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Auflösung von eingetragenen Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare

Wie bei der Ehe halten leider auch nicht alle Lebenspartnerschaften und einige Paare werden sich trennen. Der Prozess, um die Trennung zu formalisieren und die Lebenspartnerschaft aufzulösen ist ähnlich, wie bei der Scheidung. Jeder von Ihnen kann den Auflösungsantrag einreichen. Der einzige Auflösungsgrund ist die endgültige Zerrüttung der Lebenspartnerschaft. Um die Auflösung einzureichen, müssen Sie einen der vier folgenden Fakten nachweisen:

  1. Ihr(e) Lebenspartner(in) hat sich in einer Weise verhalten, die es Ihnen unmöglich macht, weiter mit ihm oder ihr zusammenzuleben.
  2. Ihr(e) Lebenspartner(in) hat Sie für zwei Jahre im Stich gelassen.
  3. Sie leben seit zwei Jahren getrennt und stimmen beide der Auflösung zu.
  4. Sie leben seit fünf Jahren getrennt.

Wenn man nicht zwei Jahre warten will, kann man die Auflösung nur auf der Basis von „Verhalten“ einreichen, selbst wenn sich beide Lebenspartner einig sind. „Verhalten“ muss sich nicht auf Gewaltanwendung oder anderes extremes Verhalten beziehen, sondern eine Kombination verschiedener Verhaltensweisen kann ausreichen. Oft werden Aspekte wie zu viel Arbeiten (oder zu wenig Arbeiten), zu viel (oder zu wenig) Zuneigung Zeigen und ähnliches aufgeführt. Obwohl es kein Pendant zum Fakt „Ehebruch“ bei Scheidung gibt, kann eine neue Beziehung oder ein sexuelles Verhältnis mit einer anderen Person die Basis für einen Antrag sein, der auf „Verhalten“ beruht.

Vorkommnisse von Verhalten, auf die man sich berufen will, müssen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Trennung oder aber seit der Trennung stattgefunden haben.

Gerichtsprozess

Zusätzlich zum Auflösungsantrag (der „Petition“) sind noch andere Schriftstücke aufzusetzen, einschließlich einer Darstellung der Lebensumstände von etwaigen Kindern. Allerdings sind keine dieser anderen Schriftstücke für die Auflösung selbst von großer Bedeutung. Sie können einen Antrag auf Auflösung einer Lebenspartnerschaft nur bei bestimmten Gerichten einreichen, und zwar im zentralen Familiengericht, der Principal Registry of the Family Division , in London und in den Kreisgerichten in Birmingham, Brighton, Bristol, Cardiff, Chester, Exeter, Leeds, Manchester und Newcastle.

Die Auflösung ist ein zweistufiger Prozess: Das Gericht spricht erst ein vorläufiges Urteil aus und später das endgültige Urteil. Der Gerichtsprozess beginnt, wenn das Gericht den Auflösungsantrag, die Lebenspartnerschaftsurkunde und andere Dokumente und die Gebühr von derzeit £300 bekommt. Das Gericht wird dann der Sache ein Aktenzeichen geben, eine Akte anlegen und die Auflösung Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin zustellen, es sei denn, Ihr Anwalt hat das Gericht gebeten, die Auflösungspapiere zurückzuschicken, damit Ihr Anwalt sie dann direkt zustellen kann.

Zustellung der Auflösung an den Lebenspartner

Nach der Zustellung der Scheidungspapiere, muss Ihr(e) Lebenspartner(in) ein Formular ausfüllen und an das Gericht zurückschicken, um die Zustellung zu bestätigen und anzugeben, ob der Auflösung zugestimmt oder widersprochen wird. Das Gericht schickt dann eine Kopie an Ihren Anwalt. Wenn das Formular nicht zurückgeschickt wird, muss man letztendlich die Auflösung persönlich zustellen, es sei denn Sie können die Zustellung anderweitig beweisen.

Persönliche Zustellung erfolgt meist durch einen privaten Zusteller, der die Papiere persönlich übergibt. Für die Zustellung im Ausland gibt es besondere Regelungen.

Vorläufiges Auflösungsurteil

Wenn der Auflösung nicht widersprochen wird, können Sie eine eidliche Erklärung schwören, in der Sie bestätigen, dass alles in dem Auflösungsantrag wahr ist, ob sich etwas geändert hat usw. Damit können Sie dann das vorläufige Urteil beantragen. Zu dieser Zeit ist keine weitere Gerichtsgebühr fällig.

Der Richter wird sich dann erst den Auflösungsantrag und die anderen Schriftstücke ansehen und wenn der Richter dem Antrag statt gibt, wird ein Termin für die öffentliche Verkündigung des vorläufigen Urteils angesetzt, meist ca. 1—4 Wochen später. Dies ist dann erst ein vorläufiges Urteil und Sie bleiben bis zum endgültigen Urteil weiterhin verpartnert.

Das Endgültige Urteil

Sie können das endgültige Urteil sechs Wochen nach der Verkündigung des vorläufigen Urteils beantragen. Die Gebühr beträgt £40. Das Gericht sollte den Antrag innerhalb einer Woche bearbeiten. Leider dauert es aber oft länger.

Alles in Allem kann die Auflösung in vier bis sechs Monaten vorüber sein, aber es kann auch erheblich länger dauern, z.B. wenn einer von Ihnen sich Zeit lässt oder wenn es zu Problemen mit dem Gericht kommt.

Finanzielle Fragen

Das Gericht wird nicht automatisch über Dinge wie Unterhalt, Renten- oder Vermögensverteilung entscheiden, selbst wenn dies im Auflösungsantrag mit beantragt wurde, was gewohnheitsmäßig der Fall ist. Wenn Sie meinen, dass Sie sich auf keinen Fall über diese Dinge einigen werden, können Sie einen Antrag zur finanziellen Versorgung zu einem frühen Zeitpunkt einreichen. Dies kann auch aus anderen Gründen nötig sein, z.B. für vorläufigen Unterhalt oder um Konten einzufrieren. Sie können einen Antrag zur finanziellen Versorgung am selben Tag einreichen, an dem Sie die Auflösung beantragen, oder auch später, sogar nach dem endgültigen Auflösungsurteil.

Wenn Sie sich einigen, kann das Gericht dem Vergleich zustimmen und eine gleichlautende Verfügung anordnen. Dies wird Ihnen beiden die Sicherheit geben, dass es bei der Einigung bleibt, auch wenn sich einer später anders entscheidet. Das Gericht muss nicht unbedingt jedem Vergleich zustimmen, tut es aber in den meisten Fällen. Dies kann frühestens nach dem vorläufigen Auflösungsurteil erfolgen. Wenn Sie also die Sicherheit einer Verfügung über Finanzen haben möchten, sollten Sie erwägen, die Auflösung früher einzureichen, als z.B. auf zwei oder fünf Jahre Trennung zu warten.

Ein englischer Anwalt kann eine Verfügung aufsetzen und Ihnen erklären, was sonst noch bei Gericht eingereicht werden muss. Es gibt für die Verfügung kein Formular, aber allerdings benutzen die meisten Anwälte für die Mehrheit der Paragraphen Vorschläge aus der Literatur. Die Gerichtsgebühr für so eine Einigungsverfügung beträgt nur £40.

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über Finanzen kommen sollte, ist das Recht für Lebenspartner dem Scheidungsrecht sehr ähnlich.

Andrea Woelke ist Experte auf dem Gebiet eingetragene Lebenspartnerschaft.

Für Beratung und Vertretung nehmen Sie mit Alternative Family Law und Andrea Woelke Kontakt auf.

 

Auflösung von eingetragenen Lebenspartnerschaften: Flatblatt zum Ausdrucken

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Finanzen und Scheidung

Gerichtliche Verfügungen

Ehe- und Lebens- partnerschafts- verträge

Internationale Aspekte der englischen zivilen Lebenspartnerschaft

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© Andrea Woelke 2008