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Zuständigkeit für Scheidung – Brüssel II

Eine wichtige Frage im internationalen Familienrecht ist, welche Gerichte für eine Scheidung zuständig sind, denn unterschiedliche Gerichte können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Für die Auflösung ziviler Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare ist das Recht ähnlich, aber findet nicht EU-weit Anwendung.

Um eine Scheidung in einem bestimmten Land einzureichen muss das Paar mit dem Land eine enge Beziehung haben. Die Regeln, welches Gericht in der EU (außer Dänemark) für eine Scheidung zuständig ist sind in allen Ländern fast gleich. Der einzige Unterschied ist, dass für die Rechtskreise des Vereinigten Königreiches und für Irland der entscheidende Faktor in der Kategorie, wo dies vorkommt, nicht die Staatsangehörigkeit, sondern das „domicile“ ist.

Man kann in einem EU Land (oder einem Teil des Vereinigten Königreiches) eine Scheidung anfangen, wenn einer der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben,
  2. beide dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort hatten und einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
  3. der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat,
  4. in Ländern, in denen man einen gemeinsamen Antrag stellen kann, einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat,
  5. der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat, wenn er sich dort seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung dort aufgehalten hat,
  6. der Antragsteller ist Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats (oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, hat dort sein "domicile") und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort und hat sich dort seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat, oder
  7. beide Ehegatten sind Staatsangehörige des Landes (oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, haben dort ihr gemeinsames "domicile").

Nur wenn keiner der Ehegatten irgendwo in der EU (außer Dänemark) unter diesen Kriterien eine Scheidung starten kann, ist es möglich, dass der Antragsteller sich auf die nationalen Regeln berufen kann, die es vielleicht in einem Mitgliedsstaat gibt. In England kann man dann eine Scheidung einreichen, wenn einer der Ehegatten hier sein „domicile“ hat. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn der Antragsgegner ein Staatsbürger eines EU Mitgliedsstaates ist/dort sein „domicile“ hat oder in einem Mitgliedsstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

In den vielen Fällen ist es möglich, dass jeder Ehegatte eine Scheidung in mehr als einem Land starten kann. Allerdings kann man in manchen Ländern eine Scheidung erst nach einer bestimmten Trennungsperiode starten. Weil in England keine Trennungsperiode verlangt wird, ist es in den meisten Fällen möglich, eine Scheidung in England früher als woanders zu starten.

Eine zweite Regel des EU Rechtes ist es, dass die Scheidung, die zuerst eingereicht wurde, Vorrang hat und eine später eingereichte Scheidung abgewiesen werden muss.

Da finanzielle Fragen meist in der Scheidung oder im Anhang daran entschieden werden und die Resultate von Gericht zu Gericht sehr verschieden ausfallen können, ist es wichtig, sorgsam und schnell zu erwägen, welches Gericht für Sie am besten ist und ob Sie eine Scheidung sofort starten können, um zu verhindern, dass Ihnen Ihr Ehepartner zu vor kommt.

Während manche Länder regeln, welches Recht bei einer Scheidung und bei Finanzen Anwendung findet, wenden englische Gerichte immer englisches Recht an und lassen eine Rechtswahl in Eheverträgen vollkommen außer Acht. Selbst wenn das andere Gericht auch englisches Recht anwenden würde, ist es ziemlich sicher, dass der ausländische Richter englisches Recht ganz anders anwenden würde, weil finanzielle Fragen nach dem Billigkeitsprinzip entschieden werden.

Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Stand: April 2009


Haftungsausschluss

Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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