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Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)

Haager Konferenz

Hauptteil

Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ist nicht wie anderes Kindschaftsrecht: Obwohl es ein fundamentaler Bestandteil des internationalen Kindschaftsrechtes ist, steht im Haager Übereinkommen das Kindeswohl nicht an erster Stelle. Das Haager Übereinkommen bestimmt vielmehr, welches Land zuständig ist, zu bestimmen, wo das Kind leben soll, nämlich das Land, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Haager Übereinkommen bestimmt dann, dass das Kind in dieses Land zurückzukehren hat. Das Übereinkommen ist ein Vertrag darüber, wo die Hoheit der Gerichte des einen Staates aufhört und die der Gerichte des anderen anfängt. Es kann daher mit internationalen Staatsverträgen verglichen werden, die Grenzen zwischen Staaten regeln, ähnlich wie Fischereirechte usw. Wenn das Gericht eine Rückkehr des Kindes anordnet, heißt das auch nicht, dass das Gericht bestimmt hat, dass es dem Kindeswohl entspricht, dass das Kind in dem Herkunftsland leben soll, und die dortigen Gerichte können sehr wohl anschließend dem einen Elternteil die Genehmigung geben, wieder in das Wahlland zu ziehen.

Diese Seite hat gratis Informationen, die

Kindesentführung

Kindesentführung kann entweder ein Umzug in ein anderes Land sein (Verbringen) oder eine ausgebliebene Rückkehr (Zurückhalten), z.B. am Ende eines Urlaubs oder einer Zeit des Umgangs mit dem Kind.

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Verbringung eines Kindes in ein anderes Land oder ein Zurückhalten als „Kindesentführung“ unter dem Haager Übereinkommen gelten:

  1. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land haben, aus dem es verbracht wurde, deshalb ist eine Rückkehr aus den Ferien in das Land des gewöhnlichen Aufenthaltes keine Entführung. Manchmal sind die Dinge in diesem Zusammenhang unklar.
  2. Der Umzug muss eine Verletzung des „Sorgerechts“ eines Anderen sein. Der Begriff ist nicht synonym mit dem Begriff „Sorgerecht“ in den verschiedenen Landesrechten. In England meint dies meist die „elterliche Verantwortung“ („parental responsiblity“), aber einige andere vom Gericht verliehene Rechte können auch darunter fallen. Im Zweifelsfall sollten Sie Rechtsberatung eines Experten zu Ihrer Situation einholen. Ein wichtiger Punkt ist, dass, wenn ein Gerichtsverfahren über das Kind angefangen hat, aber noch nicht zu Ende ist, das Gericht „Sorgerecht“ im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens hat. Deshalb sollte, zum Beispiel, ein Vater ohne „elterliche Verantwortung“, der Sorge hat, dass die Mutter mit dem Kind ins Ausland zieht, einen Eilantrag auf elterliche Verantwortung beim Gericht stellen, denn dies würde dann bedeuten, dass eine Verbringung als Verletzung des Sorgerechtes des Gerichtes und somit als Kindesentführung im Sinne des Haager Übereinkommens gilt.
  3. Das Sorgerecht müssen zur Zeit des Umzuges ausgeübt worden sein. Dies kann natürlich auch durch relativ geringe Einbindung erfüllt sein. to top of text

Einwände – Wann braucht das Gericht keine Rückführung anzuordnen

Das Haager Übereinkommen verlangt, dass die Gerichte eine Rückführung anordnen. Die Gerichte haben die Möglichkeit eine Rückführung nur in einem der folgenden Fälle nicht anzuordnen:

Diese Einwände werden zumindest von den englischen Gerichten sehr eng interpretiert und Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass das Gericht einem solchen Einwand stattgeben wird, es sei denn die Umstände sind extrem schwerwiegend. Keine anderen Einwände sind möglich. Wenn Sie meinen, dass ein Einwand in Ihrem Fall möglich sein würde, müssen Sie unbedingt Rechtsberatung von einem Experten zu den besonderen Umständen einholen. to top of text

Verfahren

Wenn Sie der zurückgelassene Elternteil sind und das Kind schon das Land verlassen hat, müssen Sie schnell handeln. Sie sollten sich sofort mit der „zentralen Behörde“ in Ihrem Land. Die Details der englischen und der deutschen „zentralen Behörde“ finden Sie rechts auf dieser Seite. Meistens werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen. Wenn Sie das außer in der Sprache des Landes, in dem Sie sich and die zentrale Behörde wenden, auch in der Sprache des Landes, in dem das Kind sich befindet, machen können, ist das natürlich hilfreich. Allerdings lässt die englische zentrale Behörde Übersetzungen für Sie kostenfrei in anfertigen. Die Kosten der englische zentrale Behörde werden vom Staat getragen. Sie sollten auch Fotos der Kinder zur Verfügung stellen.

Die zentrale Behörde in Ihrem Land sollte dann die Details überprüfen und sofort per Fax an die zentrale Behörde des Landes, in dem sich das Kind befindet, weiterleiten. Was dann genau passiert, ist von Land zu Land verschieden. Die Sache soll unverzüglich dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden.

In England werden Kindesentführungsfälle nur von der Family Division des High Court entschieden, was bedeutet, dass eine kleine Gruppe von Richtern, Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. In England wird Prozesskostenhilfe für den Rückführungsantrag jedem zurückgebliebenen Elternteil gebilligt, ob es reich oder arm ist. Prozesskostenhilfe für andere Anträge richtet sich allerdings nach den Mitteln des Antragstellers und unterliegt dem Gütetest. Anwälte brauchen hierfür eine Franchise und die englische zentrale Behörde teilt dem Fall entweder einen Anwalt zu, der sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen sollte, oder sie wird einem Anwalt Ihrer Wahl helfen, die Genehmigung zur Prozesskostenhilfe zu bekommen, wenn Sie schon einen Anwalt mit einer „Legal Aid Franchise“ gefunden haben.

Wenn Sie der Elternteil sind, der das Kind entführt haben soll, bekommen Sie nicht automatisch Prozesskostenhilfe, sondern ein Antrag würde dem Finanz- und dem Gütetest unterliegen. Wenn Sie keine Prozesskostenhilfe bekommen, müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen.

In anderen Ländern werden Fällen von Kindesentführung manchmal von der Staatsanwaltschaft übernommen, die möglicherweise wenig oder gar keine Erfahrung auf diesem Gebiet hat (z.B. in Frankreich und Belgien). Dies heißt aber nicht, dass Sie nicht ihren eigenen Anwalt finden können, den Sie aber dann selbst bezahlen müssen.

In manchen Ländern werden diese Anträge auf der untersten Gerichtsebene gehört, was problematisch sein kann, weil Fälle von Kindesentführung relativ selten sind und dies das erste Mal sein kann, dass dieser Richter oder einer seiner Kollegen in der Gegend überhaupt einen solchen gehabt haben. Oft führt das dazu, dass der Richter dann das Kindeswohl in Betracht zieht, was er natürlich nicht machen sollte.

In England wird Ihr Anwalt den Antrag stellen und einen Barrister beauftragen am selben Tag, vor dem Dienstrichter vorzusprechen, um eine vorläufige Verfügung über einige Notmaßnamen zu bekommen, einschließlich solcher Punkte, dass das Kind nicht in ein Drittland gebracht werden darf, dass der Reisepass hinterlegt werden muss usw. Das Gericht setzt dann auch einen kurzen Termin an, bei dem sich der andere Elternteil vertreten lassen und anwesend sein kann und an dem das Gericht Verfügungen über den Prozessablauf erlassen wird. In den meisten Fällen müssen beide Elternteile schriftliche Zeugenaussagen vorlegen. Eine Hauptverhandlung findet dann einige Wochen später statt.

Da solche Verfahren sehr schnell ablaufen, müssen Mandant und Anwalt sehr aufmerksam sein und alle Schritte sehr prompt bearbeiten. Kommunikation per E-Mail und/oder Fax hilft dabei. Meist hat jedes Elternteil nur die Möglichkeit eine schriftliche Zeugenaussage vorzulegen, sodass man versuchen muss vorauszusehen, welche Punkte der andere vorbringt, z.B. als offizielle Einwände. to top of text

Besondere Regeln für die EU

In der EU (außer Dänemark) gilt die „Brüssel II Verordnung“ (2201/2003, manchmal auch „Brüssel IIA“ oder „Brüssel II bis“ genannt). Die Regeln sind komplex und dies ist nur eine Liste der wichtigsten Punkte, die zwischen EU Ländern gelten:

Wenn das Gericht Einwände in Betracht zieht, soll das Kind gehört werden, es sei denn dies wäre unangebracht. In England macht dies meist ein Sozialarbeiter von der Organisation „CAFCASS“, der sich mit dem Kind trifft und dann dem Richter berichtet. In anderen Ländern, wie z.B. in Deutschland trifft sich der Richter mit den Kindern.

Das Gericht soll innerhalb von sechs Wochen nach der Antragstellung seine Anordnung erlassen. Dies rechnet nicht die Zeit vom dem Tag, an dem die zentrale Behörde den Fall bekommt, bis zur Antragstellung ein, noch die Zeit für ein zweitinstanzliches Verfahren.

Wenn das Gericht eine Rückführung aufgrund einer der Einwände unter Artikel 13 des Haager Kindesentführungsübereinkommens ablehnt (d.h. nicht aufgrund des Einwandes, dass ein Jahr verstrichen ist und sich das Kind in seine neue Umgebung eingelebt hat), soll es die Entscheidung über die zentralen Behörden innerhalb eines Monats and die Parteien weiterleiten. Die Parteien haben dann drei Monate Zeit, um einen Rückführungsantrag in dem Land zu stellen, in dem das Kind vor dem Verbringen oder dem Zurückhalten lebte, und dieses Gericht kann dann eine Rückführung anordnen, die die Entscheidung des anderen Gerichtes zur Nicht-Rückführung übertrumpft.

Die Einzelbestimmungen sind komplex und in jedem Kindesentführungsfall müssen Sie unbedingt Rechtsberatung durch einen Experten einholen. Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. to top of text

Stand: April 2009


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