In England kann man sich scheiden oder eine gleichgeschlechtliche eingetragene Zivilpartnerschaft auflösen lassen, ohne dass das Gericht sich mit finanziellen Fragen beschäftigt. Selbst wenn ein Antrag auf finanzielle Verfügungen formell im Scheidungs- oder Auflösungsantrag gestellt wird, leitet dies keinen finanziellen Gerichtsprozess ein.
Während in anderen Ländern das Gesetz andere Normen für die verschiedenen finanziellen Fragen hat, werden in England
alle zusammen behandelt und das Gericht entscheidet nach dem Billigkeitsprinzip, nachdem es alle Aspekte des Falles in Betracht gezogen hat.
Es gibt keine Verjährungsfrist, um einen Antrag auf finanzielle Versorgung zu stellen und sie können noch Jahre oder Jahrzehnte später gestellt werden, wenn das Gericht die Anträge nicht abgewiesen hat.
Dennis und Jean heirateten, als sie 19 und er 26 Jahre alt waren. Sie hatten drei Kinder. 13 Jahre später trennten sie sich und lassen sich schließlich scheiden. Die Kinder wuchsen beim Vater auf. Jean bekam ein Haus und Investments, von denen sie überdurchschnittlich gut leben konnte. Jeans Unterhaltsansprüche wurden nicht abgewiesen und blieben damit offen. Dennis heiratete wieder und er und seine neue Frau arbeiteten hart und bauten ein Geschäft auf. Sie haben noch zwei Kinder zusammen bekommen. Dennis hat Vermögen von ca. £4.700.000.
21 Jahre nach der Trennung verkaufte Jean ihr Haus und ihre Investments und wanderte mit ca. £328.000 nach Australien aus. Sie verlor dann £80.000 in schlechten Anlagen und verbrachte lange Zeit damit, in Australien herum zu reisen. Dann mietete sie sich ein Apartment in einer teuren Gegend. 27 Jahre nach der Trennung stellt Jean einen Antrag auf Unterhalt beim Gericht und bekam £16.500 pro Jahr, gezahlt als Abschlagsumme von £202.000. Das Appellationsgericht hat dies dann auf £3.000 pro Jahr gesenkt.
Jeans Anwaltskosten beliefen sich auf mehr als £100,000. Weil sie dann kein Geld mehr übrig hatte, bekam Dennis keine Kosten von Jean erstattet, obwohl er bei der Appellation erfolgreich war. Also hat ihm das Ganze ca. £140.000 gekostet.
Sie können sich das Urteil (auf Englisch) hier durchlesen.
Wenn Sie meinen, dass Sie sich auf keinen Fall über diese Dinge einigen werden, können Sie einen Antrag zur finanziellen Versorgung zu einem frühen Zeitpunkt einreichen. Dies kann auch aus anderen Gründen nötig sein, z.B. für vorläufigen Unterhalt oder um Konten einzufrieren. Sie können einen Antrag zur finanziellen Versorgung am selben Tag einreichen, an dem Sie die Scheidung beantragen, oder auch später, sogar nach dem endgültigen Scheidungsurteil.
Wenn Sie sich einigen, kann das Gericht dem Vergleich zustimmen und eine gleich lautende Verfügung anordnen. Dies gibt Ihnen beiden die Sicherheit, dass es bei der Einigung bleibt, auch wenn sich einer später anders entscheidet. Das Gericht muss nicht unbedingt jedem Vergleich zustimmen, tut es aber in den meisten Fällen. Dies kann frühestens nach dem vorläufigen Scheidungs- oder Auflösungsurteil erfolgen. Wenn Sie also die Sicherheit einer Verfügung über Finanzen haben möchten, sollten Sie erwägen, die Scheidung oder den Antrag auf Auflösung einer gleichgeschlechtlichen zivilen Lebenspartnerschaft früher einzureichen, als z.B. auf zwei oder fünf Jahre Trennung zu warten.
Ein englischer Anwalt kann eine Vergleichsverfügung aufsetzen und Ihnen erklären, was sonst noch bei Gericht eingereicht werden muss. Es gibt für die Verfügung kein Formular, allerdings benutzen die meisten Anwälte für die Mehrheit der Paragraphen Vorschläge aus der Literatur. Die Gerichtsgebühr für so eine Einigungsverfügung beträgt nur £40.
Dieser Bereich der Webseite enthält gratis Informationen darüber:
Anderswo auf dieser Webseite finden Sie gratis Informationen über:
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Stand: April 2009
Scheidung |
Trennung |
zivile Lebenspartnerschaft |
Kinder |
Finanzen |
International |
Mediation |
Collaborative Law
© Andrea Woelke 2009
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
email
Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten außerhalb von Alternative Family Law.