Familienrecht in England

Im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und der Schweiz, die alle ein Bürgerliches oder Zivilgesetzbuch haben, setzt sich englisches Recht aus einer Kombination von Gesetzen und Präzedenzfällen zusammen. Zudem sieht das Familienrecht der deutschsprachigen Länder einen Güterstand vor, unter dem Ehepartner und gleichgeschlechtliche Lebenspartner mehr oder weniger einfach ausrechnen können, wer wem nach Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft was zu zahlen hat. In England gibt es keinen Güterstand in diesem Sinne. Die Richter entscheiden über Finanzen nach dem Billigkeitsprinzip und verfügen, was sie für „fair“ halten.

Aus diesen Gründen ist es unbedingt erforderlich einen englischen Experten zu Rate zu ziehen, wenn ein Familienfall eine englische Komponente hat oder haben könnte.

Familienrecht in anderen Ländern

Das Recht anderer Länder basiert oft auf ganz anderen Prinzipien, wenn es um Zuständigkeit der Gerichte und das anwendbare Recht geht. Die EU hat auch im Familienrecht neues Recht geschaffen. So regelt zum Beispiel bei einer Scheidung die „Brüssel II“ Verordnung, welches Gericht zuständig ist. Dieses Recht galt im Vereinigten Königreich fast 20 Jahre lang. Es bestimmt auch, dass dort, wo zuerst die Scheidung eingereicht wurde, das Gericht entscheidet, wo die Scheidung ausgetragen wird. Wenn das Gericht zuständig ist, müssen alle später angerufenen Gerichte, den Antrag abweisen. Ähnliche Bestimmungen regeln die Zuständigkeit der Gerichte in Sorgerechtsstreitigkeiten. EU Recht gilt im Vereinigten Königreich nicht mehr, aber das Vereinigte Königreich haben internationale Verträge ratifiziert, die ähnliche Regelungen im Zivilrecht, für Unterhalt und in internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten haben. EU Recht gilt im Vereinigten Königreich nicht mehr, aber das Vereinigte Königreich haben internationale Verträge ratifiziert, die ähnliche Regelungen im Zivilrecht, für Unterhalt und in internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten haben.

Zwischen manchen Ländern machen solche Regelungen keinen Unterschied, weil die Gerichte in beiden möglichen Ländern das Heimatrecht der Ehegatten anwenden. Das heißt für zwei Deutsche findet deutsches Recht nach dem BGB Anwendung. Dies ist für England nicht der Fall: Englische Gerichte wenden im Familienrecht einschließlich der Scheidung, der Auflösung einer Lebenspartnerschaft und der Finanzen immer englisches Recht an, egal wo die Ehegatten ihre Staatsangehörigkeit haben, wo sie leben oder wo sie geheiratet oder die Partnerschaft registriert haben. Manchmal glauben Ehepaare, die beide die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes haben, dass das Recht desjenigen Landes Anwendung finde. Das kann der Fall sein, wenn sie sich dort scheiden lassen, aber nicht, wenn sie sich in England scheiden lassen. Selbst eine Rechtswahl in einem Ehevertrag oder einem Lebenspartnerschaftsvertrag wird von den englischen Gerichten nicht akzeptiert. Im Gegensatz dazu wenden Gerichte in anderen Ländern manchmal englisches Recht an.

Dies bedeutet, dass das Resultat bei einer Scheidung und bei einem finanziellen Urteil in England sehr von dem in einem anderen Land abweichen kann.

Es ist bei allen grenzüberschreitenden europäischen Fällen deshalb unabdingbar, die europäischen Regelungen in Betracht zu ziehen. So früh wie möglich sollten betroffene Personen und/oder deren Anwälte Beratung zu den möglichen Rechtskreisen und zum internationalen Privatrecht der einzelnen möglichen Länder aufnehmen.


Selbst in internationalen Fällen ist es möglich, ein Gesamtpaket durch Mediation zu erreichen. Manchmal muss man in einem Land zuerst ein Verfahren anfangen, damit der andere das nicht in dem anderen Land macht. Gerichtsprozesse können allerdings sehr teuer werden, vor allem wenn man in mehr als einem Land gleichzeitig prozessiert. Mediation kann dies überbrücken und Sie können Mediation zu jeder Zeit während eines Prozesses anfangen.

Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie bitte mit Andrea Woelke Kontakt auf. Er ist Consultant Solicitor bei Josiah-Lake Gardiner Solicitors. Rufen Sie ihn unter 020 3633 0338 (+44 20 3633 0338 aus dem Ausland) an, oder schicken Sie ihm eine (bitte geben Sie Ihren vollen Namen, sowie den der anderen Person in Ihrem Fall und Ihre Telefonnummer, auf der er Sie zurückrufen kann, an).

Bitte beachten Sie, dass Josiah-Lake Gardiner Solicitors keinen Vertrag haben, Mandate auf der Basis der Prozesskostenhilfe (Legal Aid) anzunehmen. Wenn Sie meinen, Ihre finanziellen Umstände könnten Sie zu Legal Aid berechtigen, schauen Sie bitte auf dieser staatlichen Webseite nach und nehmen Sie mit einem Anwalt, der einen Legal Aid Vertrag hat, Kontakt auf.

15. Januar 2024 von Andrea Woelke