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Familienrecht in England

Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und der Schweiz, die alle ein Bürgerliches oder Zivilgesetzbuch haben, setzt sich englisches Recht aus einer Kombination von Gesetzen und Präzedenzfällen zusammen. Zudem sieht das Familienrecht der deutschsprachigen Länder einen Güterstand vor, unter dem Ehepartner und gleichgeschlechtliche Lebenspartner mehr oder weniger einfach ausrechnen können, wer wem nach Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft was zu zahlen hat. In England gibt es keinen Güterstand in diesem Sinne. Die Richter entscheiden über Finanzen nach dem Billigkeitsprinzip und verfügen, was sie für „fair“ halten.

Aus diesen Gründen ist es unbedingt erforderlich einen englischen Experten zu Rate zu ziehen, wenn ein Familienfall eine englische Komponente hat oder haben könnte.

Europäisches Familienrecht

Die EU hat auch im Familienrecht neues Recht geschaffen. So regelt zum Beispiel bei einer Scheidung die „Brüssel II“ Verordnung, welches Gericht zuständig ist. Es bestimmt auch, dass dort, wo zuerst die Scheidung eingereicht wurde, das Gericht entscheidet, wo die Scheidung ausgetragen wird. Wenn das Gericht zuständig ist, müssen alle später angerufenen Gerichte, den Antrag abweisen.

Zwischen manchen Ländern macht dies keinen Unterschied, weil die Gerichte in beiden möglichen Ländern das Heimatrecht der Ehegatten anwenden. Das heißt für zwei Deutsche findet deutsches Recht nach dem BGB Anwendung. Dies ist für England nicht der Fall: Englische Gerichte wenden im Familienrecht einschließlich der Scheidung, der Auflösung einer Lebenspartnerschaft und der Finanzen immer englisches Recht an, egal wo die Ehegatten ihre Staatsangehörigkeit haben, wo sie leben oder wo sie geheiratet oder die Partnerschaft registriert haben. Manchmal glauben Ehepaare, die beide die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes haben, dass das Recht desjenigen Landes Anwendung finde. Das kann der Fall sein, wenn sie sich dort scheiden lassen, aber nicht, wenn sie sich in England scheiden lassen. Selbst eine Rechtswahl in einem Ehevertrag oder einem Lebenspartnerschaftsvertrag wird von den englischen Gerichten nicht akzeptiert.

Dies bedeutet, dass das Resultat bei einer Scheidung und bei einem finanziellen Urteil in England sehr von dem in einem anderen Land abweichen kann.

Es ist bei allen grenzüberschreitenden europäischen Fällen deshalb unabdingbar, die europäischen Regelungen in Betracht zu ziehen. So früh wie möglich sollten betroffene Personen und/oder deren Anwälte Beratung zu den möglichen Rechtskreisen und zum internationalen Privatrecht der einzelnen möglichen Länder aufnehmen.

Andrea Woelke ist Experte auf dem Gebiet internationales Familienrecht und ehemaliger Vorsitzender des internationalen Ausschusses von Resolution. Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Stand: April 2009


Haftungsausschluss

Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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