können. Das Adoptionsverfahren ist langwierig und kompliziert und die Adoptiveltern werden vom Jugendamt vor der Adoption sehr stark durchleuchtet. In Fällen von internationaler Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft kommt das Problem dazu, dass es Regeln gegen die Adoption aus dem Ausland gibt, wenn das besondere Verfahren nicht befolgt wird und die Adoptiveltern nicht im Voraus schon die Genehmigung des Jugendamtes haben.
Es ist illegal, für die Adoption eines Kindes zu zahlen. Daher kann es zu Schwierigkeiten kommen, falls die Adoption einem Leihmutterschafts- oder Tragemutterschaftsvertrag folgt und Zahlungen gemacht wurden.
Wenn ein Kind von einem rechtlichen Elternteil und seinem Ehepartner oder Lebensgefährten erzogen worden ist und diese einen Antrag auf Stiefelternadoption stellen, könnte man argumentieren, dass die (frühere) Zahlung nebensächlich war, obwohl es natürlich keine Garantie gibt, dass das Gericht dem folgt. Daher wird eine Zeit verstreichen müssen, bevor der Adoptionsantrag gestellt werden kann. Wenn einem Elternteil, der nicht ein rechtlicher Elternteil ist, während dieser Zeit etwas zustößt, kann dies verheerende Folgen für das Kind haben, nämlich auf dem Gebiet der Erbschaft, Waisenrenten etc. Bis zu der Aussprache einer Elternverfügung oder einer Adoption wird das Kind in einem rechtsunsicheren Raum schweben.
Der einzige Vorteil der Adoption wäre, dass sie eventuell in Drittländern anerkannt wird, wo eine Elternverfügung möglicherweise nicht anerkannt wird. Dies kann relevant sein, wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen, besonders in Ländern, in denen es Pflichtteile beim Erbrecht gibt. Es ist allerdings nicht offensichtlich, wie die Gerichte in einem Drittland, die den Nachlass eines auftraggebenden Elternteils verwalten, die Geburtsurkunde des Kindes hinterfragen könnten, die ausgestellt wird, wenn die Elternverfügung gemacht wird. Wenn Sie nicht Verwandte in so einem Land mit Pflichtteilen oder unterschiedlicher Erbschaftssteuer haben, oder die Absicht haben, dorthin zu ziehen und sich dort niederzulassen, sollte es andere Möglichkeiten geben, dieses Problem zu lösen, wie zum Beispiel die Immobilie im Ausland über einen Trust oder eine Gesellschaft zu kaufen.
Adoption und Stiefkindadoption sind wahrscheinlich Möglichkeiten, die sich in der Praxis auf Fälle beschränken werden, in denen die auftraggebenden Eltern den Antrag auf eine Elternverfügung nicht rechtzeitig gestellt und das Kind schon mehrere Jahre erzogen haben. ![]()
Eine Wohnrechtsverfügung ist eigentlich eine Verfügung, dass ein Kind bei bestimmten Personen leben soll. Währen die Verfügung in Kraft ist, haben diese Personen automatisch elterliche Verantwortung. Dies heißt, dass sie alltägliche Entscheidungen für das Kind treffen können, wie die Zustimmung zu Impfungen, Schulwahl usw. Damit finden auch die Bestimmung über private Kindespflege keine Anwendung (siehe oben). Wohnrechtsverfügungen können als eine Überbrückung helfen, bis das Gericht über einen Antrag zur Kindesverfügung oder Adoption entscheidet. In manchen Fällen kann dies aber die best mögliche langfristige Lösung sein. ![]()
Bitte beachten Sie, dass alleinstehende Personen, die Kinder durch Leihmutterschaft oder Tragemutterschaft haben, keinen Antrag auf eine Elternverfügung stellen können.
Wenn der auftraggebende Vater ein alleinstehender Mann ist, der schon der rechtliche Vater des Kindes ist (siehe oben), kann er nach englischem Recht nicht das einzige Elternteil des Kindes werden und wird sich deshalb die Elternschaft mit der Tragemutter teilen.
Wenn der alleinstehende auftraggebende Vater noch nicht der rechtliche Vater des Kindes ist, weil zum Beispiel die Tragemutter verheiratet oder zivil verpartnert war, kann er möglicherweise später einen Antrag auf Adoption als einziger Elternteil stellen, was dann die Elternschaft der Tragemutter zum erlöschen bringen würde.
Wenn die auftraggebende Mutter alleinstehend ist, so ist sie nach englischem Recht nicht automatisch die rechtliche Mutter des Kindes und kann deshalb auch möglicherweise einen Adoptionsantrag stellen, der sie dann zum alleinigen Elternteil des Kindes machen würde.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Möglichkeiten in Ihrem Fall zu diskutieren. ![]()
Es ist leicht anzunehmen, dass solange man elterliche Verantwortung hat, die rechtliche Elternschaft nicht von Bedeutung ist. Allerdings bedeutet das, dass das Kind rechtlich nicht das Kind seiner Eltern ist. Dies könnte besonders später im Leben des Kindes von wichtig werden, wenn man an Erbschaft, Erbschaftssteuern im Ausland, Angehörigenstatus usw. denkt. Es gibt keine Möglichkeit, dies nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zu ändern und damit kann dies zu einem ewigen „hinkenden Rechtsverhältnis“ führen.
Bis eine Elternverfügung oder eine Adoptionsverfügung gemacht wird, sollten beide auftraggebenden Eltern ihre Testamente und ihre Instruktionen gegenüber Altersversorgungen und Lebensversicherungen überprüfen lassen. Die Testamente müssen sorgfältig aufgesetzt werden, damit das Kind versorgt ist und, darüber hinaus, in dem unglücklichen Fall von einem gleichzeitigen oder kurz aufeinander folgenden Tod der Eltern und des Kindes, nicht die Tragemutter erbt.
Sie sollten sich von einem Experten über alle Möglichkeiten beraten lassen. Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: Februar 2010
Scheidung |
Trennung |
zivile Lebenspartnerschaft |
Kinder |
Finanzen |
International |
Mediation |
Collaborative Law
© Andrea Woelke 2009
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
email
Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten außerhalb von Alternative Family Law.