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Elternrechte und Kindeswohl

In England wurden 1991 die Begriffe des Sorgerechts, des Kontrollrechts und des Zugangsrechts abgeschafft. Nunmehr gibt es die folgenden drei Hauptkonzepte:

Das Gericht hat zusätzlich die Möglichkeit die folgenden zwei Arten von Verfügungen zu erlassen:

Eine Verbotsverfügung schränkt bestimmte Elternrechte und -pflichten ein, z.B. eine Verfügung, das Kind nicht aus England und Wales zu entfernen.

Eine spezifische Anordnung verfügt bestimmte Schritte, die jemand tun muss, z.B. dass das Kind in eine bestimmte Schule geht oder an einer bestimmten Adresse wohnt.

Bei allen Anträgen ist das Kindeswohl dem Gericht oberstes Gebot. Das Gericht hat insbesondere die folgenden Kriterien in Betracht zu ziehen:

  1. Wünsche und Gefühle des betroffen Kindes, soweit feststellbar, unter Berücksichtigung des Alters und der Einsichtsfähigkeit des Kindes,
  2. die materiellen, emotionalen und erzieherischen Bedürfnisse des Kindes
  3. die wahrscheinlichen Auswirkungen einer Änderung der Umstände auf das Kind
  4. das Alter, Geschlecht, der Hintergrund und sonstige relevante Charaktereigenschaften des Kindes
  5. Schaden, den das Kind erlitten hat oder erleiden könnte
  6. in wie weit jeder Elternteil und jeder andere Erwachsene in der Lage ist, den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden
  7. die Breite der möglichen Verfügungen, die das Gericht erlassen kann.

Das Gesetz vermutet, dass das Gericht nicht einschreiten soll, es sei denn, das Kindeswohl gebietet dies. Daher erlässt das Gericht nur formelle Verfügungen über Wohnrecht oder andere Punkte, wenn es eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern gibt, oder wenn es im besonderen Interesse des Kindes liegt, dennoch eine Verfügung zu erlassen. Daher erlässt das Gericht z.B. keine Verfügung wenn sich die Eltern nach einer Scheidung drauf einigen, dass die Kinder bei der Mutter leben und jedes zweite Wochenende mit dem Vater verbringen. Andererseits kann z.B. bei einem Kind, das nach dem Tod des Vaters bei der Mutter und ihrem Lebensgefährten lebt, das Gericht eine Wohnrechtsverfügung zugunsten der Mutter und ihres Lebensgefährten erlassen, damit der Lebensgefährte auch elterliche Verantwortung bekommt.

Das Gesetz erkennt auch an, dass Verzögerungen dem Kindeswohl entgegenstehen. Dennoch kommt es in der Praxis durch Terminierung der Gerichte bei Gerichtsverfahren zwischen Antragstellung und Hauptverhandlung zu Verzögerungen von sechs Monaten oder mehr.

Am besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, and die sich dann alle immer noch halten müssen. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.

Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.

Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Stand: February 2010


Haftungsausschluss

Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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