Die elterliche Verantwortung ist nach englischem Recht definiert als „sämtliche Rechte, Pflichten, Berechtigungen, Verantwortung und Befugnisse, die ein Elternteil rechtlich besitzt“. Man kann sich eine noch mehr auf sich selbst bezogene Definition kaum vorstellen. In der Praxis hat jemand mit elterlicher Verantwortung das Recht an grundlegenden Entscheidungen im Leben des Kindes teilzuhaben so wie Schulwahl, Umzug ins Ausland usw. Außerdem gilt elterliche Verantwortung als „Sorgerecht“ im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ), das in allen EU und in den meisten westlichen Ländern gilt. Dies bedeutet, dass jemand ein Kind nur mit Zustimmung aller, die elterliche Verantwortung haben, oder mit Erlaubnis des Gerichts für immer aus England und Wales bringen darf.
Eine Mutter hat grundsätzlich immer elterliche Verantwortung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über andere Erwachsene, ob diese elterliche Verantwortung haben und, wenn nicht, wie sie diese bekommen können:
Ein Vater hat elterliche Verantwortung
Selbstverständlich kann der Vater nur dann elterliche Verantwortung auf eine dieser Weisen bekommen, wenn er auch tatsächlich schon rechtlich der Vater ist, aber nicht wenn er nur Samenspender über eine Klinik oder nur der Freund der Mutter ist. Es wird rechtlich vermutet, dass der Ehemann der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes der Vater des Kindes ist, diese Vermutung kann aber durch Beweis widerlegt werden, allerdings nicht bei einer künstlichen Befruchtung.
Im englischen Recht kann eine Frau, die nicht rechtlich die Mutter des Kindes ist, jetzt rechtliche ein Elternteil eines Kindes sein, wenn sie die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerin der Mutter ist (siehe: rechtliche Elternschaft nach Samenspende). Eine solche Frau hat elterliche Verantwortung in sehr ähnlichen Umständen wie ein rechtlicher Vater. Dies trifft nicht zu auf eine Adoptivmutter oder eine Frau, die Mutter eines Kindes aufgrund einer Elternverfügung nach Trage- oder Leihmutterschaft geworden ist. Diese hat immer elterliche Verantwortung. Eine Frau, die als der „andere Elternteil“ des Kindes gilt, hat elterliche Verantwortung:
Wenn ein Gericht eine Wohnrechtsverfügung („residence order“) zugunsten einer Person oder Personen erlässt, so habe diese automatisch für die Dauer der Wohnrechtsverfügung die elterliche Verantwortung, selbst wenn sie sonst nicht die elterliche Verantwortung haben. Dies ist der einzige Weg, auf dem unverheiratete oder nicht-verpartnerte Stiefeltern die elterliche Verantwortung erlangen können.
Stiefeltern, z.B. der Ehemann oder die Zivilpartnerin der Mutter, können auch durch ein ähnliches „Parental Responsibility Agreement“ oder Gerichtsentscheid elterliche Verantwortung erlangen. Dies geht nur für Eheleute und zivile Lebenspartner/innen und nicht für nur zusammenlebende Paare. Alle Eltern, die schon elterliche Verantwortung haben, müssen dann den Vertrag unterschreiben. Wenn daher ein Vater, der schon elterliche Verantwortung hat, sich weigert, den Vertrag zu unterschreiben, müsste der Ehemann oder die Zivilpartnerin der Mutter einen Antrag auf elterliche Verantwortung bei Gericht stellen. Die Ehefrau oder der Zivilpartner des Vaters kann natürlich auf dem selben Weg elterliche Verantwortung erlangen.
Wenn Sie und Ihr(e) Partner(in) nicht verheiratet oder verpartnert sind und dies auch nicht planen, ist der einzige Weg, um elterliche Verantwortung für Sie beide zu bekommen, einen Antrag auf ein gemeinsames Wohnrecht bei Gericht zu stellen.
Für beide „Parental Responsibility Agreements“ gibt es Formulare, die Sie sich im Internet downloaden können:
Sie finden eine ausgiebige Anleitung zum Ausfüllen des jeweiligen Formulars auf dessen Rückseite. Unverheirateten Väter und Stiefeltern kann elterliche Verantwortung nur gerichtlich entzogen werden, aber dies ist sehr selten.
Am besten ist natürlich immer, dass man den Gerichtsweg vermeidet, denn ein Richter kann nur eine Verfügung erlassen, and die sich dann alle immer noch halten müssen. Außerdem, werden im Leben eines Kindes immer wieder neue Fragen aufgeworfen, über die sich die Eltern einigen müssen.
Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg, außerhalb des Gerichtssystems Lösungen zu finden, und sie eignet sich insbesondere für Fragen um Kinder. Unsere Seite über Unterstützung hat eine Vielzahl von Quellen, die Eltern helfen, erfolgreich zusammenzuarbeiten und dadurch die Entwicklung ihres Kindes zu fördern.
Für Rechtsberatung durch Andrea Woelke zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Stand: April 2010
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