Im englischen Recht gibt es keine Berechungsmethoden, die vorschreiben, wie bei Scheidung oder Auflösung einer gleichgeschlechtlichen zivilen Lebenspartnerschaft das Familienvermögen aufzuteilen ist, oder wie viel Unterhalt zu zahlen ist. Das Gericht hat einen weiten Ermessensspielraum geleitet von den folgenden Faktoren:
Das Gesetz listet Faktoren, die das Gericht als Teil der Umstände des Falles in Betracht ziehen muss. Dies sind nur Beispiele und sie stellen keine umfassende Liste dar:
Das Gericht zieht das Einkommen, die Einkommenskapazität, das Eigentum und andere finanzielle Mittel in Betracht, die jede Partei hat oder in der vorhersehbaren Zukunft wahrscheinlich haben wird einschließlich eines zumutbaren möglichen Anstiegs der Einkommenskapazität. Es reicht also nicht, dass eine Partei sagt, sie arbeitet nicht und verdient nicht, wenn es keinen Grund dafür gibt. ![]()
Finanzielle Bedürfnisse schließen derzeitige und zukünftige Verantwortungen der Eheleute oder zivilen Lebenspartner ein. ![]()
Dies bedeutet den Lebensstandard, den die Familie vor der Trennung hatte. Das Budget für Dinge wie Lebensmittel, Ferienfahrten und Freizeitaktivitäten in Fällen, wo Unterhalt zu zahlen ist, ist also vom vorherigen Lebensstandard abhängig. ![]()
Das Gericht zieht das Alter der Eheleute oder zivilen Lebenspartner in Betracht. Jüngere Menschen sind eher in der Lage, ihre Berufslaufbahn und Alternsversorgungen (wieder) aufzubauen als ältere Menschen.
Die Länger der Ehe oder der zivilen Lebenspartnerschaft ist auch relevant. In den meisten Fällen von einer langen Ehe oder Lebenspartnerschaft interessiert sich das Gericht weniger dafür, was die Parteien mit eingebracht haben oder was die finanzielle Lage zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Registrierung der zivilen Lebenspartnerschaft war. Stattdessen geht die Tendenz mehr zu einer gleichen Aufteilung des Vermögens hin.
Da gleichgeschlechtliche Paare nicht in der Lage waren, vor 2005 eine zivile Lebenspartnerschaft zu registrieren, aber wohlmöglich jahre- oder jahrzehntelang vorher zusammengelebt haben, ist es nicht ganz klar, wie ein Gericht die Länge so einer Lebenspartnerschaft mit dem Fallrecht bezüglich langer oder kurzer Ehen vergleichen würde. Das Fallrecht bezüglich solcher Eheleute, die für viele Jahre vor ihrer Eheschließung zusammengelebt hatten zeigt darauf hinaus, dass das Gericht wahrscheinlich die lange Zeit des Zusammenlebens in die Betrachtung einschließen würde und dem so viel Gewicht beimessen würde als ob das Paar die gesamte Zeit verheiratet oder verpartnert worden wäre. ![]()
Unter diesem Gesichtspunkt erwägt das Gericht etwaige körperliche und geistige Behinderungen der Parteien. ![]()
Das Gericht zieht solche Beiträge zum Familienwohl in Betracht, die jeder Ehegatte oder Lebenspartner in der Vergangenheit gemacht hat und in der Zukunft machen wird, einschließlich der Beiträge also Hausfrau und Mutter oder Hausmann und Vater. Dies hängt wiederum mit der Länge der Ehe oder der zivilen Lebenspartnerschaft zusammen. Das Gericht misst z.B. einer Anzahlung auf ein Haus von £1.000 im Jahre 1978 nach 30 Jahren Ehe, zwei Kindern und Karriereentwicklungen und -änderungen nicht viel Bedeutung zu. ![]()
Das Verhalten einer Partei wird nur dann in Betracht gezogen, wenn es nach Ansicht des Gerichts grob unfair währe, dies nicht in Betracht zu ziehen. Es ist selten, dass das Gericht diesem Punkt Bedeutung gibt, es sei denn es handelt sich um grobes und auffälliges Fehlverhalten, meist finanzieller Natur, wie zum Beispiel die Beiseiteschaffung von Vermögen im großen Stil, oder finanziellen Betrug, besonders bei Verhandlungen oder beim finanziellen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Auflösung einer zivilen Lebenspartnerschaft. Eine „Affäre“ zählt nicht als „Verhalten“. ![]()
Das Gericht zieht Altersversorgungen für Hinterbliebene in Betracht, die mit der Scheidung enden.
Beide Parteien müssen ihre Finanzen vollständig offen legen, damit angemessene Maßnamen getroffen werden können.
Beide Parteien sollten unabhängige Rechtsberatung von spezialisierten englischen Familienanwälten bekommen, damit sie wissen, was das Gericht möglicherweise verfügen wird. Selbst wenn sich die Parteien geeinigt haben, sollten sie zur Einigung von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen, um sicher zu stellen, dass es keine bösen Überraschungen in der Zukunft gibt, wie z.B. eine Steuerforderung, an die niemand gedacht hatte.
Selbst wenn sich die Parteien geeinigt haben, sollte man sie dem Gericht zur Bestätigung in der Form einer Vergleichsverfügung vorlegen, damit es bei der Einigung bleibt, auch wenn sich eine Partei später anders entscheidet oder sich die Umstände ändern. Im englischen Recht sind Eheverträge, Partnerschaftsverträge und Trennungsverträge nicht bindend. Obwohl die Gerichte solchen Verträgen den Umständen entsprechend mehr oder weniger Gewicht beimessen, ist es immer noch besser eine Einigung vom Gericht durch eine Verfügung bestätigen zu lassen.
Was das Gericht verfügen kann, finden Sie hier.
Für Rechtsberatung zu Ihren persönlichen Umständen, nehmen Sie mit Alternative Family Law Kontakt auf. Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns eine E-Mail. ![]()
Stand: April 2009
Scheidung |
Trennung |
zivile Lebenspartnerschaft |
Kinder |
Finanzen |
International |
Mediation |
Collaborative Law
© Andrea Woelke 2009
3 Southwark Street, London SE1 1RQ, T: +44 20 7407 4007
email
Dies ist nur ein Überblick über das Recht, die Praxis und das Verfahren in England und Wales und keine spezifische Rechtsberatung - alle Familien und Paare sind verschieden. Das Recht kann sich auch kurzzeitig geändert haben, und wir übernehmen deshalb keine Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben. Wo etwas durch Beispiele erklärt wird, können Ihre Umstände ein wenig anders sein, aber dieser Unterschied kann für die rechtliche Betrachtung wichtige Auswirkungen haben. Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt von Webseiten außerhalb von Alternative Family Law.